Bhagavad Gita wie sie ist
regulieren. Man sollte nicht unter die Herrschaft solcher Anhaftung und Abneigung geraten, denn sie sind Hindernisse auf dem Pfad der Selbstverwirklichung.
ERLÄUTERUNG: Denen, die Kṛṣṇa-bewußt sind, widerstrebt es von Natur aus, sich mit materieller Sinnenbefriedigung zu beschäftigen. Aber diejenigen, die nicht in diesem Bewußtsein leben, sollten den Regeln und Regulierungen der offenbarten Schriften folgen. Ungezügelter Sinnengenuß ist die Ursache für Gefangenschaft in der Materie, doch jemand, der den Regeln und Regulierungen der offenbarten Schriften folgt, wird durch die Sinnesobjekte nicht verstrickt. Sexueller Genuß zum Beispiel ist ein Bedürfnis der bedingten Seele, und in einer ehelichen Verbindung ist Sexualität gestattet. Die Anweisungen der Schriften verbieten sexuelle Beziehungen mit jeder Frau außer der eigenen. Jede andere Frau sollte man als Mutter ansehen. Aber trotz solcher Vorschriften neigt ein Mann immer noch dazu, sexuelle Beziehungen mit anderen Frauen zu unterhalten. Diese Neigungen müssen bezwungen werden; sie werden sonst zu Hindernissen auf dem Pfad der Selbstverwirklichung. Solange man einen materiellen Körper hat, dürfen die Bedürfnisse des materiellen Körpers befriedigt werden, jedoch nur nach Regeln und Regulierungen. Dennoch sollte man sich nicht darauf verlassen, daß solche Einschränkungen automatisch zum Erfolg führen. Man muß diesen Regeln und Regulierungen folgen, ohne an ihnen zu haften, denn auch Sinnenbefriedigung unter Regulierungen kann einen vom rechten Weg abbringen, ebenso wie selbst auf breiten Straßen immer die Möglichkeit eines Unfalls besteht. Solche Straßen mögen zwar sorgsam in gutem Zustand gehalten werden, aber dennoch kann niemand garantieren, daß nicht auch auf der sichersten Straße Gefahr lauert. Aufgrund unseres Kontaktes mit der Materie ist die Neigung zu Sinnenbefriedigung schon seit sehr, sehr langer Zeit in uns. Es besteht daher trotz geregelten Sinnengenusses immer die Möglichkeit, zu Fall zu kommen; deshalb muß auch Anhaftung an geregelten Sinnengenuß unter allen Umständen vermieden werden. Aber Anhaftung an das Kṛṣṇa-Bewußtsein, das heißt an das Handeln im liebevollen Dienst für Kṛṣṇa, löst einen von allen Arten sinnlicher Tätigkeiten. Niemand sollte daher auf irgendeiner Stufe des Lebens versuchen, vom Kṛṣṇa-Bewußtsein losgelöst zu sein. Der ganze Sinn der Loslösung von allen Arten der sinnlichen Anhaftung besteht letztlich darin, sich auf die Ebene des Kṛṣṇa-Bewußtseins zu erheben.
Vers 35
35
™aeyaAna, svaDamaAeR ivagAuNA: par"DamaARtsvanauiï"taAta, /
svaDamaeR inaDanaM ™aeya: par"DamaAeR BayaAvah": //35//
śreyān sva-dharmo viguṇaḥ
para-dharmāt sv-anuṣṭhitāt
sva-dharme nidhanaṁ śreyaḥ
para-dharmo bhayāvahaḥ
śreyān – weit besser; sva-dharmaḥ – seine vorgeschriebenen Pflichten; viguṇaḥ – sogar fehlerhaft; para-dharmāt – als Pflichten, die für andere bestimmt sind; su-anuṣṭhitāt – vollkommen ausgeführt; sva-dharme – in den eigenen vorgeschriebenen Pflichten; nidhanam – Zerstörung; śreyaḥ – besser; para-dharmaḥ – Pflichten, die anderen vorgeschrieben sind; bhaya-āvahaḥ – gefährlich.
Es ist weit besser, die eigenen vorgeschriebenen Pflichten zu erfüllen, selbst wenn dies fehlerhaft geschieht, als die Pflichten eines anderen vollkommen zu erfüllen. Es ist besser, bei der Erfüllung der eigenen Pflicht unterzugehen, als den Pflichten eines anderen nachzukommen, denn dem Pfad eines anderen zu folgen ist gefährlich.
ERLÄUTERUNG: Man sollte folglich lieber seine vorgeschriebenen Pflichten in vollem Kṛṣṇa-Bewußtsein erfüllen als Pflichten nachgehen, die für andere bestimmt sind. Vorgeschriebene Pflichten im materiellen Bereich sind Pflichten gemäß den psychischen und physischen Eigenschaften, die man unter dem Einfluß der Erscheinungsweisen der materiellen Natur angenommen hat. Spirituelle Pflichten sind Pflichten, die einem der spirituelle Meister für den transzendentalen Dienst Kṛṣṇas anordnet. Aber sowohl im materiellen als auch im spirituellen Bereich sollte man selbst angesichts des Todes lieber zu den eigenen Pflichten stehen als die Pflichten eines anderen nachahmen. Pflichten auf der materiellen Ebene und Pflichten auf der spirituellen Ebene mögen voneinander verschieden sein, doch das Prinzip, den autorisierten Anweisungen zu folgen, ist für den Ausführenden immer
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