Aus der Dunkelkammer des Bösen - Benecke, M: Aus der Dunkelkammer des Bösen
zugleich ein recht bekannter Fall war. Sollte es sich bei unserem Medium um einen Fan von echten Kriminalfällen (oder meiner Bücher) handeln, würde die Beschreibung diesmal vielleicht etwas genauer ausfallen. Der frühere US-Footballstar O. J. Simpson war angeklagt worden, im Juni 1994 seine Exehefrau getötet zu haben. Er wurde zivilrechtlich verurteilt, kam im Strafverfahren aber wegen prozesstechnischer Tricksereien frei (Näheres siehe M. Benecke, Mordmethoden ). Aus spurenkundlicher Sicht ist Simpson eindeutig der Täter, unter anderem, weil sich bei ihm zu Hause Blut der verstorbenen Frau an einem seiner Socken fand.
Ich schickte dem Medium ein Bild, in dem der Weg zum Haus der Toten, komplett mit Blutspuren bedeckt, und am Ende des Weges die Leiche zu sehen ist. Die Antwort:»Bei diesem Bild würde ich von einer Affekttat ausgehen. Die ›Totenseele‹ ist sehr unruhig und empfindet eine Sache in Bezug auf ihren Tod als nicht abgeschlossen! Diese Tat dürfte mindestens fünf Jahre zurückliegen. Ich habe ›feinstofflich‹ starke plötzliche Schmerzen im Oberbauch gespürt, mit Ausstrahlung in den Rücken/Nierenbereich, linksseitig stärker, sodass ich in diesem Bereich von starken Verletzungen ausgehe. Auch im Kopfbereich müsste eine Verletzung durch einen Aufprall vorhanden sein. Außerdem wurde mehrfach an den Haaren gezogen. Es dürfte ein Kampf stattgefunden haben, wobei die jetzt Tote mehrfach versuchte zu entkommen/Hilfe zu holen. ›Gesehen‹ habe ich einen Mann, zwischen dreißig und vierzig Jahre alt, schlank. Er hat dunkle kurze Haare, dunkle Augen und einen Schnäuzer. Schwarze Lederjacke und schwarze Lederschuhe. Dieser Mann hat meiner Meinung nach diese Tat verübt. Er dürfte auch schon früher Verhaltensauffälligkeiten gezeigt haben!
Die beiden Personen haben sich nach meinem Empfinden gut gekannt. Kurz vor dem Tod hat sich die Verstorbene mit den Themen Erbschaft und Beziehung ganz intensiv auseinandergesetzt. In Verbindung mit der Toten/dem Täter stehen: Ein mittelgroßerbraun-weißer Hund (Boxer-Optik), die Zahl 8 und ein weißes Motorboot.«
Hier stimmte schon einiges, aber vieles eben leider auch gar nicht. Die schwerste Verletzung des Opfers war beispielsweise, dass ihr der Täter die Vorderseite des Halses durchtrennt hatte. Der Täter trug keinen Schnäuzer, aber Lederschuhe, die ihn auch später überführten, weil sein Schuhabdruck auf dem Rücken der Leiche gefunden wurde. Er war deutlich über vierzig Jahre alt. Die dunkle Hautfarbe fiel ebenfalls nicht auf.
Andere Details stimmten hingegen: Die Tat lag über fünf Jahre zurück, der Täter kannte das Opfer gut, und er hatte auch schon früher Gewalttätigkeiten gegen Frauen verübt. Und: Es hat sich um eine Affekttat gehandelt. Doch auch diesmal lag in den Erkenntnissen des Mediums nichts polizeilich Verwertbares. Sowohl das Alter als auch das Aussehen des Täters waren teils falsch beschrieben, Tatablauf und die schweren Verletzungen ungenau bis gar nicht erkannt und, am verblüffendsten, die Tötung eines zweiten Opfers, das nicht im Bild zu sehen war, schien sich dem Medium nicht erschlossen zu haben.
Ich staunte. Konnte es daran liegen, dass meine Fälle einfach nicht einmalig genug waren, sodass es zu Verwechslungen kam? Oder benötigte sie doch Nahaufnahmen der Leichen? All das wollte ich zugunsten des Mediums prüfen und suchte also einen besonders bizarren Fall heraus, bei dem das Gesicht des Toten gut zu erkennen war.
Fall 3: Vampir-»Enterdigung«
Bei diesem merkwürdigen Fall war ein an Krebs verstorbener, alter Mann im Januar 2004 – gut zwei Wochen nach seiner Beerdigung – in einem rumänischen Dorf von Dorfbewohnern samt Sarg ausgebuddelt worden (Näheres siehe M. Benecke, Mordspuren ). Sie schnitten ihm das Herz heraus, verbrannten es und nahmen die Asche in Getränke gerührt zu sich. Mein Foto für das Medium zeigte den Kopf der Leiche am Tag nach der Enterdigung.
Zunächst waren die Informationen des Mediums vage: »›Falsche‹ Person, Luftnot, fehlendes Geld, Kälte«, meldete sie sehr knapp. Auf Nachfrage ließ sie Näheres verlauten. Es sollten Probleme mit der Atmung vorgelegen haben, die auch den Tod bewirkt haben (Ersticken), der Mann soll kurze Zeit im Wasser gelegen haben oder Wasser soll in der Nähe gewesen sein, und – besonders wichtig für Ermittlungen – andere Menschen sollen nicht beteiligt gewesen sein. Alles sei »friedlich« gewesen, höchstens könnte der Mann
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