Brustkrebs - Was mir geholfen hat
oder Krankengymnastik. Die Zuzahlung beträgtmeist 10 Prozent pro Behandlung plus 10,– Euro pro ärztlicher Verordnung.
Hilfsmittel
Darunter fallen Brustprothesen oder Perücken. Hier übernehmen die Krankenkassen einen bestimmten Anteil. Sie selbst müssen neben der Zuzahlung (Sie wissen schon: 5.– bis 10,– Euro) einen Eigenanteil leisten, weil die Kosten für die meisten Prothesen oder Perücken den Kassenanteil mehr oder weniger stark überschreiten.
Fahrtkosten
Die Kosten für die Fahrten zur Chemo- oder Strahlentherapie werden meist übernommen. Wichtig: die Krankenkasse vorher informieren und eine Kostenzusage einholen. Auch hier ist die übliche Zuzahlung zu leisten.
Wo bekomme ich finanzielle Unterstützung?
Manche Krebspatientinnen und ihre Familien geraten in eine finanzielle Notlage. Das Krankengeld entspricht nur ca. 70 Prozent des Bruttolohns, und es entstehen durch die Krankheit bedingte Kosten, die selbst getragen werden müssen.
Für solche Fälle gibt es verschiedene »Härtefonds «, zum Beispiel bei der Deutschen Krebshilfe, den Krebsgesellschaften einiger Bundesländer und privaten Stiftungen (Adressen siehe Anhang).
Aus diesen Fonds können Brustkrebspatientinnen unter bestimmten Voraussetzungen (abhängig von Familieneinkommensgrenzen) eine – in der Regel 1-malige – Geldzuwendung erhalten.
Auskunft über die Möglichkeiten und Bedingungen für eine finanzielle Unterstützung erhalten Sie beispielsweise beim Sozialdienst oder auch bei der Beratungsstelle der Deutschen Krebshilfe in Ihrer Nähe.
Sozialleistungen
Als Brustkrebspatientin haben Sie einen Anspruch auf eine Reihe von Sozialleistungen. Welche das sind und welche davon für Sie infrage kommen, kann hier nicht ausführlich dargestellt werden. In den im Anhang genannten Broschüren sind die derzeit geltenden Bestimmungen zu Themen wie häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Belastungsgrenzen, Erwerbsminderungsrente usw. im Einzelnen aufgeführt. Viele Sozialleistungen sind an Bedingungen geknüpft. Zum Beispiel: Wenn keine Pflegestufe besteht, muss die häusliche Krankenpflege selbst finanziert werden. Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden meist nur übernommen, wenn Kinder unter zwölf Jahren zu betreuen sind.
wichtig
Informieren Sie sich über Ihre Rechte und scheuen Sie sich nicht, die Sozialleistungen, die Ihnen zustehen, auch in Anspruch zu nehmen.
Der Schwerbehindertenausweis – ja, nein, wie lange?
Vermutlich fühlen Sie sich nach der Operation und den bevorstehenden oder schon durchlaufenen Therapien erschöpft, aber nicht als ein Mensch mit Behinderungen. Allein der Name des Dokuments – »Schwerbehindertenausweis« – ist nicht leicht zu akzeptieren. Als Brustkrebspatientin haben Sie die Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, sind aber nicht dazu verpflichtet, wenn Sie sich, aus welchen Gründen auch immer, dagegen entscheiden.
Der Antrag wird bei dem für Sie zuständigen Versorgungsamt der Gemeindeverwaltung gestellt. Die Adresse erfahren Sie von der Sozialarbeiterin in der Klinik, die auch meist schon die entsprechenden Formulare zur Hand hat und Ihnen beim Ausfüllen hilft.
Der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis kann auch nachträglich gestellt werden. Dabei ist das Datum der Diagnosestellung wichtig.
Beim Versorgungsamt wird aufgrund Ihrer Angaben und medizinischen Unterlagen der Grad der Behinderung (GdB) bestimmt. Bei Frauen, die an Brustkrebs erkrankt sind, liegt er bei mindestens 50 Prozent, je nach individuellem Krankheitsbild auch höher.
Bei Fragen zum Schwerbehindertenausweis können Sie sich an den Sozialen Dienst Ihrer Klinik oder an Krebsbera Krebsberatungsstellen wie die Frauenselbsthilfe nach Krebs wenden. Auskunft erteilen auch die zuständigen Versorgungsämter.
Der Ausweis wird zeitlich begrenzt (bei Brustkrebspatientinnen in der Regel auf fünf Jahre) und bringt vor allem berufstätigen Frauen Vorteile: Er gewährt ihnen unter anderem einen Steuerfreibetrag, fünf Tage zusätzlichen Urlaub und einen besonderen Kündigungsschutz. Außerdem können sie mit 63 Jahren in Altersrente gehen. Also, der Name des Ausweises ist nicht schön, aber das Ding ist für viele Frauen nützlich.
Selbstständige – wie ich – kommen nur in den Genuss des Steuerfreibetrages und von Eintrittsermäßigungen. Aus beiden Gründen habe ich mich dafür entschieden (GdB 50 Prozent). Rentnerinnen und Sozialhilfeempfängerinnen erhalten übrigens keine der genannten
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