Zwölf Jahre Ein Sklave: 12 Years a Slave (Gesamtausgabe) (German Edition)
mehr an den County erinnern könne; dass sie ihm viel über den Jungen erzählen konnten, dass er Maurer sei und auf der Geige spielen könnte; dass Burch mit ihnen übereinkam, kaufen zu wollen, wenn der Preis stimme; dass sie hinausgingen und den Jungen hereinbrachten und dass ich diese Person gewesen sei. Er sagte weiter aus, mit einer Unbekümmertheit als ob es die reine Wahrheit sei, dass ich dargelegt hätte, dass ich in Georgia geboren und aufgewachsen sei; dass einer der jungen Männer, bei denen ich war, mein Herr gewesen sei; dass ich sehr bedauert hätte, mich von ihm trennen zu müssen und dass ich sogar "ein paar Tränen verdrückt hatte!" – nichtsdestotrotz hätte ich darauf bestanden, dass mein Herr das Recht hatte, mich zu verkaufen; dass er mich verkaufen musste ; und, laut Shekels, war der Grund dafür, dass mein Herr "beim Glücksspiel verloren hatte und nun Geld brauchte."
Er fuhr mit folgenden Worten fort, die nunmehr dem Protokoll der Vernehmung entnommen sind: "Burch befragte den Burschen wie üblich, sagte ihm dass er ihn nach Süden schicken würde, sobald er ihn gekauft hätte. Der Junge sagte, dass er keinen Einwand habe, ja dass er sogar gerne nach Süden gehen würde. Meines Wissens zahlte Burch 650 Dollar für ihn. Ich kann mich nicht genau erinnern, welcher Name ihm gegeben wurde, aber ich glaube nicht, dass es Solomon war. Den Namen der beiden Verkäufer kannte ich nicht. Sie waren zwei oder drei Stunden in meiner Gaststätte, wo der Junge Geige spielte. Der Kaufvertrag wurde in meiner Bar unterschrieben. Es war ein leerer Vordruck, den Burch ausfüllte . Vor 1838 war Burch mein Partner. Unser Geschäft war es, Sklaven zu kaufen und zu verkaufen. Danach war er Partner von Theophilus Freeman in New Orleans. Burch kaufte hier – Freeman verkaufte dort!"
Vor seiner Aussage hatte Shekels gehört, wie ich den Sachverhalt meines Besuchs in Washington mit Brown und Hamilton geschildert hatte; ohne Zweifel sprach er deswegen die ganze Zeit von "zwei Männern" und dass ich Geige spielen konnte. Dies war nun also sein Lügenmärchen, vollkommen unwahr – und dennoch gab es in Washington einen Mann, der sich noch traute, ihn zu unterstützen.
Benjamin A. Thorn sagte aus, dass er 1841 bei Shekels war und einen farbigen Jungen gesehen hatte, der auf der Geige spielen konnte. "Shekels sagte, er stünde zum Verkauf. Hörte, wie sein Herr sagte, er müsse ihn verkaufen. Der Junge bestätigte mir, dass er ein Sklave sei. Ich habe die Übergabe des Gelds nicht beobachtet. Kann nicht beschwören, dass es dieser Junge da ist. Der Herr war kurz davor, Tränen zu vergießen: ich glaube, der Junge tat es tatsächlich! Ich bin nun seit über zwanzig Jahren im Sklavengeschäft und bringe sie nach Süden. Wenn ich das gerade nicht tue, finde ich etwas anderes."
Dann wurde ich als Zeuge aufgerufen; nach einem Einspruch entschied das Gericht aber, dass meine Aussage unzulässig war. Der Grund dafür war ausschließlich, dass ich ein Farbiger war – dass ich ein freier Bürger New Yorks war wurde nicht in Frage gestellt.
Nachdem Shekels ausgesagt hatte, dass es einen Kaufvertrag gegeben hatte, rief die Anklage Burch auf um diesen vorzulegen – schließlich würde der Vertrag die Aussagen von Thorn und Shekels belegen. Der Anwalt des Angeklagten sah die Notwendigkeit ein, diesen vorzulegen. Andernfalls müsste man triftige Gründe für eine Ablehnung präsentieren. Letzteres war der Fall und Burch musste nun als Zeuge für sich selbst aussagen. Der Staatsanwalt vertrat die Meinung, dass solch eine Aussage auf keinen Fall zugelassen werden dürfe – dass dies gegen jede Regel der Beweisführung spreche und die gesamte Rechtsprechung ad absurdum führen würde. Und dennoch nahm das Gericht Burchs Aussage auf! Er schwor, dass der Kaufvertrag existierte, er ihn aber verloren hatte und nicht wüsste, was aus ihm geworden ist. Der Magistrat wurde daraufhin aufgefordert, Polizeibeamte zu seinem Haus zu entsenden und die Bücher mit den Kaufunterlagen des Jahres 1841 zu bringen. Der Aufforderung wurde stattgegeben und bevor Maßnahmen ergriffen werden konnten, dies zu verhindern, hatten die Beamten bereits Besitz von den Büchern ergriffen und sie ins Gericht gebracht. Die Verkäufe für das Jahr 1841 wurden gefunden und sorgfältig geprüft – aber kein Verkauf meiner Person entdeckt, unter welchem Namen auch immer!
Nach dieser Beweisführung hielt das Gericht es für erwiesen, dass
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