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Zur Kasse, Schnaeppchen

Titel: Zur Kasse, Schnaeppchen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Willy Schneider
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wir auf Preissteigerungen normalerweise verstimmt. Wir kaufen das Produkt weniger oder gar nicht mehr ein. Deshalb versuchen Unternehmen, die Teuerungen zu verschleiern, in dem sie die angebotene Menge verringern und weiterhin den gleichen Preis verlangen. Und so verwundert es nicht, dass zahlreiche Markenartikel seit Jahren zum gleichen Preis verkauft werden. 31
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    Besonders häufig beobachten wir versteckte Preiserhöhungen an sogenannten Preisschwellen. Das Ganze läuft nach folgendem Schema ab: Wir haben uns über Jahre hinweg an den Preis eines Produktes von beispielsweise 1,99 € gewöhnt. Eine Erhöhung der Rohstoffpreise oder der Wunsch, mehr Gewinn zu erzielen, veranlassen den Hersteller, den Preis anzuheben. Statt Gefahr zu laufen, uns Kunden durch eine nominale Preiserhöhung auf beispielsweise 2,29 € abzuschrecken, wird der Preis verdeckt erhöht: Bei gleichem Preis wird weniger Inhalt in die Packung gefüllt.

Fertigpackungsverordnung ade, Lizenz zum Mogeln olé!
    Die Fertigpackungsverordnung (abgekürzt FertigPackV) regelt in Deutschland alles, was Hersteller bei der Abfüllung von Produkten in Fertigpackungen bis 10 kg Füllgewicht zu berücksichtigen haben. Sie trat 1981 in Kraft und wurde seither mehrfach geändert. Eine Packung Butter sind 250 g, eine Tafel Schokolade 100 g und eine Milchpackung ist 1 l: So war es früher. Seit 2000 sind die gesetzlichen Vorschriften für feste Verpackungsgrößen bei Nahrungsmitteln aber schrittweise abgebaut worden. Während die Größen von Milchtüten, Schokoladentafeln und Zucker noch bis vor Kurzem gesetzlich fixiert waren, fiel die Normgröße für Butter bereits vor rund zehn Jahren.
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    Im April 2009 wurde dann eine Regelung wirksam, die durch eine EU-Richtlinie notwendig geworden war. Die bislang vorgeschriebenen Millimeter- oder Grammzahlen für viele Produkte wie zum Beispiel Zucker, Kakao, Schokolade, Bier und Milch fielen weg. Seither können die Hersteller den Verpackungsinhalt ihrer Produkte
nach eigenem Ermessen festlegen. Dies ermöglicht es beispielsweise einem Schokoladenhersteller, von der bislang gesetzlich festgeschriebenen 100-g-Tafel auf eine 95-g-Packung umzusteigen und damit indirekt die Preise zu erhöhen. Für Schokoriegel galten nach der alten Gesetzeslage Mengenvorgaben erst ab einem - für diese Süßwarenart untypischen - Gewicht von 85 g.
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    Für Pralinen, Schokoriegel und Fruchtgummi waren bereits vor der Änderung der Fertigpackungsverordnung keine festen Füllmengen vorgeschrieben, sodass die Industrie bei diesen Produktgruppen bereits in der Vergangenheit wesentlich leichter die Füllmengen verändern konnte als bei Tafelschokolade. Ein typisches Beispiel: Während die 300-g-Packung Marken-Gummibärchen bei einem Discounter 0,89 € kosten, gibt es im Verbrauchermarkt nebenan gerade einmal 250 g des identischen Produkts für den gleichen Preis.
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    Abgesehen von versteckten Preiserhöhungen versetzt die neue Gesetzeslage betroffene Produzenten im Falle von Kostensteigerungen in die Lage, die vom Handel in einigen Warengruppen geforderten Schwellenpreise einzuhalten. Bei Fruchtgummi beispielsweise erhöht der Austausch künstlicher gegen natürliche Farb- und Aromastoffe die Kosten pro Kilogramm um 0,10 bis 0,20 €. Entweder erhöht man infolge den Preis und überschreitet die Preisschwelle mit möglicherweise negativen Konsequenzen auf den Abverkauf, oder man gleicht die Mehrkosten durch die Verkleinerung der Verpackung aus.
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    Industrie und Handel feiern die schrittweise gewonnene Flexibilität. Sie argumentieren, nunmehr könne man ganz im Sinne des Verbrauchers mit maßgeschneiderten Verpackungen auf sich verändernde Gesellschaftsstrukturen reagieren. So benötige die zunehmende Zahl an Single-Haushalten andere Produktgrößen als eine fünfköpfige Familie. Verbraucherschützer warnen jedoch davor, dass Hersteller und Handel den Verpackungswirrwarr dazu nutzen werden, Preiserhöhungen geschickt zu verschleiern. In Anlehnung an James Bonds »Lizenz zum Töten« sprechen Kritiker der EU-Liberalisierung bereits von einer »Lizenz zum Mogeln«. 32

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    Wenn es sich um gängige Markenartikel handelt, sind die Hersteller zwar verpflichtet, über die »versteckte« Preissteigerung zu informieren. Allerdings sind die Hinweise häufig so versteckt und klein

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