BKA - Die Jaeger des Boesen
Verfassung. Die einschränkende und politisch gewollte Vorgabe hatte historische Gründe. Im Dritten Reich war die Kriminalpolizei degeneriert zu einem willfährigen Werkzeug der herrschenden Bande.
Aufgrund der kriminellen Fakten, einer real existierenden Bedrohung durch das Böse, sind diese Einschränkungen zu den Akten gelegt worden. Zwar wird das Bundeskriminalamt nach wie vor tätig, falls es von einem der sechzehn deutschen Landeskriminalämter um Hilfe und Kooperation gebeten wird, aber aufgrund der zusätzlichen Kompetenzen, die es durch die 1973 und 1997 und 2008 neu gefassten Gesetzestexte bekam, kann es nun sowohl in eigener Initiative als auch auf Anweisung des Generalbundesanwalts aktiv werden. Der Segen föderaler Vielfalt wird immer dann zum Fluch, wenn nebeneinander statt miteinander agiert wird. Was nicht den Schluss erlaubt, dass die Profis in den Landeskriminalämtern schlechter sind als die Profis in Wiesbaden. Denn es gibt keine Hierarchie der polizeilichen Qualität, es gibt nur
unterschiedliche Zuständigkeiten. Die Beamten vom BKA haben andere Möglichkeiten. In bestimmten Fällen sogar grenzenlose.
Im Kampf gegen das internationale Verbrechen sind verdeckte Ermittler und Spezialeinheiten des BKA unverzichtbar. Insbesondere bei der Jagd auf global agierende Gangsterbanden: die Händler von Menschen, von Rauschgift, von Waffen, von Sprengstoff. Die Geldwäscher der Mafia. Die weltweit agierenden Terroristen. Die Computerhacker und die Produzenten und Händler von Kinderpornografie im Internet. Die Wirtschaftsbetrüger. Die Erpresser. Das Bundeskriminalamt musste sich verändern, um den Heerscharen, die das Böse fassbar verkörpern, täglich die Gesetze brechen, im Namen der Gesetze gewachsen zu sein, personell und technisch. Und weil es sich veränderte, wuchs ihm automatisch mehr Macht zu.
Eine solche Konzentration von Macht, wenden Kritiker ein, die gegen das von der Großen Koalition 2008 erneut erweiterte BKA-Gesetz Verfassungsklage erhoben, könne aber zu einer alle Bürger – und nicht nur die Dunkelmänner – bedrohenden Übermacht werden. Zum einen hätte man das in der ersten deutschen Diktatur schon mal erlebt, in jenen einst nicht nur von Beamten der Justiz und der Verwaltung, sondern ebenso von denen der Polizei verdrängten finsteren Zeiten zwischen 1933 und 1945 im Dritten Reich. Zweitens habe auch die Polizei in der anderen deutschen Diktatur, in der untergegangenen DDR, mit ähnlichen Kompetenzen ein System der Spitzel und Willkür errichtet, und drittens könnte selbst ein demokratisch kontrolliertes System schleichend unkontrollierbare Monster erzeugen, halb CIA, halb FBI. Dies drohe aufgrund der im »Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt« genehmigten Eingriffe in Persönlichkeitsrechte, der Beschränkung der Pressefreiheit, der Aufweichung der bisher geltenden Unverletzlichkeit der Wohnung.
Der Ex-SPD-Kulturstaatsminister und Ex-Herausgeber der »Zeit«, Michael Naumann, gehörte zu den Persönlichkeiten, die daraufhin Verfassungsklage erhoben. Für ihn ist das vom Parlament
mit Mehrheit zum 1. Januar 2009 beschlossene Gesetz ein »Angriff auf Privatheit in Freiheit«. Zwar bleibt nach wie vor verboten, bei Wohnungsdurchsuchungen beispielsweise private Tagebuchaufzeichnungen, Liebesbriefe, Arztrechnungen der Verdächtigen zu konfiszieren, zwar ist es laut Gesetz zwingend erforderlich, dass zwei »juristisch geschulte« Beamte des BKA sowie der von Weisungen einer Amtsleitung unabhängige Datenschutzbeauftragte eingebunden werden und darauf achten, dass die gerichtlichen Vorgaben für die Durchsuchung eingehalten werden.
Aber die neuen Befugnisse erlauben dem BKA weit mehr, als ihm einst im ersten Gesetz gestattet war. Der ehemalige Bundesrichter Wolfgang Nešković, mittlerweile rechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion der Linken, fürchtet gar, das Bundeskriminalamt könne degenerieren zu einer vom Parlament unkontrollierten und unkontrollierbaren Spitzelzentrale, weil es die Kompetenzen von Polizei und Geheimdienst besitze und dies praktischerweise alles unter einem Dach vereine. Ob die Bedenken gerechtfertigt sind, kann allerdings mit ebenso guten Argumenten bezweifelt werden. Nur eine starke Behörde sei der Macht von der anderen Seite gewachsen. Beamte mit Allmachtsfantasien jedenfalls habe ich bei meinen Ermittlungen in der Festung nicht getroffen. Über die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht
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