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BKA - Die Jaeger des Boesen

BKA - Die Jaeger des Boesen

Titel: BKA - Die Jaeger des Boesen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Michael Juergs
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betreiben, man kann sich das Wissen kaufen. Auch das Wissen von Profis, die wissen, wie man die Fahnder im Netz am besten austrickst.
    Am eindruckvollsten an diesem Vormittag in Wiesbaden war für mich die Demonstration, wie schnell mein Konto geplündert werden kann. Das macht bei Gelegenheit ein sogenannter Man in the Middle – als Begriff sowohl in der kriminellen Szene als auch bei denen etabliert, die ihn jagen. Der befindet sich, wie der Name sagt, in der Mitte zwischen mir und meiner Hausbank. Virtuell natürlich. Er kontrolliert alles, was zwischen der Bank und mir hin- und hergeht. Er kann aber nicht nur feststellen, was ich an Ordern rausgebe und was die Bank mit denen macht, er kann unbemerkt sowohl meine als auch ihre E-Mails manipulieren. Wenn ich dann online fünfhundert Euro überweise – und dabei scheinbar alles mit rechten Dingen zugeht –, wird mein Konto dennoch wenig später mit fünftausend Euro belastet. Denn die Bank hat nicht die Summe von fünfhundert, sondern die über fünftausend Euro von mir als Anweisung bekommen. Sie meldet mir jedoch nur die ursprünglichen fünfhundert als ausgeführt, weil der Mann in der Mitte die Übermittlungen gefälscht hat. Als mir Mirko Manske auf seinem Laptop den Trick des Man in the Middle erklärt, leuchten seine Augen. Es ist nicht so, dass Jäger wie er vor denen, die sie im Netz jagen, keinen Respekt haben. Es sind Gangster, das stimmt, sie stehen auf der falschen Seite. Doch das ändert nichts an der Feststellung, dass sie verdammt gut sind in dem, was sie tun.
    Eigentlich kann man sie nur dann erfolgreich bekämpfen, wenn man die Spuren und Daten, die sie im Internet hinterlassen, in einem großen Rechner speichert und sie bei nächstbester Gelegenheit als Vergleichsmaterial heranzieht. Das sah im März 2010 das Bundesverfassungsgericht nicht so, es verbot die bisher gesetzlich vorgeschriebene sechsmonatige Speicherung von Telefon-,
Handy- und Internetdaten, weil sie gegen das Grundgesetz verstößt. Seitdem wird heftig darüber gestritten, ob Datenschutz nicht zum Täterschutz degeneriere, falls der Staat, vertreten durch das Bundeskriminalamt oder die Landeskriminalämter, keinen Zugriff mehr haben darf auf die von der Telekommunikationsbranche gespeicherten Daten.
    Allein bei der Telekom lagerten, wie ihr Sprecher bekannt gab und gleichzeitig versicherte, unverzüglich mit der Löschung zu beginnen, neunzehn Terabyte Daten. Ein einziges Terabyte entspricht tausend Milliarden Bytes, umgerechnet wären das ungefähr zweihundertfünfzig Millionen Seiten des vor Ihnen liegenden Buches. Vodafone ging noch einen Schritt weiter und gab am Tag nach dem BVG-Urteil bekannt, ab sofort auch keine Anfragen von Behörden nach bestimmten Daten mehr zu beantworten. Im Streit ging fast unter, dass die Richter nicht ein grundsätzliches Verbot ausgesprochen, sondern nur eine Nivellierung des Gesetzes zur Datenspeicherung verlangt hatten. Dabei wäre dann allerdings vom Gesetzgeber zu beachten, was sie in ihrer Begründung für das Verbot ausführten:
    »Auch wenn sich die Speicherung nicht auf die Kommunikationsinhalte erstreckt, lassen sich aus diesen Daten bis in die Intimsphäre hineinreichende inhaltliche Rückschlüsse ziehen. Adressaten, Daten, Uhrzeit und Ort von Telefongesprächen erlauben, wenn sie über einen längeren Zeitraum beobachtet werden, in ihrer Kombination detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zugehörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen. Je nach Nutzung der Telekommunikation kann eine solche Speicherung die Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden Bürgers ermöglichen. Auch steigt das Risiko von Bürgern, weiteren Ermittlungen ausgesetzt zu werden, ohne selbst hierzu Anlass gegeben zu haben. Darüber hinaus verschärfen die Missbrauchsmöglichkeiten, die mit einer solchen Datensammlung verbunden sind, deren belastende Wirkung. Zumal die Speicherung und Datenverwendung nicht bemerkt werden, ist die anlasslose Speicherung
von Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.«
    Thomas de Maizière ist, was man ihm ja nicht auf den ersten Blick ansieht, ein Radikaler im öffentlichen Dienst. Er ist radikal anderer Ansicht als die Juristen in Karlsruhe, aber er muss sich mir gegenüber vorsichtig

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