10 SCIENCE FICTION KRIMINAL-STORIES
finden und ihnen entgegenstehende Verhaltensweisen, die wir als Rechtsverletzungen bezeichnen können.
Natürlich haben sich im Lauf der Jahrtausende sowohl die Anschauung darüber, welche Handlungen als Verbrechen anzusehen sind, als auch die Art der Bestrafung bedeutend geändert.
Vom Prinzip der ungemessenen Vergeltung ausgehend, wonach ein Schlag ins Gesicht mit dem Tod des Angreifers geahndet werden konnte, über das Talions-System, das, durch den biblischen Grundsatz »Auge um Auge, Zahn um Zahn« charakterisiert, sich schon im Gesetzgebungswerk Hammurabis findet, entwickelten sich die Strafgrundsätze zum heute gültigen Verschuldensprinzip und Täterstrafrecht.
Die Strafen selbst, den psychologischethischen Anschauungen der jeweiligen Kultur unterworfen, gehören zu jenen zivilisatorischen Aspekten, die mit großer Wahrscheinlichkeit in der zukünftigen Welt grundlegend verschiedene Züge gewinnen werden. Dem Menschen von heute werden sie vermutlich noch unbegreiflicher erscheinen als die Zufallsstrafen und Gottesurteile der germanischen Zeit.
Die Ausführung der Verbrechen hängt in großem Maße von den vorhandenen technischen Möglichkeiten ab; denken wir nur an einen Bankraub. So wird der Safeknacker der Zukunft andersartige, auf eine fortgeschrittene Technik abgestimmte Mittel zur Ausübung seines »Berufes« gebrauchen. Neben zukünftigen technischen Möglichkeiten können sich auch, bedingt durch natürliche oder vom Menschen verursachte biologische Veränderung, geistige Möglichkeiten abzeichnen; denken wir an den verbrecherischen »Supermann« mit außersinnlichen Fähigkeiten. So wird der Talentierte über Kräfte verfügen, deren Größe und Auswirkungen man erst heute wissenschaftlich zu untersuchen beginnt.
Wir sehen also, daß sowohl der »modus operandi« (die Art der Ausführung des Verbrechens) als auch Strafvollzug einem ständigen Wandel unterworfen sind.
Das Motiv allein, innerster Beweggrund jedes Handelns – also auch des Verbrechens –, es bleibt gleich, so sehr sich auch die Welt verändert. Mag es Habgier, Eifersucht, Haß oder der Wunsch nach Selbstbestätigung sein … Solange der Mensch Mensch bleibt, wird er naturgemäß von den Motiven beherrscht, die ihn zum Menschen machen.
Diese Feststellungen zu bekräftigen, das gewohnt Gleichbleibende um das Verbrechen, wie das verblüffend Außergewöhnliche zu zeigen, ist die Aufgabe der vorliegenden Auswahl.
Helmuth W. Mommers und Arnulf D. Krauß
Ein Fremder von den Sternen, der die Bräuche und Gesetze der Menschen nicht kennt, sitzt auf der Anklagebank. Das Gericht sieht sich einem Präzedenzfall gegenüber – und die ganze Menschheit nimmt an der Verhandlung Anteil!
Eric Frank Russell
Der letzte Zeuge
Noch niemals zuvor in der Geschichte hielt eine Gerichtsverhandlung die Welt derart in Bann. Sechs Fernsehkameras drehten sich langsam, als sie den in Rot und Schwarz gekleideten Richtern folgten, die gemessenen Schrittes zu ihren Sitzen gingen.
Zehn Mikrophone übertrugen das Knarren der Schuhe und das Rascheln der Papiere auf unzählige Rundfunk- und Fernsehnetze beider Hemisphären.
Zweihundert Reporter und Auslandskorrespondenten füllten allein eine für sie reservierte Galerie.
Vierzig Vertreter von kulturellen Organisationen sahen sich einer doppelt großen Anzahl von Regierungsbeamten und Diplomaten gegenüber, die still und teilnahmslos dasaßen.
Von Tradition konnte hier nicht die Rede sein; einem durchschnittlichen Juristen war das Verfahren keineswegs vertraut, denn es
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