Brustkrebs - Was mir geholfen hat
Behandlungsbeginn an ihren Arbeitsplatz zurück. Schön, wenn das ohne Probleme vonstatten geht. Schön, aber eher selten. Oft machen die Frauen die Erfahrung, dass sie anfangs wie ein rohes Ei behandelt werden, bevor rasch wieder der Alltag einkehrt. Und solange alles seinen normalen Gang geht, gibt es auch kaum Probleme. Doch bei den ersten Stresssituationen merken sie rasch, dass sie eben nicht einfach zur Tagesordnung zurückkehren können. Die Belastungen für Körper und Seele in den vergangenen Monaten haben ihre Spuren hinterlassen. Vielleicht besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob Sie Ihre Arbeit schrittweise wieder aufnehmen können.
Das Hamburger Modell
Eine Möglichkeit, nach längerer Arbeitsunfähigkeit stufenweise wieder in den Arbeitsprozess einzusteigen, bietet das »Hamburger Modell«. Voraussetzung ist die Zustimmung von Arbeitgeber und Krankenkasse.
Als Erstes erstellen Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt einen Zeitplan, der dann mitdem Kostenträger und Ihrem Arbeitgeber abgestimmt wird. Auf Ihren Arbeitgeber kommen keine Kosten zu, da Sie in dieser »Testphase« noch Krankengeld bekommen.
Ansprechpartner für die Beratung zur beruflichen Wiedereingliederung sind die Hausärzte und auch die Sozialdienste der Reha-Einrichtungen. Wenn die stufenweise Wiedereingliederung von der Rehabilitationsklinik (siehe → S. 167 ) veranlasst wird, ist der Kostenträger in der Regel die Rentenversicherung.
wichtig
Lassen Sie es, wenn es geht, ein bisschen langsamer angehen. Passen Sie gut auf sich selbst auf, und übernehmen Sie die Verantwortung dafür, dass Sie nicht durch Überforderung in die Knie gehen.
Was tun bei körperlichen oder seelischen Einschränkungen?
Doch was, wenn sich der Wunsch, weiterhin zu arbeiten, nicht verwirklichen lässt? Manche Folgebehandlungen sind so zeitaufwendig, dass sie nicht mit einer Vollzeitbeschäftigung zu vereinbaren sind. Nicht selten sind es auch verständnislose Chefs und Kollegen, die es unmöglich machen, die alte Arbeit wieder aufzunehmen. Oder Sie sind infolge der Krankheit körperlich und seelisch beeinträchtigt.
Manchmal sind Veränderungen am Arbeitsplatz die Lösung. Zum Beispiel können Sie vielleicht wegen eines Lymphwichtig ödems (siehe → S. 76 ) nicht mehr lange am Computer arbeiten. Dann gibt es verschiedene Möglichkeiten wie technische Arbeitshilfen, eine andere Position in der Firma oder eine Umschulung. Ihr Arbeitgeber ist zu einem »betrieblichen Eingliederungsmanagement « verpflichtet, zu dem unter anderem auch die Umgestaltung des Arbeitsplatzes gehört.
Auf keinen Fall vorzeitig kündigen! Ohne eine Alternative, das heißt ohne die Zusage für einen neuen Arbeitsplatz sollten Sie unter keinen Umständen kündigen. Sich als Brustkrebspatientin um eine Stelle zu bewerben ist nicht einfach – ganz davon abgesehen, dass Sie wieder vor der Frage stehen: Sag ich’s oder sag ich’s nicht? Schlimmstenfalls werden Sie arbeitslos.
Stellensuche
Zwar ist die Diagnose, wie gesagt, Ihre Privatsache, andererseits müssen Sie die Phase der Therapie in Ihrem Lebenslauf erwähnen. Personalvermittler raten bei Bewerbungen dazu, offen mit dem Thema Krebs umzugehen. Schreiben Sie zum Beispiel: »Zehn Monate berufliche Auszeit aufgrund einer Brustkrebsbehandlung.« Das muss nicht immer auf Ablehnung stoßen, denn fast jeder hat heute eine Betroffene im Bekanntenkreis, bei der es gut ausgegangen ist. Hinter einer unklaren Formulierung wie zum Beispiel »krankheitsbedingte Auszeit« wird rasch eine psychische Erkrankung vermutet, und das bedeutet meist schon von vornherein das Aus.
Ich bin arbeitslos
Die Höhe der Unterstützung hängt von sehr vielen Punkten ab, die sich aus Ihrer individuellen Situation ergeben. Ihre ersten Ansprechpartner sind die Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit, die verpflichtet sind, ihre Klienten zu beraten und sie auf dem Weg durch den Paragrafen- und Antragsdschungel zu unterstützen. An dieser Stelle kann ich Ihnen nur ein paar erste und allgemeine Hinweise geben.
Auch wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, müssen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Bei bestehender Arbeitslosigkeit ist zu prüfen, ob Sie noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, und es muss ein neuer Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt werden.
Wenn Sie keinerlei Ansprüche mehr auf Arbeitslosengeld I haben, muss ein Antrag auf Arbeitslosengeld II/Grundsicherung gestellt werden. Die Überprüfung Ihres Bedarfs entscheidet darüber,
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