Brustkrebs - Was mir geholfen hat
beraten zu werden und viele Therapiemöglichkeiten (zum Beispiel Atemtherapie oder Yoga) unkompliziert kennenzulernen.
Sie denken vielleicht: »Drei Wochen nur über Krebs reden und Krebskranke sehen? Nein, danke!« oder »Zu Hause erhole ich mich am besten.« Aber worüber Sie reden, bestimmen Sie doch selbst, und in den Rehakliniken geht es sehr oft sehr fröhlich zu. Man kann dort nette Menschen kennenlernen und ausgiebig das Gefühl genießen, etwas für sich zu tun – in körperlicher und seelischer Hinsicht. Und das vielleicht in einer schönen Urlaubsgegend wie im Schwarzwald, im Allgäu, im Markgräflerland oder auch an der Nord- oder Ostsee.
In vielen Häusern können Sie mit Mann und/oder Kindern anreisen und sich dennoch dem wohltuenden, aufbauenden und auf Sie zugeschnittenen Tagesablauf der Reha widmen – ohne die gewohnten Pflichten zu Hause. Wenn das nicht geht, zum Beispiel weil es in Ihrer Familie ein Kleinkind, jüngere Schulkinder oder einen pflegebedürftigen Angehörigen gibt, sollten Sie sich an die Servicestelle für Rehabilitation in Ihrer Nähe wenden. Dort werden Ihnen die Möglichkeiten aufgezeigt, wie Sie dennoch eine stationäre Kur machen können (Haushaltshilfe, Mutter-Kind-Kur etc.).
Sie freuen sich auf Ihre Kur und konnten alle Hindernisse aus dem Weg räumen? Umso besser.
Je nachdem, in welchem Bundesland Sie wohnen, kommen allerdings nicht alle Rehakliniken infrage, denn die jeweiligenKostenträger Ihrer Kur arbeiten nur mit bestimmten Häusern zusammen. Finden Sie so bald wie möglich heraus, wer die Kosten Ihrer Reha trägt (zum Beispiel über den Sozialdienst im Krankenhaus, eine Servicestelle für Rehabilitation, Ihre Krankenkasse), und besorgen Sie sich eine Liste der infrage kommenden Kliniken.
Es ist Sommer – und ich genieße ihn!
Antrag, Kosten und Termine
Beantragt wird die AHB durch Ihren behandelnden Arzt in der Klinik oder durch die Sozialberatung, nach einer Bestrahlung durch Ihren Strahlentherapeuten.
Kostenträger für Ihre Kur können zum Beispiel die jeweilige Rentenversicherung, die Knappschaft, die Bundesagentur für Arbeit, die Krankenkasse oder die Beamtenbeihilfe sein. Diese Institutionen tragen die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. Letztlich entscheiden sie auch darüber, wann und wohin Sie in die Reha gehen. Sie können einen Wunsch äußern (und gegebenenfalls innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen).
Wenn Sie nichts angeben, wird wahrscheinlich eine für Sie geeignete Klinik in der Nähe Ihres Wohnortes ausgewählt – um die An- und Abreisekosten niedrig zu halten (diese werden Ihnen erstattet).
»Bei Auswahl einer weiter entfernt liegenden Klinik ist die alleinige Reisefähigkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenen PKW zwingend erforderlich!!! « (Quelle: Infobroschüre der ARGE, der Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung der Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen im Lande Nordrhein-Westfalen, mit Sitz in Bochum).
TIPP
Zusatzversicherung
Wenn Sie in eine Rehaklinik gehen, ist das grundsätzlich eine stationäre Behandlung. Als Kassenpatientin mit Krankenhauskostenzusatzversicherung sollten Sie fragen, ob Letztere etwas erstattet. Das hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
Bei einer stationären Reha müssen Sie selbst eine Zuzahlung von höchstens 10,– Euro pro Tag leisten. Solche Zuzahlungen sind aber pro Jahr nur für längstens 28 Tage stationären Aufenthalts zu zahlen; ein Krankhausaufenthalt wird darauf angerechnet. Wenn Sie nur über wenig Geld verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Zuzahlung befreit werden (siehe → S. 163 ). Das Antragsformular dafür bekommen Sie beim Kostenträger Ihrer Kur.
Wenn Sie berufstätig sind und durch die Kur finanzielle Einbußen haben, erhalten Sie Ausgleichszahlungen:
Krankengeld, wenn Ihre Krankenversicherung die Kur bezahlt,
Übergangsgeld, wenn es die Rentenversicherung ist. (Falls Sie Übergangsgeld bekommen, müssen Sie bei der AHB keine Zuzahlung leisten.)
Wenn Sie angestellt sind, braucht der Kostenträger Ihrer Kur eine Verdienstbescheinigung Ihres Arbeitgebers, um Ihren Anspruch auf Übergangsgeld zu prüfen. Ein entsprechendes Formular finden Sie in den Antragsunterlagen für die Kur. Lassen Sie sich die Verdienstbescheinigung möglichst frühzeitig ausfüllen, damit Sie auch wirklich in den Rehawochen Übergangsgeld
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