Bucheckern
nun auf zwölf Jahre Haft erhöhte, auch Roland Behrens, der Geschäftsführer der ›Blanco‹-Werke und Betriebsleiter der Sonderabfall-Verwertungsgesellschaft ›Blanco-SAV‹ wegen ›schwerer Umweltgefährdung in einem besonders schwerem Fall‹ und ›schwerer Gefährdung durch Freisetzen von Gift‹ zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Gutachten über die Kapazität der ›Blanco‹ Klär- und Recyclinganlage und die Auswertung der beschlagnahmten Akten hatte ergeben, dass seit mehr als sieben Jahren fast doppelt so viel flüssiger Sondermüll von ›Blanco-SAV‹ entsorgt worden war, als die firmeneigene Anlage hätte verarbeiten können.
Aufgrund der sichergestellten Unterlagen und den in den Bodenproben analysierten Stoffen konnte weiterhin ermittelt werden, dass nicht nur Abwässer von Metallveredelungsbetrieben durch ›Blanco-SAV‹ entsorgt wurden. Mehrmals pro Monat transportierte der firmeneigene Tankwagen auch Abfallflüssigkeiten aus chemischen Versuchslaboren. Industriebetriebe in bis zu einhundertfünfzig Kilometern Entfernung wurden dabei angefahren. Diese Labor-Abfallstoffe, bei denen eine ordnungsgemäße Sondermüllentsorgung bis zu zehntausend Euro je Tonne gekostet hätte, wurden ausnahmslos auf die Freifläche im ›Blanco‹-Areal gepumpt, weil eine Aufbereitung in der Firmenkläranlage gar nicht möglich gewesen wäre. Auch hier war alles durch eine Genehmigung des Umweltamtes der Stadt Karlsruhe gedeckt.
Da sich nur bei dem am Firmengewinn beteiligten Geschäftsführer Roland Behrens und bei Kurt Katz ausreichende Beweise für eine Täterschaft finden ließen, konnte trotz monatelanger Ermittlungen anderen Mitarbeitern der ›Blanco‹-Werke und auch der Eigentümerfamilie nichts nachgewiesen werden. Eine Geldbuße in zweistelliger Millionenhöhe wurde aus der Firmenkasse anstandslos bezahlt.
Der Boden auf dem verwilderten Teil des Werksgeländes musste über fünf Meter tief abgetragen und auf einer Sondermülldeponie entsorgt werden. Da sich die Giftstoffe hauptsächlich in der Vegetation und in den oberen Bodenschichten abgelagert hatten, war eine akute Gefährdung des Grundwassers nach übereinstimmender Ansicht mehrerer Gutachter nicht gegeben. Langfristige Belastungen von Trinkwasserbrunnen konnten allerdings nicht ausgeschlossen werden.
Alfred Burgbacher hatte über die Medien alles mitbekommen und stellte sich schließlich entnervt in Barcelona der spanischen Polizei. Er fuhr noch den schwarzen BMW, mit dem er den Zeitungsredakteur Klaus Ebert angefahren hatte.
In dem Gerichtsverfahren sagte der Angeklagte aus, dass er durch Zufall in der Gaststätte seines Sportvereins ein Gespräch zwischen dem Journalist Ebert und einem Beamten der Kriminalpolizei mitgehört hatte. Der Polizeibeamte hatte den Zeitungsredakteur um Kopien von Zeitungsartikeln gebeten, die zwanzig Jahre zuvor Gerüchte um eine Bestechungsaffäre innerhalb der Karlsruher Stadtverwaltung aufgegriffen hatten.
Burgbacher machte keine Angaben zu den zwei Jahrzehnte zurückliegenden Vorkommnissen. Unter dem Druck der dem Gericht vorliegenden Unterlagen gestand er aber, von ›Blanco‹-Geschäftsführer Behrens seit sieben Jahren laufende Geldzahlungen für die Manipulation der Kontrollnachweise über die Entsorgung der flüssigen Sonderabfälle erhalten zu haben.
Um das Entstehen neuer Verdächtigungen schon im Vorfeld zu verhindern, und um seinen aufwändigen Lebensstil weiterhin fortführen zu können, hätte er beschlossen, den Journalist Klaus Ebert zu überfahren, der dabei war, die Gerüchte der Vergangenheit wieder ans Tageslicht zu bringen. Auch im Zeitungsarchiv und im Polizeipräsidium hätte er die jeweiligen Artikel verschwinden lassen. Mit seinem Dienstausweis als Beamter des städtischen Umweltamtes sei ihm überall ohne weitere Nachfragen der Zutritt gestattet worden.
Die Manipulation der Kontrollnachweise über die Sonderabfallentsorgung bei ›Blanco‹ hätte niemand entdecken können, da er als Kontrolleur nicht nochmals überwacht worden sei.
Die Aussage des wieder genesenen Journalisten Klaus Ebert, der Burgbacher während des Gerichtsverfahrens als Fahrer des BMW identifizierte, wäre aufgrund seines umfangreichen Geständnisses gar nicht mehr nötig gewesen.
Burgbacher wurde wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu zehn Jahren Haft und wegen Bestechlichkeit zu weiteren drei Jahren verurteilt. Aufgrund dieses Urteils wurde
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