Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
BKA - Die Jaeger des Boesen

BKA - Die Jaeger des Boesen

Titel: BKA - Die Jaeger des Boesen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Michael Juergs
Vom Netzwerk:
Kind befreit werden könnte. Ganz egal, ob sie beim BKA arbeiten oder in den Landeskriminalämtern, in Berlin fahnden oder in München, in Frankfurt oder in Hamburg, in Dresden oder in Leipzig. Man nennt sie intern »Horrorabteilungen«, weil sie sich in den virtuellen Kammern des Schreckens aufhalten müssen auf der Suche nach kinderpornografischen Spuren im weltweit gespannten Internet. »Netzwerkfahndung« jedoch ist die bessere Bezeichnung für ihre Pflichten. Die sind erdrückend. Nicht nur seelisch, auch faktisch: Allein beim Landeskriminalamt in München werden in einem ganz normalen Jahr durchschnittliche sechstausend Spuren im Netz entdeckt, die dann über die IP-Adressen zu den echten Adressen der Verdächtigen führen könnten.
    Hoch motiviert sind ebenfalls viele Staatsanwälte, die vor Gericht den Opfern eine Stimme geben. Politiker haben endlich entdeckt – angetrieben auch von Stephanie zu Guttenberg, die aus dem Anliegen zwar ein Event machte, aber sich dennoch engagiert bemühte –, dass keine Zeit bleibt für Diskussionen. Gleichzeitig wurde im vergangenen Herbst darüber diskutiert, ob im Kampf gegen Pädosexuelle alle Mittel erlaubt sind. Ob sich ausgerechnet einer der Sender – in diesem Fall RTL 2, aber es hätte auch dessen Mutter RTL oder Konkurrent Sat 1 sein können – , die für die Senkung aller einst gültigen Schamgrenzen hinunter auf tiefstes Zotenniveau mit höchstmöglichem Quotenerfolg verantwortlich sind, moralisch empören dürfen. Aufklären wollen wir, Bewusstsein verändern, Tabus brechen, konterten die Verantwortlichen. Mit solch hehren Begriffen verteidigten sich die Ministergattin, der co-moderierende ehemalige Polizeipräsident sowie Produzent und Redakteur der Tatort Internet -Reihe gegen anschwellende öffentliche Kritik. Die dank RTL 2 erstmalig erwischten Online-Täter wurden dabei mit versteckter Kamera in eine Falle gelockt, was ihnen recht geschieht, danach aber
nicht gleich samt Material der Polizei übergeben, sondern zunächst von einer Reporterin gestellt. Ihre Gesichter blieben verpixelt, ihre Stimmen wurden verzerrt.
    Das sogenannte Cyber Grooming, die sexuelle Anmache von Kindern im Internet, sei endlich thematisiert worden durch die Reihe. Und der Skandal, dass so etwas straflos bliebe, öffentlich gemacht, so die Argumentation. Man berief sich zudem auf die positive Reaktion vor allem des Opfervereins »Innocence in Danger«. Nicht ganz zufällig war der so begeistert von der Sendereihe. Stephanie zu Guttenberg ist Präsidentin des Vereins, und selbstverständlich wurde auf dessen Homepage für RTL 2 geworben. Die Empörung darüber, dass der Gesetzgeber offensichtlich schlafe, erwies sich bei näherer Betrachtung als populistisches Geschrei. Denn längst ist genau dieser Tatbestand der Online-Belästigung von Kindern, und zwar unabhängig davon, ob es je zu einer sexuellen Handlung kommt, nach Paragraf 176, Absatz 4, Nr. 3 Strafgesetzbuch ein Fall für den Staatsanwalt. Cyber Grooming ist immer strafbar, sobald dadurch die sexuelle Handlung an einem Kind, wie es im Amtsdeutsch heißt, »vorbereitet« wird.
    Wesentliche Organisationen wie »Dunkelziffer«, » kibs« oder »DgfPi«, die sich seit vielen Jahren um missbrauchte Kinder kümmern, die Aufklärung betreiben in Schulen und in Kindergärten, die allerdings keine fernsehtaugliche Galionsfigur im Angebot haben, distanzierten sich deshalb vom Format der Sendereihe. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warnte zu Recht vor der Gefahr, dass durchaus auch Unschuldige öffentlich an den Pranger gestellt werden könnten, mit unabsehbaren Folgen für deren Leben, und stellte klar, dass es in einem Rechtsstaat allein die Aufgabe der Polizei und der Justiz sei, Täter zu ermitteln und zu verurteilen. Der Deutsche Kinderschutzbund forderte, ebenfalls sehr zu Recht, härtere Strafen gegen Täter. Aber die zu ermitteln sei wirklich nicht Aufgabe des Fernsehens, sondern die der Polizei. Und die müsse dafür sorgen, dass die einschlägigen Websites vom Netz genommen werden.
    Soll man Seiten mit kinderpornografischem Material, wie das
ganz sachlich genannt wird, besser löschen oder besser sperren? Beides, sagt mir Innenminister Thomas de Maizière, beides. Es gehe zunächst einmal darum, die Angebote einzudämmen und bei gelegentlichen Usern solcher Sites durch ein Stoppschild auf dem Bildschirm, versehen mit der Warnung, dass sich strafbar mache, wer auf dieser Seite weiterklickt, Angst und

Weitere Kostenlose Bücher