Anna Karenina - Vollständige Ausgabe (German Edition)
gehörte, in dem Alexei Alexandrowitsch arbeitete, und die allerdings ein krasses Beispiel unfruchtbarer Ausgaben und papierner Behandlungsweise bot, diese Angelegenheit war von einem andern Ministerium zur Sprache gebracht worden. Alexei Alexandrowitsch wußte, daß die tadelnde Kritik begründet war. Diese Berieselung der Felder im Gouvernement Saraisk war von dem Vorgänger seines Vorgängers eingerichtet worden. Und in der Tat, eine Menge Geld war für diese Sache bereits aufgewandt worden und wurde noch fortdauernd dafür aufgewandt, und zwar völlig ertraglos; es war klar, daß die ganze Sache zu nichts führen konnte. Alexei Alexandrowitsch hatte, als er in sein jetziges Amt eintrat, dies sofort erkannt und sich vorgenommen, die Sache in Angriff zu nehmen; aber in der ersten Zeit, wo er sich in seiner Stellung noch nicht hinreichend befestigt fühlte, hatte er bedacht, daß ein Eingreifen die Interessen gar zu vieler Leute verletzen würde und daher unklug sei; und später hatte er, stark mit anderen Dingen beschäftigt, diese Sache einfach vergessen. Sie ging wie all solche Sachen nach dem Beharrungsgesetze von selbst in demselben Geleise weiter. (Viele Leute hatten davon ihren Lebensunterhalt, so namentlich auch eine sehr moralische und musikalische Familie, deren sämtliche Töchter Saiteninstrumente spielten. Alexei Alexandrowitsch kannte diese Familie und war Brautvater bei einer der älteren Töchter gewesen.) Daß ein feindliches Ministerium diese Angelegenheit aufrührte, betrachtete Alexei Alexandrowitsch als eine wenig ehrenhafte Handlungsweise, da es in jedem Ministerium noch ganz andere Sachen gebe, an denen dennoch aus einer Art von dienstlichem Anstandsgefühl niemand rühre. Da man ihm aber nun einmal den Fehdehandschuh hingeworfen hatte, so hatte er ihn kühn aufgenommen und die Einsetzung einer besonderen Kommission verlangt zum Zwecke des Studiums und der Revision der Arbeiten der Kommission für Berieselung der Felder im Gouvernement Saraisk; aber zur Vergeltung hatte er nun auch seinerseits diesen Herren nichts durchgehen lassen. Er hatte auch noch die Einsetzung einer besonderen Kommission in Sachen der Verwaltungseinrichtungen bei den kleinen Volksstämmen nichtrussischer Nationalität verlangt. Diese Angelegenheit der Verwaltungseinrichtungen der Fremdvölker war zufällig in der Kommission vom 2. Juni zur Sprache gekommen, und Alexei Alexandrowitsch hatte mit allem Nachdruck betont, daß diese Angelegenheit bei der bedauernswerten Lage der Fremdvölker schlechterdings keinen Aufschub dulde. In der Komiteesitzung hatte diese Angelegenheit die Veranlassung zu einem scharfen Wortwechsel zwischen mehreren Ministerien gegeben. Das gegen Alexei Alexandrowitsch feindlich gesinnte Ministerium hatte darauf den Beweis geführt, daß die Fremdvölker sich in einem geradezu blühenden Zustande befänden und daß die vorgeschlagene Umgestaltung der Verwaltungseinrichtungen diesen blühenden Zustand möglicherweise vernichten könne; wenn aber wirklich etwas nicht in guter Ordnung sei, so komme das lediglich daher, daß Alexei Alexandrowitschs Ministerium die durch das Gesetz vorgeschriebenen Maßregeln nicht zur Anwendung gebracht habe. Jetzt also beabsichtigte Alexei Alexandrowitsch folgendes zu fordern; erstens, es solle eine neue Kommission eingesetzt werden mit dem Auftrage, den Zustand der Fremdvölker an Ort und Stelle zu untersuchen; zweitens, wenn es sich erweise, daß die Lage der Fremdvölker tatsächlich eine solche sei, wie sie nach den in den Händen des Komitees befindlichen amtlichen Unterlagen erscheine, so solle noch eine andere, neue, wissenschaftliche Kommission gebildet werden zur Untersuchung der Ursachen dieses unerfreulichen Zustandes der Fremdvölker, und zwar von folgenden Gesichtspunkten aus: a) vom politischen, b) vom administrativen, c) vom ökonomischen, d) vom ethnographischen, e) vom materiellen und f) vom religiösen; drittens, es solle dem feindlichen Ministerium aufgegeben werden, einen Bericht vorzulegen über die Maßregeln, die dieses Ministerium während der letzten zehn Jahre zur Verhütung der ungünstigen Verhältnisse getroffen habe, in denen sich die Fremdvölker jetzt befänden; und endlich viertens, das Ministerium solle zu einer Erklärung darüber aufgefordert werden, weshalb es, wie sich aus den dem Komitee zugegangenen Berichten unter Nr. 17015 und Nr. 18308 vom 5. Dezember 1863 und vom 7. Juni 1864 ergebe, dem Sinne des organischen Grundgesetzes,
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