Auf dem Weg nach Santiago
eine Handelsware gegen Geld abgeliefert hat«. 29
Eine andere Bedingung ist der gute Ruf.
In Nîmes müssen die Bruderschaftsmitglieder sogar ganz besonders fromm sein:
»Im Namen Gottes und der Jungfrau Maria und des heiligen Herrn Jakobus sei
dieses Werk gesegnet! Die Herren hier setzen die Anordnungen ins Werk, die in
Wirklichkeit durch die Mitglieder der Bruderschaft erstellt worden waren. Gott
war mit ihnen, als sie zum erstenmal so handelten, denn sie müssen dreimal im
Jahr beichten und in großer Demut das Abendmahl empfangen. [...] Niemand
entziehe sich, will er nicht eidbrüchig werden .« 30 Damals (1321) verpflichtete die Kirche nur zur
einmaligen jährlichen Beichte.
Ein Sonderfall wird aus Paris gemeldet:
»Wenn eine schwangere Frau ihr Haus verläßt, um sich auf die genannte Reise zu
begeben, und ihr Kind wird hernach geboren und getauft, so werden Mutter und
Kind in die genannte Bruderschaft aufgenommen, wobei ein jedes an die
Bruderschaft die Abgaben zahlt und die Mutter die Richtigkeit des Geschehenen
bestätigt.« 31
Dagegen werden keine Vorbedingungen
gestellt hinsichtlich der gesellschaftlichen Herkunft der Pilger. Adelige,
Bürger, Handwerker und Bauern sind gleichermaßen zugelassen. In Tournai zählen
im Jahre 1375 ein Ritter und ein Metzger zu den Vorstehern. Als im 17.
Jahrhundert in Aurillac die Jakobuskapelle in der Apsis des Chorumgangs von
Saint-Geraud restauriert werden muß, wendet sich die Bruderschaft an einen
Bildhauer, der von folgenden Leuten beauftragt wird: »dem Wirt Antoine Mousset,
dem Gärtner Antoine Espinats, in diesem Jahr Säckelmeister der
Sankt-Jakobs-Bruderschaft, sowie Nicolas Brousse, dem Rechtsbeistand der
genannten Bruderschaft [...]; im Beisein von Louis Richard, Wirt Jean Richard,
Gabriel Maisonobe, Jean Lafon, Durand Loubière, Antoine Apchin und Jean Rogier,
allesamt Pilger.« 32
Der Vorsteher, der »König«, der
Bruderschaft in Tülle ist der Nadelschmiedemeister Jean Grélé; der Hutmachermeister
Constans Bleygeac, der Metzger Pierre Estorges und der Ölmüller Antoine
Debernard sind die drei Rechtsbeistände. 33 Gewisse Satzungen
schließen Kleriker und Mönche ausdrücklich von diesen Vereinigungen aus, in
deren Kapiteln die Bürger und Handwerker anscheinend die Mehrheit bilden.
Die Jakobsbruderschaften haben wie
andere Vereinigungen vielfältige Aufgaben. Sie sollen die Verehrung des
Apostels fördern, Spitäler errichten, die Pflicht zur wechselseitigen Hilfe
unter den Mitgliedern wachhalten und Meinungsverschiedenheiten unter den
Jakobsbrüdern in Liebe schlichten. Also Nächstenliebe, Frömmigkeit,
Brüderlichkeit. In Deutschland gibt diese Bruderschaft dem Pilger den Namen
Jakobsbruder. In Nimes regeln im beginnenden 14. Jahrhundert die Statuten sogar
das jährliche Gemeinschaftsmahl: »Nach der Feier der Messe kehrt man zwei und
zwei in guter Ordnung an den Platz zurück, wo das Essen stattfindet. Während
des Mahles soll jeder freundlich und geduldig sein und keinen Lärm machen,
damit man den versteht, der uns die Tischlesung hält .« 34 Die Einkünfte fließen aus Schenkungen, Erbschaften, Beiträgen und verschiedenen
anderen Quellen, in Roquefort-des-Landes zum Beispiel aus dem Verkauf von
Honig; in Paris zahlen die neuen Bruderschaftsmitglieder bei ihrem Eintritt
vierzehn Sous, vier als Beitrag, vier für das alljährliche Festessen und sechs
für den Pilgermantel, den man ihnen stellt und den sie bei den Prozessionen am
25 .Juli, am Jakobustag, tragen müssen. Die Hauptausgaben betreffen Erwerb oder
Bau einer Jakobuskapelle und deren Wartung; sie muß stets mit Lichtern und
Blumen versehen sein. Es kommt auch vor, daß die Bruderschaft die
Beerdigungskosten für einen in Armut verstorbenen Mitbruder aufbringt; die
Satzungen treiben den Gedanken der Solidarität sogar noch weiter: »Wer an der
Totenwache für den verstorbenen Mitbruder nicht teilnimmt, zahlt zwölf Deniers.
Wer es ablehnt, den toten Mitbruder zu tragen [...], zahlt drei Deniers .« 35 In Aurillac verteilen die Säckelmeister der
Bruderschaft jeden Sonntag auf öffentlichem Platz achtundvierzig Almosen;
dieselben Leute sorgen während der Woche eifrig dafür, daß aus den
Einnahmequellen der Bruderschaft Geld hereinkommt, wobei sie nicht davor
zurückschrecken, Zahlungsunwillige gerichtlich zu verfolgen.
siebtes kapitel
HERBERGEN UND HOSPITÄLER
Drei Säulen — Mittagessen in der Kathedrale — Die Dômerie von Aubrac — Bei Madame Belcourt —
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