Behandlungsfehler
bis zum 25. Lebensjahr des Kindes eine sinnvolle Möglichkeit ist, einen Prozess zu vermeiden, der sonst bereits jetzt hätte geführt werden müssen, nur um der Verjährung zu entgehen. Da wir
so eine Klage mit großer Wahrscheinlichkeit gewinnen würden, müsste der Gegner hierfür die Kosten tragen. Wenn – was alle Beteiligten hoffen – die Strahlenbelastung nicht zu einem Schaden geführt hat, ist die Angelegenheit damit glücklicherweise erledigt. Sollte doch ein Schaden eintreten, ist noch genügend Zeit, Ansprüche geltend zu machen.
Ich kann es nicht oft genug sagen: Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie falsch behandelt wurden, unternehmen Sie etwas!
Politikerpfusch gegen Ärztepfusch?!
Das neue Patientenrechtegesetz löst die Probleme nicht
W as wurden im Vorfeld doch für Hoffnungen in das Patientenrechtegesetz gesetzt. »Die Patientenrechte werden greifbar«, sagte die Bundesjustizministerin, »das neue Gesetz gleicht das bestehende Informationsgefälle zwischen Arzt und Patient aus. Das Gesetz wird zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit für alle Beteiligten führen.« Es soll, so sagte auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, ein neues Fundament für das Vertrauen von Patienten, Krankenkassen und Ärzten bilden.
Doch ein großer Wurf ist das Gesetz nicht, es ist weit entfernt davon, ein Meilenstein in der Geschichte der Gesundheitspolitik zu werden. Ich sehe es als ein Politikum. Wir brauchen es nicht. Aber Politiker schmücken sich gern damit, etwas für die Patienten zu tun.
Ursprünglich sollte das Gesetz Patientenschutzgesetz heißen. Das Wort unterstellt, dass der Patient vor der Handlung des Arztes geschützt werden muss. Das wirft ein falsches Licht auf das, worum es geht. Der Arzt will dem Patienten helfen. Er hat den Eid des Hypokrates geschworen. Der Arzt ist dem Leben verpflichtet und muss alles dafür tun, Krankheiten zu heilen, das Leben zu verlängern, es schöner zu machen. Inzwischen ist der Name in Patientenrechtegesetz geändert, das passt sehr viel besser.
Ich glaube nicht, dass ein Gesetz so gefasst sein kann, dass ein Patient es wirklich versteht. Entscheidungen, bei denen es um Arzthaftung geht, sind immer Entscheidungen im Einzelfall. Ein Gesetz, das alle Einzelfälle abdeckt, scheint mir nicht möglich. Immer wieder kommen neue Fälle dazu. Der Patient kennt die Ausnahmen nicht, er kann sie nicht alle kennen, und es ist unmöglich, alle Ausnahmen in einem Gesetz zu integrieren. In der Vergangenheit sind wir mit dem System, das auf Fachanwälten und der Rechtsprechung basierte, ziemlich gut gefahren. Ich fürchte, dass dieses Gesetz schneller wieder veraltet ist, als es durch die Instanzen des Bundestages beschlossen und geschrieben wurde.
Das Gesetz soll die Vertragsbeziehung zwischen Arzt und Patient im Einzelnen regeln, ebenso die zu Heilpraktikern, Hebammen und Physiotherapeuten, kurz: den Behandelnden. Nach dem Gesetz müssen die Behandelnden den Patienten umfassend informieren. Sie müssen ihn über Diagnostik und Therapie, die Risiken und auch über die Kosten, die auf ihn zukommen, genau aufklären. Und das rechtzeitig, damit der Patient Zeit zum Überlegen und Überdenken hat. Die Behandelnden müssen die Aufklärung dokumentieren und dem Patienten Einsicht in die Unterlagen gewähren. Die Beweislast für Behandlungsfehler liegt nach wie vor bei dem Patienten. Auch der grobe Behandlungsfehler und die unterlassene Befunderhebung sind genannt. Auch künftig kehrt sich die Beweislast dann um. Und was ist daran nun neu? Am Arzthaftungsrecht wird sich gegenüber der bisherigen Rechtsprechung durch dieses Gesetz nichts ändern, auf jeden Fall nichts zum Vorteil. Es normiert lediglich die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze und bringt darüber hinaus gewisse Unsicherheiten, die nicht zum Vorteil des Patienten sind.
Was die Verfahren immer erschwert, ist das Problem der Beweise. Ich denke, man müsste dem Patienten den Beweis erleichtern – aber genau das tut das Gesetz nicht. Wie häufig
bietet eine Klage keine Aussicht auf Erfolg, wenn man die Kausalität nicht nachweisen, also nicht beweisen kann, dass der Behandlungsfehler den Schaden verursacht hat – zumindest nicht mit der Sicherheit, die die Rechtsprechung fordert. Hier wäre der Maßstab zu verändern. Das neue Gesetz lässt keine Fortschritte auf dem Weg der Waffengleichheit, der Fairness, des Vertrauens erkennen. Vieles, was Experten im Vorfeld gefordert haben, wurde nicht
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