World Wide War: Angriff aus dem Internet (German Edition)
Möglichkeit eines Verzichts auf den Ersteinsatz angesprochen, was die abgeschwächte Form eines Verbots wäre. Der Verzicht auf den Ersteinsatz könnte so aussehen, dass man mehrere gegenseitige Erklärungen abgibt oder ein detailliertes internationales Abkommen aushandelt. Im Mittelpunkt stünde das Bemühen, zu verhindern, dass sich aus einem Cyberangriff ein Krieg entwickelt; der Einsatz von Cyberwaffen nach dem Ausbruch eines Konfliktes wäre dagegen nicht eingeschränkt. Die Zusicherung könnte für alle Staaten gelten oder nur für die Länder, die eine ähnliche Verpflichtung oder ein Abkommen unterzeichnet haben.
Die Erklärung, dass wir nicht als Erste Cyberwaffen einsetzen würden, wäre durchaus mehr als nur ein diplomatischer Appell. Die Existenz einer solchen Verpflichtung könnte ein anderes Land von einem Ersteinsatz der Cyberwaffen abhalten, weil es damit gegen eine internationale Norm verstoßen würde. Mit dem Einsatz der Cyberwaffen würde man eine Grenze überschreiten, zur Eskalation beitragen und die Situation destabilisieren. Das Land, das als Erstes gegen ein internationales Abkommen verstößt, zieht internationale Ächtung auf sich und beschädigt durch sein Fehlverhalten sein Ansehen in der Welt. Dadurch könnte das Land an internationaler Unterstützung verlieren, internationale Sanktionen ließen sich dann leichter durchsetzen.
Eine derartige Erklärung würde in den oben beschriebenen Szenarien den Handlungsspielraum der Beteiligten erheblich einschränken. Wenn man entdeckt, dass Waffen in einem Konflikt oder speziell gegen das eigene Land eingesetzt werden, und trotzdem mit einer entsprechenden Reaktion erst einmal warten muss, ist man in der Cyberkriegsphase eines Konflikts wahrscheinlich im Nachteil. Der Verzicht auf den Ersteinsatz in einem Cyberkriegkann bedeuten, dass man wartet, bis der Gegner seine eigenen Verteidigungssysteme im Cyberspace in höchste Alarmbereitschaft versetzt und vielleicht die Netzwerke vom globalen System getrennt hat. Möglicherweise hat er unsere eigenen Netzwerke auch so effektiv attackiert, dass wir Probleme haben, unseren Angriff komplett umzusetzen.
Angriffe auf Zivilisten verbieten?
Es gibt auch weniger restriktive Ansätze als ein komplettes Verbot von Cyberwaffen oder den Verzicht auf einen Ersteinsatz. Eine Möglichkeit wäre eine einseitige Erklärung oder die Zustimmung zu einem internationalen Protokoll, in dem sich Nationalstaaten verpflichten, auf zivile Einrichtungen als Angriffsziele für Cyberwaffen zu verzichten. Im Völkerrecht gibt es zahlreiche Beispiele für ein eingeschränktes Verbot bestimmter Waffen oder Maßnahmen, ebenso existieren Verträge, die den Schutz von Zivilisten im Krieg vorschreiben.
Im Ersten Weltkrieg wurden zum ersten Mal Flugzeuge eingesetzt. Sie wurden hauptsächlich für die Aufklärung genutzt, ebenso für Tieffliegerangriffe mit Maschinengewehren auf Truppen und für Kämpfe in der Luft, einige Flugzeuge warfen jedoch auch Bomben auf den Feind. Diese ersten begrenzten Bombardements aus der Luft eröffneten neue Möglichkeiten. Später wurden größere Flugzeuge konstruiert, die mehr und vor allem größere Bomben transportieren konnten. Innerhalb eines Jahrzehnts wurden die ersten speziellen Bomber gebaut. H. G. Wells, ein Pionier der Science-Fiction-Literatur, beschrieb in seinem 1933 erschienenen Roman The Shape of Things to Come eindringlich die Schäden, die bei einem Luftangriff auf eine Stadt entstehen konnten. Bis 1936 hatten Wells und der Produzent Alexander Korda daraus den Film Things to Come ( Was kommen wird ) gemacht, der das Publikum in Angst und Schrecken versetzte. 1938 einigtesich in Amsterdam eine internationale Konferenz auf Einschränkungen für sogenannte »Kriegsmaschinen«. Aus dem Entwurf ging später im Jahr die »Konvention zum Schutz der Zivilbevölkerung gegen Luftangriffe« hervor.
Doch zum Leid der Menschen in Amsterdam sowie den meisten anderen Großstädten in Europa und Asien hielt das Abkommen Kriegsteilnehmer wie Deutschland, Japan, die USA, Großbritannien oder die Sowjetunion nicht davon ab, im bald darauf folgenden Zweiten Weltkrieg die Städte des Gegners großflächig zu bombardieren. Nach dem Zweiten Weltkrieg versuchte man es erneut und entwarf mehrere Abkommen zur zukünftigen Kriegführung. Die Verträge wurden in der Schweiz ausgehandelt und erhielten den Namen Genfer Konventionen. Das Genfer Abkommen IV betrifft den »Schutz von Zivilpersonen in
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