Auf dem Weg nach Santiago
in Jaca, Burgos, Cizur Menor und Mallen, ferner Schutzburgen
wie die in Cornatel oder in Ponferrada. So können wir unterwegs unter den
Gruppen der Pilger den Hospitalitern begegnen mit ihrem weißen Kreuz auf
schwarzem Mantel, den Templern mit hochrotem Kreuz auf weißem Mantel, in
Montpellier auch den Deutschordensrittern, den Deutschherren, in ihren weißen
Mänteln mit dem schwarzen Kreuz, ferner den Rittern vom heiligen Lazarus, den
Lazariten, mit grünem Kreuz auf weißem Mantel; die Letztgenannten nehmen sich
in ihren Krankenstationen der Aussätzigen an, vor allem im Poitou. In der
Bretagne stößt man auf die Trinitarier, die sich im Verein mit den Seeleuten
die Aufgabe gestellt haben, von Piraten entführte Pilger loszukaufen und
heimzubringen. Man würde solche Fürsorge schwer verstehen, vergäße man, daß der
Pilger während seiner ganzen Wallfahrt durch sein Unternehmen gewissermaßen
geheiligt ist; wer ihn beschützt, wer ihm beisteht, der tut es Jesus selbst,
jenem Jesus von Nazareth auf den staubigen Wegen von Galiläa.
Die Wallfahrt nach Compostela führt
sogar zur Gründung eines eigenen Ordens, des Ordens von Santiago oder
Santiagoordens. Sein erstes Banner wurde 1175 in Rom von Papst Alexander III.
geweiht, das zweite im September 1376 in der Abtei Saint-Victor zu Marseille
von Papst Gregor IX. auf der Rückkehr von Avignon nach Rom. Das Banner zeigt
auf rotem Grund den Apostel in Weiß, zu Pferde, wie er mit der einen Hand das
Kreuz, mit der anderen das Schwert hochhält; es ist Santiago Matamoros, Sankt
Jakob der Maurentöter, in der Schlacht von Clavijo. Die andere Seite der
Standarte trägt das Doppelkreuz des Ordens; später bekommt dieses Kreuz die
Form eines Schwertes mit blumengeschmücktem Knauf. Am Morgen des 2 . Januar 1492 weht das Banner der
Santiagoritter, das man aus der Klosterfestung von Uclés hergebracht hat, auf
dem höchsten Turm der Alhambra in Granada, zum Zeichen, daß die Reconquista
beendet ist. 26 Vom Santiagoorden zeugen auf dem camino francés mannigfaltige Spuren; die bedeutendste Hinterlassenschaft ist das Pilgerhospital
San Marcos in León. Aber auch in Frankreich, namentlich in den Landes, im Béarn
und im Armagnac, bestehen zahlreiche Komtureien im Zeichen von
»Saint-Jacques-de-l’Épée-Rouge«; zur Zeit König Philipp Augusts strahlt der
Orden bis nach Étampes hinauf.
So bildet sich also durch die Sorge der
Könige, der Abteien und der Orden ein weitverzweigtes Netz von Spitälern,
Herbergen und Raststätten verschiedenster Art heraus, ganz zu schweigen von den
karitativen Einrichtungen aller Größenordnungen, die aus privater oder
öffentlicher Hand allüberall aufkeimen.
Vom 14. Jahrhundert an befaßt sich eine
andere, diesmal unmittelbar der Wallfahrt und den Wallfahrern gewidmete
Einrichtung mit dem Pilgerproblem: die Santiagobruderschaften. André Georges
zählt allein in Flandern und im französischen Norden eine ganze Reihe von
Spitälern auf, die von ehemaligen Pilgern gegründet wurden, auch frai ries ehemaliger Pilger genannt: in Arras, Abbeville, Ath, Binche, Diest, Cambrai,
Lüttich, Douai, Tournai, Maubeuge, Antwerpen und Brüssel. Von der Frairie in
Mons heißt es: »Einige aus der genannten Stadt gebürtige Gefährten haben die
Wallfahrt nach Santiago in Galicien gemacht; sie haben sich dann in der
Pfarrkirche Saint-Germain zu einer Bruderschaft zusammengeschlossen .« Auch das Spital Saint-Jacques in Paris wurde von einer
der ältesten Pilgerbruderschaften gegründet. 27
Erste Aufnahmebedingung ist natürlich,
selbst, und zwar freiwillig, eine Wallfahrt nach Compostela gemacht zu haben.
In Paris bestimmt »die fromme und angesehene Bruderschaft«, daß die Postulanten
»durch Bescheinigung oder durch Zeugen den Erweis erbringen müssen, daß sie
persönlich in der Stadt Compostela in der Kirche des heiligen Herrn Jakobus
waren; und wenn sie weder Bescheinigung noch Zeugen besitzen, sollen sie auf
einen Eid hin und im Namen ihrer angegebenen Wallfahrt aufgenommen werden«. 28
In Gisors heißt es: »Keiner werde
zugelassen, [...] der nicht wirklich die Reise an den Ort des Herrn Jakobus,
des Heiligen, unternommen und vollendet [...] und vom Bürgermeister oder Vogt
die Bescheinigung des genannten Ortes oder das Zeugnis von vier glaubwürdigen
Männern beigebracht hat.« Ebenso kann in Mons niemand in die Bruderschaft
eintreten, der »gerichtlich zur Wallfahrt verurteilt worden war oder bei der
Rückkehr von der genannten Reise
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