Arbeitszeugnisse
v. a. auf dem Papier. Denn allein dadurch, dass der Arbeitgeber den Einkauf des Büromaterials vor derbedeutenderen Aufgabe aufgeführt hat, macht er deutlich, dass die Mitarbeiterin eher keine Investitionsgüter eingekauft hat bzw. dass er mit ihrer Arbeitsleistung nicht zufrieden war.
Beruflicher Werdegang
Auch der Beschäftigungsverlauf im Unternehmen muss dargelegt werden. Haben Sie sich stetig im Unternehmen weiterentwickelt, ist Ihnen zunehmend mehr Verantwortung übertragen worden, so ist dies ein deutlicher Hinweis auf gute Leistungen, Zuverlässigkeit und Beständigkeit, also darauf, dass Sie ein guter Mitarbeiter sind.
Auch wenn Sie sich besondere Kenntnisse durch Weiterbildungsmaßnahmen erworben haben, sollte dies im Zeugnis aufgeführt werden.
Aktive oder passive Tätigkeitsbeschreibung
Auch bei der Tätigkeitsbeschreibung gilt, was bei den Ausführungen zur Einleitung eines Zeugnisses auf Seite 32 bereits angesprochen wurde. Aktive Formulierungen sind eindeutig positiver zu bewerten als passive.
Beispiel
Steht im Zeugnis eines Architekten: „Herr Neubert hatte die Durchführung planerischer Arbeiten wie Entwurfs-, Werks- und Detailplanung von Wohn- und Geschäftshäusern zu erledigen“, dann klingt das eindeutig negativ.
Die aktive Formulierung: „Herr Neubert war mit der Durchführung planerischer Arbeiten wie Entwurfs-, Werks- und Detailplanung von Wohn- und Geschäftshäusern befasst“, klingt das schon sehr viel positiver.
Das Unternehmen und Ihre Aufgabe darin
Bei der Beschreibung Ihres Tätigkeitsbereiches hat Ihr Arbeitgeber auch kurz sein Unternehmen zu beschreiben. Diese Beschreibung soll nur knapp sein und kein Auszug aus einem Werbeprospekt. An dieser Stelle sollte nun kurz erläutert sein, wie Sie in die Organisationsstruktur und die Hierarchie des Unternehmens eingeordnet waren und an wen Sie berichtet haben.
Kompetenzen und Verantwortungsbereich
Ihr bisheriger Arbeitgeber muss schließlich angeben, wofür Sie Verantwortung getragen haben, welche Kompetenzen und welche besonderen Vollmachten oder Prokura Sie hatten.
Die Leistungsbeurteilung
Die Leistungsbeurteilung ist das Herzstück Ihres Arbeitszeugnisses. Bei der Analyse Ihres Zeugnisses ist dieser Teil der schwierigste Part. Zum einen ist die Zeugnissprache komplex und nicht in allen Punkten eindeutig. Zum anderen sind die einzelnen Beurteilungen Ihrer Leistungsmerkmale nicht allein ausschlaggebend. Erst in Kombination mit der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung können sie richtig interpretiert werden. Dazu aber mehr bei den Erläuterungen der Detailcheckliste zur Leistungsbeurteilung.
Checkliste: Leistungsbeurteilung
Hat Ihr Arbeitgeber die einzelnen Leistungsmerkmale, die für die Erfüllung Ihrer Aufgabe wichtig waren (z. B. analytisches Denkvermögen), genannt?
Werden die Leistungskriterien in der Reihenfolge ihrer Bedeutung für die ausgeübte Tätigkeit dargestellt und nicht die eher unbedeutenden Kriterien zuerst abgehandelt?
Werden Leistungsmerkmale aufgeführt, die selbstverständlich sind und für die Erfüllung Ihrer Aufgaben unwichtig waren?
Sind die Formulierungen äußerst kurz gehalten?
Sind lobende Worte mit Einschränkungen versehen?
Sind lobende Ausführungen sehr verschachtelt oder kompliziert formuliert?
Sind doppeldeutige Aussagen enthalten?
Gibt es abschließend eine zusammenfassende Leistungsbeurteilung?
Welche Note ergibt die zusammenfassende Leistungsbeurteilung?
Ist die Gesamtnote in sich stimmig und wird sie durch die Beurteilung der einzelnen Leistungsmerkmale bestätigt?
Leistungsbewertung en détail und im Ganzen
Bei der Leistungsbewertung beurteilt Ihr bisheriger Arbeitgeber zunächst die einzelnen Kriterien, die für Ihre Tätigkeit von Bedeutung sind. Er bewertet Ihre beruflichen Kenntnisse, Ihre fachlichen und kommunikativen Fähigkeiten, die Arbeitsweise, den Arbeitserfolg (Quantität und Güte), besondere Arbeitserfolge und Ihre Arbeitsbereitschaft. Bei Führungskräften gehört zur Leistungsbeurteilung auch eine Beurteilung der Mitarbeiterführung. Im Anschluss an die Beurteilung der einzelnen Leistungskriterien muss eine zusammenfassende Bewertung Ihrer Leistungen erfolgen.
Natürlich sehen die Kriterien, nach denen Ihre Leistung bemessen wird, je nach der Tätigkeit recht verschieden aus. Entsprechend ist auch die Beurteilung einer Leistung funktions- und berufsspezifisch.
Was Sie können und wissen
Ihre Leistung misst sich zunächst an Ihrer Arbeitsbefähigung. Hier geht es
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