Bis zum bitteren Ende - Die Toten Hosen erzählen ihre Geschichte
geräumt, um seinen privaten Kreuzzug ins Glück unter eigener Regie weiterzuführen. Während der »Menschen, Tiere, Sensationem-Tour holte er uns in Kassel urplötzlich aus den Hotelzimmern, um bei einer Flasche Sektseinen Abschied zu verkünden. Seitdem ist er erfolgreich als Gebrauchtswa-genhändler und Femsehmoderator aktiv.
His Master's Voice
Der Brief kam aus Köln, wo alle Strafen für die Menschheit aus einer großen Pandora-Büchse mit zwei Türmchen im gotischen Stil schlüpfen, gleich neben dem Hauptbahnhof, und er landete auf dem Schreibtisch von Virgin-Chef Udo Lange, im ersten Stock der Herzogstraße 64 in München-Schwabing. Absender des am 10. Dezember '84 aufgesetzten Schreibens war ein Dr. F. Schorn, EMI Electrola GmbH.
»Sehr geehrter Herr Lange, wir sehen uns leider veranlaßt, Sie wegen des Posters für die LP/MC DIE TOTEN HOSEN »Unter falscher Flagge« anzuschreiben, das auf der Rückseite der Musikmarkt - TOP 75 vom 3.12.1984 abgedruckt ist. Es ist uns bekannt, daß diese Gruppe nicht gerade zimperlich ist. Die makabre Verballhornung des in der Schallplattenbranche wohl meistbekannten Warenzeichens des lauschenden Hundes vor dem Trichtergrammophon auf der Bootsflagge geht nun doch zu weit und ist, bei allem Respekt vor Kunstfreiheit, schlicht und einfach rechts- und sittenwidrig.
Wir müssen Sie daher bitten, die genannte Darstellung in dieser Form nicht mehr zu verwenden und uns bis zum 15. dieses Monats rechtsverbindlich zu bestätigen, daß Sie diesem unserem Ersuchen nachkommen und für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von bis zu 10.000 DM übernehmen.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diesen unseren Schritt und hoffen überdies, daß sich Weiterungen vermeiden lassen.
Mit freundlichen Grüßen...«
Der nächste Brief wurde am 13. Dezember '84 per Einschreiben Herrn Dr. F. Schorn in das EMI-Gebäude am Maarweg 149 in Köln zugesandt. Sein Absender ist Udo Lange, Virgin Schallplatten GmbH.
»Sehr geehrter Herr Dr. Schorn, nach Rücksprache mit unserem Anwalt, teile ich Ihnen zu Ihrem Schreiben vom
io. 12. 1984 folgendes mit:
Bei der LP »Unter falscher Flagge« handelt es sich um eine Bandübernahme von der Firma Totenkopf. Die Lithos für Cover und Poster wurden von der Firma Totenkopf angeliefert.
Selbstverständlich besteht von meiner Seite keine Absicht, an einer auch nur möglicherweise rechtswidrigen Verunglimpfung Ihres Warenzeichens mitzuwirken.
Die eigentlich notwendige juristische Prüfung halte ich für entbehrlich, da ich Ihnen - schon aus Gründen des guten Geschmacks - von mir aus freiwillig zusichere, das beanstandete Detail auf Cover und Poster im Fall einer Neuauflage entsprechend zu ändern.
Sie werden verstehen, daß dies hinsichtlich der schon in Umlauf gebrachten Platten nicht mehr möglich ist.
Ich hoffe, daß hiermit die Situation zu Ihrer Zufriedenheit geklärt ist und dem Fortbestand unseres guten Verhältnisses nichts im Wege steht.
Mit freundlichen Grüßen...«
So verkehren zwei große Krähen miteinander, die sich gegenseitig nicht auf’s Auge gehen: »Wir würden nur un-gerne, aber wenn Sie nicht...« »Es lag uns fern, und wir würden auch nie...«Der angedeutete Kniefall Langes aber, der -zumindest nach außen hin - auf Kosten der Hosen geht, wurde aber von den EMI-Häupdingen nicht angenommen. Noch vor Weihnachten erwirkte die Kölner Plattenfirma am Düsseldorfer Landgericht eine einstweilige Verfügung (AZ 12-0 870784), die am 22. Dezember »Herrn Jochen Hülder« und »Herrn Trimpop« in der Kölner Str. 170 in Düsseldorf zugestellt wurde.
»I. Den Antragsgegnern wird im Wege der einstweiligen
Verfügung, und zwar wegen der besonderen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung, untersagt, das seitens der Antragstellerin benutzte Zeichen des lauschenden Hundes vor dem Trichtergrammophon, das vielfach mit der erläuternden Inschrift »Die Stimme seines Herrn« in deutscher und englischer Sprache versehen ist, im geschäftlichen Verkehr zu verwenden, insbesondere den Hund, der der Stimme seines Herrn lauscht, als Gerippe darzustellen.
II. Den Antragsgegnern werden für jeden Fall der Zuwiderhandlung Ordnungsgeld bis zu 500.000,- DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
III. Die Kosten des Verfahrens werden den Antragsgegnern auferlegt.
IV. Mit diesem Beschluß soll eine Abschrift der Antragsschrift zugestellt werden.
V. Der Streitwert wird auf 50.000,- DM festgesetzt.
Düsseldorf, 21. Dezember
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