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Bertelsmannrepublik Deutschland: Eine Stiftung macht Politik (German Edition)

Bertelsmannrepublik Deutschland: Eine Stiftung macht Politik (German Edition)

Titel: Bertelsmannrepublik Deutschland: Eine Stiftung macht Politik (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Thomas Schuler
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umsetzen. Mecking zweifelt, dass ihm die Tragweite der Details klar war. 2 Mit Bertelsmann verband Kohl keine große Liebe, und die Reformen hätten für alle unternehmensverbundenen Stiftungen gegolten. In der Bertelsmann Stiftung in Gütersloh löste Vollmers Entwurf Unbehagen aus. Eigentlich begrüßte die Stiftung Reformen, auch im Stiftungswesen, aber diese Reformen konnte sie nicht gutheißen. In den 14 Seiten des Gesetzesentwurfs verbarg sich kaum verhüllt ein Angriff auf die Existenz der Bertelsmann Stiftung.
    Im Entwurf des Gesetzes zur Förderung des Stiftungswesens, dokumentiert als Drucksache 13/9320 des Deutschen Bundestages, heißt es unter § 81 Stiftungszweck: »Eine Stiftung darf jeden erlaubten Zweck verfolgen, der nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.« Es ist nur ein Satz, den man so interpretieren könnte, dass eine Stiftung keine unternehmerische Tätigkeit ausüben darf. Das scheint eine naheliegende Einschränkung. Zweckbetriebe wie von Pflegestiftungen betriebene Krankenhäuser nimmt sie überdies aus. Beispielsweise betreibt die Robert Bosch Stiftung ein solches Haus (allerdings ist Bosch rechtlich keine Stiftung, sondern eine GmbH).
    Aber hier geht es um mehr. In der Begründung des Gesetzes erklärten die vier Abgeordneten der Grünen, die den Gesetzesvorschlag einbrachten, dass sie hier Neuland betreten würden. § 81 habe »keinen unmittelbaren Vorgänger im bisherigen Recht«. Die Abgeordneten bestätigten das Prinzip der Stifterfreiheit – das heißt, dass ein Stifter den gemeinwohlorientierten Zweck frei wählen kann, aber sie machten zugleich deutlich, dass sie an der Gemeinwohlorientierung von Unternehmensstiftungen grundsätzlich zweifelten.
    Es ist von Missbrauch des Stiftungswesens mit Hilfe von unternehmensnahen Stiftungen und der Notwendigkeit von Beschränkungen die Rede. Die Stiftung dürfe kein Instrument zur Flucht aus dem Wirtschaftsrecht sein. »Der Einsatz einer Stiftung in Unternehmenszusammenhängen ist rechts- und ordnungspolitisch unerwünscht.« Die Zulässigkeit solcher Stiftungen werde schon lange kontrovers diskutiert. Bestehenden Stiftungen sicherte das Gesetz Bestandsschutz zu. Aber das Gesetz würde der praktizierten Form der Bertelsmann Stiftung die Legitimation entziehen. Vollmer wollte verhindern, dass Unternehmensstiftungen durch eine ausgefeilte Konstruktion die Millionengewinne im Unternehmen halten und ihre gemeinnützige, steuerbegünstigte Stiftung mit einem kleinen Teil abspeisen. Sie wollte mit dem Missbrauch von Stiftungen als Sparbüchse für Unternehmen Schluss machen.
    Die Reform ging auf Ideen zurück, die bereits Anfang der sechziger Jahre formuliert worden waren, die aber nie umgesetzt wurden. Die Gründung einer Stiftung sollte so einfach sein wie die Gründung eines Vereins, einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft. Die Zuständigkeit sollte nicht mehr bei der Verwaltung, sondern bei den Gerichten liegen. Dies bedeutete ein verändertes Verständnis der Aufgabe und Rolle des Staates bezüglich der Regulierung von Stiftungen – ein Paradigmenwechsel. Ein Stiftungsregister, analog dem Vereinsregister, sollte alle Stiftungen bundeseinheitlich listen und Informationen über sie online zugänglich machen. Die Aufsicht vor Ort sollte regional erfolgen, aber den Gesamtrahmen sollte der Bund setzen, was das Ende der Standortpolitik bedeutete. All das formulierte der Hamburger Notar und Stiftungsexperte Peter Rawert im Entwurf von Antje Vollmer.
    Rawert, der einen renommierten Stiftungskommentar geschrieben hatte, wollte mit der Legende vom Stifter als den bedingungslosen »Helden der Zivilgesellschaft« Schluss machen. Dabei begrüßte er durchaus, dass Stifter einen Teil ihres Vermögens geben, aber er legte Wert darauf, die Wirklichkeit nicht zu verklären: Immerhin erkauften sich Stifter mit einer Stiftung die Möglichkeit, unter Inanspruchnahme der Wohltaten des Gemeinnützigkeitsrechts, private Vorstellungen von Gemeinwohlpflege zu verwirklichen. Das ist viel in einem Staat, in dem Erträge und Vermögen eigentlich versteuert werden müssen. Und es ist ein fragwürdiges Privileg, sofern sie das Geld verwenden, um Politik zu beeinflussen – so wie es die Bertelsmann Stiftung und andere große unternehmensnahe Stiftungen tun. Allerdings mischt sich keine andere Stiftung derart massiv in die Politik ein wie die Bertelsmann Stiftung.
    Ihre Skepsis gegenüber diesem Privileg vereinte Vollmer und Rawert, so

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