Zur Kasse, Schnaeppchen
gemeinsam: Die Menge hatte sich verringert, der Preis aber war derselbe geblieben. So lassen sich Preiserhöhungen um bis zu 100% durchsetzen, wie die Beispiele in folgender Tabelle belegen.
Noch dreister agieren Anbieter, wenn sie gleichzeitig Preise und Packungsinhalt reduzieren. Hierzu das Beispiel eines Müsliriegel-Produzenten: Hinter der Senkung des Preises von 2,25 ⬠für (10 x 25 g =) 250 g auf 1,45 ⬠für (6 x 20 g =) 120 g verbirgt sich eine tatsächliche Preiserhöhung von 34,3%.
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Schauen Sie sich im Internet um und werden Sie sensibel
für das Thema Verdeckte Preiserhöhungen. Die Hamburger Verbraucherzentrale bietet im Internet eine Liste jener Produkte, die durch Verpackungsänderungen verteuert wurden. Unter www.vzhh.de findet sich die sogenannte Mogelpackungsliste, die immer wieder neue Fälle von versteckter Preiserhöhung aufzeigt. Auf dem Portal verdecktepreiserhoehungen.de stellen Verbraucher die von ihnen entdeckten Mogelpackungen ein.
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Jetzt folgt die versprochene Auflösung zur Buttermilch: Beim Becher von 500 ml zum Preis von 89 Cent kosten 100 ml 17,8 Cent. Beim Becher von 400 ml zum Preis von 0,85 ⬠kosten 100 ml 0,21 â¬. Dies entspricht einer Preissteigerung von rund 19%.
Die 99-Kilokalorien-Masche
Geschickt hat ein SüÃwarenhersteller die Möglichkeit, durch Verpackungsverkleinerungen indirekt an der Preisschraube zu drehen, in eine Marketingstrategie umgemünzt. Das Unternehmen führte für seine Schokoriegel eine Obergrenze von 99 kcal ein, »um den Verbraucher beim maÃvollen Naschen zu unterstützen«. Was vom Unternehmen als »Ansatz für verantwortungsvollen Genuss« proklamiert wird, bedeutet in Wirklichkeit nichts anderes, als dass der Schokoriegel bei gleichem Preis um einige Gramm an Gewicht verloren hat. Entwarnung gibt es nur bei Mehrwegflaschen: Hier müssen wir infolge der Liberalisierung der Fertigpackungsverordnung kaum mit gravierenden Packungsänderungen und damit verdeckten Preiserhöhungen rechnen. Die Umstellung von Flaschen, Kästen und Abfüllanlagen dürfte sich zu aufwendig gestalten. Anders sieht es bei Einwegflaschen aus. Um die Schwellenpreise von aktuell 0,19 ⬠für 1,5 l Mineralwasser auf Dauer halten zu können, werden Discounter mit groÃer Wahrscheinlichkeit über eine Verringerung der Menge nachdenken.
Allheilmittel Grundpreis?
Die Kritik der Verbraucherschützer, Hersteller und Handel würden das vom Gesetzgeber erlaubte VerpackungsgröÃenwirrwarr
dazu nutzen, den Kunden hinters Licht zu führen, kontern diese mit dem Hinweis auf die weiterhin geltende Grundpreisverordnung. Die Preisangabenverordnung (PAngV) verlangt von Handelsunternehmen, dass sie zusätzlich zum Preis einer Ware auf dem Preisschild auch den sogenannten Grundpreis angeben. Mit dem Grundpreis wird unabhängig von der tatsächlichen VerpackungsgröÃe gesagt, wie viel 1 kg, 1 l, 1 m oder 1 m 2 kostet. Ausnahmsweise kann der Grundpreis auch auf 100 ml oder 100 mg bezogen sein.
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Bei Wasch- und Reinigungsmitteln darf der Grundpreis auch für eine übliche Anwendung ausgerechnet werden, sodass hier zum Beispiel angeben werden kann, wie viel Geld ein Waschgang kostet. Der Grundpreis rechnet also alle verschiedenen Produkte auf eine BezugsgröÃe, damit wir die Preise verschiedener Produkte auch tatsächlich vergleichen können.
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Wenn zum Beispiel ein Erfrischungsgetränk in der 250-ml-Flasche 0,99 ⬠kostet, muss auf dem Preisschild die Information zu finden sein, dass der Grundpreis für einen Liter des Erfrischungsgetränks 3,96 ⬠beträgt. Da sich auf anderen Erfrischungsgetränken ebenfalls der Grundpreis für einen Liter findet, kann der Verbraucher auch bei unterschiedlichen VerpackungsgröÃen schnell und einfach einen Preisvergleich zwischen den Getränken anstellen, ohne einen Taschenrechner zu benötigen. So lassen sich die 250-ml-Flasche, die 0,5-l-Flasche und die 1-l-Flasche desselben Erfrischungsgetränks leicht im Preis miteinander vergleichen.
Aber aufgepasst: Bei manchen Produkten kann einem auch der Grundpreis nicht weiterhelfen. Die Verordnung sieht den Grundpreis nur für Produkte vor, die nach Gewichts- oder Volumenangaben verkauft werden. Bei Artikeln, die mit Stück verkauft werden, z. B. bei Toilettenpapier, Windeln oder Taschentüchern, ist der Grundpreis nicht
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