Alice Baker: Mein Leben in der Aryan Brotherhood
Sie reden so lange auf dich ein und nennen dir die Höchststrafe, konfrontieren dich mit den Konsequenzen für deine Angehörigen, bis du nachgibst. Viele Angeklagte sind verängstigt von der Gefahr, mehrere Jahrzehnte hinter Gittern zu verbringen. Also bekennen sie sich einfach schuldig und hoffen auf eine geringere Strafe oder angenehmere Haftbedingungen. Aber diesen Fehler sollte man nicht machen. Nach Bundesrecht muss selbst ein Informant mindestens 85 Prozent seiner Haftstrafe absitzen – ganz egal ob er sich schuldig bekennt oder nicht.
Für mich kommt eine solche Zusammenarbeit mit den Cops sowieso nicht in Frage. „Die gegen uns“ sage ich immer „und nicht die gegen die anderen und ichmittendrin“; obwohl man dafür in meiner Situation vielleicht Verständnis gehabt hätte.
Man klagte mich an wegen Mordes, Entführung und Banküberfall. Wie zur Hölle kann das sein? Das einzige, was ich getan habe, war eine Bank zu überfallen. Mein Anwalt erklärte mir, dass dem Gesetzt nach jeder Mensch, der bei einem Verbrechen stirbt, ein Mordopfer ist. Sagen wir also, ich überfalle eine Bank und im gleichen Moment hat der Direktor einen Herzinfarkt. Er stirbt. Obwohl es nicht meine Absicht war, bin ich des Mordes schuldig. Und weil der Wachmann meinen Freund Mongol erschossen hat, klagte man mich wegen Mordes an.
Als ich Mongol in den Wagen gebracht habe um ihn zum Krankenhaus zu bringen, habe ich seinen Körper vom Tatort entfernt und ihn also entführt. Auch dafür klagten sie mich an. Mein Anwalt meinte, dem Gesetz nach kann man mich zurecht in allen drei Punkte anklagen. Ich meine, das Gesetz kann mich mal.
DAS GESETZ
KANN MICH MAL
Man klagte mich also an, zusammen mit einem jetzt toten Mittäter die Fifth Third Bank in Anaheim überfallen zu haben. Die Bullen, die mich verhaftet hatten, hatten in meinem Wagen ein schwarzes Shirt und eine 357er Magnum unter dem Beifahrersitz gefunden. Der Bankräuber hatte ein schwarzes Shirt getragen und die ballistischen Untersuchungen ergaben, dass meine Pistole die Tatwaffe gewesen wäre. Allein diese zwei Indizien reichten der Staatsanwaltschaft aus, mich in allen drei Punkten anzuklagen.
Später stellte sich dann heraus, dass auf der Waffe kein einziger meiner Fingerabdrücke gewesen war. Es wäre also möglich, dass jemand anderes die Waffe in meinem Fahrzeug versteckt hätte. Mein Anwalt aber ging nicht weiter darauf ein. Er fragte noch nicht mal, ob die Fingerabdrücke eines anderen Täters auf der Waffe gewesen wäre. Darüber hinaus hatten die Bullen etliche Fingerabdrücke in der Bank gefunden, von denen kein einziger zu mir gehörte. Was also sprach dagegen, dass Mongol und jemand anderes mein Auto genommen hatten und mit der Waffe die Fifth Third Bank überfallen hatten? Darüber hinaus gab es noch einen weiteren Punkt. Das Shirt, das man in meinem Auto gefunden hatte, hatte kurze Ärmel. Niemand der Zeugen aus der Bank hatte erwähnt, dass der Täter tätowiert war. Ich aber bin von oben bis unten volltätowiert. Man hätte das sofort gesehen.
Nachdem der Staatsanwalt die Waffe als Beweismittel beantragt hatte, legte mein Pflichtverteidiger Einspruch ein. Das Shirt und die Waffen waren ohne Durchsuchungsbeschluss in meinem Auto vorgefunden worden und demnach nicht zulässig. Der Richter stimmte dem zu, brach den Prozess jedoch ab, weil es ihm zu spät wurde. Und jetzt kommt der Punkt, der mir das Genick brach. In der Mitschrift des Prozesstages wurde die unzulässigen Beweismittel nie erwähnt, wie ich später feststellen sollte. Am folgenden Prozesstag vertrat mich ein anderer Anwalt, der dementsprechend keine Kenntnis von dem Fehler der Staatsanwaltschaft hatte. Ich machte meinen Anwalt auf die Fakten aufmerksam und er stellte Antrag, den Prozess einzustellen. Der Richter stimmte ihm zu, dass der Verlauf etwas unglücklich und fehlerhaft gewesen wäre, aber alles in allem wären die Fehler eher belanglos gewesen. Die Fingerabdrücke auf der Waffe hätten meiner Freundin Sheila gehören können, denn die Waffe war auf ihren Namen angemeldet. Die Fingerabdrücke in der Bank hätten auch Kunden gehört haben können.
„Obwohl das hohe Gericht die Fehler der Staatsanwaltschaft nicht billigt, sind es nicht die Fingerabdrücke, die für Mister Johnson als Täter sprechen“ verkündete der Richter.
Es gab noch weitere Zeugen, die meine Stimme als die des Täters identifizierten. Außerdem waren die meisten Banknoten, die der Täter erbeutet hatte, 1 Dollar
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