Zur Kasse, Schnaeppchen
vorgeschrieben.
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Der Grundpreis muss auÃerdem nicht angegeben werden, wenn Grund- und Endpreis identisch sind, wenn zum Beispiel Milch in einer 1-l-Flasche verkauft wird. Auch bei Kleinstverpackungen unter 10 g oder 10 ml, bei dekorativer Kosmetik wie Lippenstifte oder Wimperntusche und bei Parfums kann der Händler auf den Grundpreis verzichten. Und Direktvermarkter wie Bauernhöfe oder kleine Einzelhandelsgeschäfte wie Tante-Emma-Läden, Bäckereien und Kioske müssen keinen Grundpreis angeben. Bei Automaten entfällt die Pflicht der Grundpreisangabe ebenfalls.
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Achten Sie immer auf die Grundpreise auf den Verpackungen und Regalen. Versuchen Sie sich zu merken, was welches Produkt normalerweise kostet und wie groà die entsprechende Menge ist. So behalten Sie die Preisübersicht.
Wie Unternehmen den Grundpreis mit einfachen Tricks aushebeln
Auch wenn die Vergleichbarkeit der Preise durch die gesetzlich vorgeschriebene Grundpreisverordnung zwar grundsätzlich gesichert ist, gilt: Holzauge, sei wachsam! Denn der Grundpreis ist oft in mikroskopisch kleiner Schrift gehalten, sodass nur das viel zitierte Adlerauge, aber keinesfalls der Durchschnittskunde geschweige denn der weitsichtige Rentner ihn entziffern kann.
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Und Anbieter bedienen sich weiterer Tricks, um die (Grund-)Preise zu verschleiern. Beispielsweise kosten Salz- und Sesamstangen den gleichen Preis von 0,39 â¬. Doch in der ersten Packung sind 250 g und in der zweiten Packung lediglich 175 g. Auch der Grundpreis, der für beide Produkte auf einem Schild angegeben wird, bringt mit 0,16 - 0,22 â¬/100 g keine Klarheit.
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250 g Pistazien kosten 1,99 â¬, das sind 0,80 â¬/100 g. Damit die unmittelbar daneben platzierten eigentlich teureren Macadamia-Nüsse preislich günstiger erscheinen, bietet man diese für 1,59 ⬠an. Aber eben nur in der 125-g-Packung, was vom Kunden sehr leicht übersehen wird, wenn er nicht auf den Grundpreis von 1,27 â¬/100 g achtet. Mini-Schaumküsse kosten in der 266-g- bzw. 150-g-Packung 0,99 â¬, was einem Grundpreis von 0,37-0,66 â¬/100 g entspricht. Damit die unmittelbar daneben platzierten groÃen und damit preisgünstigeren Schaumküsse (0,89 ⬠in der 300 g-Packung) nicht zu billig erscheinen, bedient man sich hier bei der Angabe des Grundpreises nicht des 100-g-, sondern des Kilo-Preises von 2,97 â¬.
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Achten Sie darauf, ob sich der Grundpreis auf 100 g oder 1 kg bzw. auf 100 ml oder 1 l bezieht.
GröÃe nicht unbedingt billiger
Doch Gefahren lauern nicht nur bei kleineren Verpackungen. Vorsicht sollten wir auch bei Familien- oder sogenannten Jumbopackungen walten lassen. Denn häufig sind bei SüÃigkeiten, Waschmitteln oder Frühstückszerealien, aber auch bei Duschgels und Beauty-Produkten zwei kleine Packungen günstiger als ein Maxi-Paket. Um die Vielzahl an Informationen schnell und einfach verarbeiten zu können, bedienen wir uns - wie schon mehrfach ausgeführt - zahlreicher Vereinfachungsregeln. Eine, an die viele Kunden glauben, ist: GroÃe Packung = kleiner Preis. Der Handel bestätigt diese Vereinfachungsregel durch entsprechende Aufkleber und Aufdrucke: »XXL-Sparpack«, »XXL zum kleinen Preis«, »VorteilsgröÃe«. Und wie sieht die Realität aus? Ganz anders. In vielen Fällen sind die GroÃpackungen - auf die gleiche Menge gerechnet - teurer als die kleinen Packungen. Damit wir das nicht gleich merken, stehen die GroÃpackungen oft nicht direkt neben den Kleinpackungen, sondern werden irgendwo anders im Laden separat platziert.
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Die Universität Hohenheim hat deutsche und französische Supermärkte untersucht und herausgefunden, dass es in 15 von 19 Supermärkten bei rund 200 Artikeln aus dem Lebensmittel- und Drogeriebereich
relative Preisaufschläge bei den GroÃpackungen gab. Eine amerikanische Studie spricht von einem Drittel der GroÃpackungen, die relativ teurer sind.
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Und eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg in Zusammenarbeit mit der Redaktion von sternTV brachte es auf 55 GroÃpackungen, die mehr kosteten als die entsprechende Menge der kleineren Packung. Das Spektrum der Produkte reicht von Beauty-Produkten und Waschmitteln über SüÃigkeiten, Knäckebrot und Sekt bis hin zu Käse und Gemüsekonserven.
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Die Abzockliste wird von einer Anti-Falten-Creme angeführt, bei der die
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