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Cashkurs

Cashkurs

Titel: Cashkurs Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Dirk Mueller
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Aktienübertragung zustimmen, sonst wird die Order annulliert. Damit kann man unliebsame Aktionäre außen vor lassen und das Risiko einer feindlichen Übernahme reduzieren. Allerdings ist dies für die Aktiengesellschaft mit ziemlich hohem Aufwand verbunden, so dass diese Aktiengattung eher selten anzutreffen ist. Zu den wenigen Ausnahmen zählt übrigens die Lufthansa, die von Gesetzes wegen vinkulierte Namensaktien ausgeben musste. Nur so kann die Airline sicherstellen, dass sie mit einem Mindestanteil von 50 Prozent inländischer Aktionäre die internationalen Luftfahrtabkommen einhält. Jenseits dieser Schwelle verweigert die Lufthansa jeden Aktienverkauf an ausländische Investoren.

Vorstand, Aufsichtsrat, Aktionär:
Wer ist wessen Boss?
    Wenn die Vorstände von Großkonzernen verbal die Muskeln spielen lassen, ist der Inhalt der Botschaft klar: Ich bin der Boss, und die Dinge haben so zu laufen, wie ich es will.
    So weit die Show. In Wahrheit ist der Vorstand zwar der Chef von einigen tausend Mitarbeitern, hat aber längst nicht das letzte Wort, wenn es um existenzielle Fragen geht.
    Oberste Entscheidungsinstanz ist bei Aktiengesellschaften die in der Regel ein Mal pro Jahr stattfindende Hauptversammlung, auf der nicht nur über die Verwendung des Jahresgewinns und die Höhe der an die Aktionäre auszuschüttenden Dividende (das ist der an den Aktionär, also möglicherweise an Sie, ausgezahlte Anteil am Jahresgewinn) entschieden wird. Hier wird auch über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat abgestimmt – und das Ergebnis ist ein wichtiger Indikator für das Vertrauen der Aktionäre in die Arbeit von Management und Kontrolleuren.
    Als Kleinaktionär haben Sie jedoch wenig zu melden, und das liegt am Stimmrecht bei Aktiengesellschaften. Pro Aktie kann nämlich eine Stimme abgegeben werden – was bedeutet: Besitzt jemand mehr als 50 Prozent des stimmberechtigten Aktienkapitals, hat er bei allen Entscheidungen die Mehrheit.
    Für die regelmäßig wiederkehrenden Entscheidungen auf der Hauptversammlung ist üblicherweise eine einfache Mehrheit erforderlich. Ausschlaggebend sind hierbei nicht die abgegebenen Stimmen im Verhältnis zum Gesamtkapital, sondern im Verhältnis zu dem auf der Hauptversammlung vertretenen Kapital. Wer nicht zur Hauptversammlung kommt, dessen Aktienkapital wird bei den Abstimmungen ignoriert.
    Da die meisten Anleger aber gar keine Aktien direkt kaufen, sondern Fonds, liegen die meisten Aktien also bei den Fondsgesellschaften. Wer selbst Aktien besitzt, geht meist nicht auf eine Hauptversammlung. Die Banken schreiben die Aktieninhaber dann regelmäßig an und bitten ganz nebenbei darum, die Stimmrechte im Namen der Kunden ausüben zu dürfen. Und siehe da, auf diese Weise haben bei den meisten Aktiengesellschaften am Ende die Banken und Fondsgesellschaften (was oft das Gleiche ist) die Macht über die Vorstände und die Unternehmensentscheidungen. Das erklärt doch vieles, finden Sie nicht?
    Für Entscheidungen, die das Unternehmen tiefgreifend verändern, kann eine 75-Prozent-Mehrheit notwendig werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn abgestimmt wird über
    die Genehmigung einer Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung,
den Abschluss eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags,
die Verschmelzung mit einem anderen Unternehmen oder
die Übernahme durch ein anderes Unternehmen.
    Auf den Hauptversammlungen wird in regelmäßigen Abständen auch der Aufsichtsrat gewählt, der sozusagen als der verlängerte Arm der Aktionäre dem Vorstand auf die Finger schauen und ihm im Bedarfsfall auch auf dieselben klopfen sollte. Ins Tagesgeschäft darf sich ein Aufsichtsrat allerdings nicht einmischen – das ist nur bei groben Verfehlungen des Vorstandes zulässig. Bei den regelmäßig stattfindenden Aufsichtsratssitzungen wird das Kontrollgremium über die laufende Geschäftsentwicklung informiert, und wichtige Vorstandsentscheidungen werden dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt. Das kann große Investitionen betreffen oder die Übernahme eines anderen Unternehmens. Außerdem hat der Aufsichtsrat die Aufgabe, Vorstandsmitglieder zu bestellen und zu entlassen. Auch die Bestellung eines Vorstandsvorsitzenden innerhalb des Gesamtvorstands obliegt dem Aufsichtsrat.
    In der Praxis ist von einer offensiven Kontrolle des Vorstands durch den Aufsichtsrat oft nur wenig zu spüren. Meistens geht es recht gemütlich zu, und nur selten hauen Aufsichtsräte mal richtig auf den Putz.

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