Cashkurs
Hauptsitz der Bank in Deutschland ordentlich abgesichert und bringt die bestmöglichen Zinsen.
Darüber hinaus sollten Sie darauf achten, dass die Anlageprodukte der Banken nicht mit irgendwelchen Gebühren belastet sind. Dass Tagesgeldkonten, Festgelder sowie Sparbriefe und -verträge kostenlos geführt werden, ist in der Bankenbranche absoluter Usus. Vereinzelt gibt es immer wieder mal Ausreißer, aber die sollten Sie besser gleich aussortieren. Lesen Sie deshalb nicht nur die in der Werbung hervorgehobenen Zinsen, sondern auch das Kleingedruckte!
Welche Fallen bei Geldanlage und Krediten lauern
Als Heinrich Heine einmal gefragt wurde, weshalb er ein armer Dichter geblieben sei, während sein Onkel es zum wohlhabenden Bankier gebracht habe, soll er geantwortet haben: »Meine Mutter hat eben immer gern Gedichte gelesen und seine Mutter lieber Räubergeschichten.«
In der Tat liest sich so manches, was besonders gierige Banker mit ihren Kunden angestellt haben, wie ein echter Krimi. Und zuweilen bewegen sich die Praktiken hart an der Grenze des Kriminellen – so etwa die Dreistigkeit einer großen Sparkasse, die einer 85-jährigen schwerbehinderten Kundin ohne deren Einverständnis Zertifikate der Pleitebank Lehman im Wert von 100000 Euro ins Depot gebucht hatte und dafür gerichtlich zu Schadenersatz verdonnert wurde. Aber auch bei vermeintlichen Kleinigkeiten langen Banken gerne mehr oder weniger subtil zu, und ehe man sich’s versieht, wird das vermeintliche Schnäppchenangebot zur teuren Kostenfalle.
Deshalb: Halten Sie die Augen offen, und seien Sie wachsam. Achten Sie beim Vergleich von Angeboten vor allem auf die nachfolgend beschriebenen Fallstricke:
Ratenkredite: Die »bonitätsabhängigen Zinsen«
Flattern Ihnen auch ständig diese Werbezettel ins Haus? »Gönnen Sie sich was! Sofort Geld für nur 6 Prozent Zinsen! Komm’ Se ran, komm’ Se näher, gewinnen Se ne Teddybär!« Das ganze dann auch noch präsentiert von einem debilen Volltrottel mit Diamantgebiss und Goldschuhen. Klar, so muss einer sein, der auf diese Bauernfängereien reinfällt.
In der Werbung wird ein günstiger Kreditzins herausgestellt, und beim Vertragsabschluss soll der Kunde das Doppelte zahlen. Betrug? Nein, das ist gängige Praxis beim Anpreisen von Ratenkrediten. Je nach Bonitätseinschätzung der kreditgebenden Bank sollen die Kunden ganz unterschiedliche Zinsen zahlen, wobei Spannen von 6 Prozent für die Kunden mit erstklassiger Kreditwürdigkeit und 13 Prozent für die unteren Bonitätsklassen keine Seltenheit sind.
Dabei haben einige Banken den Bogen überspannt, denn in Testanfragen haben Verbraucherschützer vor einiger Zeit herausgefunden, dass praktisch kaum ein Kunde die billigen Traumzinsen bekam. Das hat den Gesetzgeber auf den Plan gerufen, und seit Einführung der Verbraucherkreditrichtlinie im Juni 2010 gilt: Banken dürfen für ihre Ratenkredite nur noch mit Zinsen werben, die mindestens zwei Drittel der Kunden auch tatsächlich erhalten. Doch das letzte Drittel bleibt weiterhin der Willkür der Banken ausgeliefert, die entscheidet, um wie viel der individuelle Zins höher ist als der Werbezins.
Ratenkredite: Die Restschuldversicherung
Warum einmal kassieren, wenn es auch doppelt geht? Frei nach diesem Motto jubeln Banken ihren Kreditkunden gerne noch eine Restschuldversicherung unter. Wenn der Kreditnehmer stirbt, arbeitslos oder arbeitsunfähig wird, dann springt die Versicherung ein. Klingt zwar gut, aber die Policen taugen trotzdem wenig. Im Todesfall wird nämlich nur der Ratenkredit abgelöst, aber die private Arbeitslosenversicherung springt erst nach einer mehrwöchigen Wartezeit ein und stoppt die Ratenzahlungen nach 12 bis 18 Monaten. Dafür sind diese Versicherungen extrem teuer: Die Restschuldversicherung für einen vierjährigen Ratenkredit über 10000 Euro kann locker 1000 bis 1400 Euro kosten und damit die Kreditkosten verdoppeln. Viel sinnvoller und im Verhältnis zu den Leistungen günstiger ist es, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (eine der sinnvollsten und dennoch viel zu wenig verbreiteten Versicherungen, doch dazu später mehr) und bei Bedarf eine Risikolebensversicherung abzuschließen, deren Schutz umfassend gilt.
Banken müssen diese Versicherungen in der Effektivzinsberechnung nicht berücksichtigen – unter einer Voraussetzung: Der Kunde muss auch ohne Versicherung dieselben Zinsen erhalten. So sagen es die Spielregeln der Verbraucherkreditrichtlinie.
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