Coq Rouge
der seinem Klienten sagte, er brauche weder seine politischen Sympathien darzulegen, noch etwas über Bekannte zu sagen, die mit dem eigentlichen Verdachtsmoment, dem unerlaubten Waffenbesitz, nichts zu tun hätten.
Der Klient selbst sprach weder jetzt noch im folgenden ein Wort.
Die Beamten versuchten es noch einmal mit der Frage, wie es möglich sei, daß Hedlund zu steckbrieflich gesuchten Terroristen in der Bundesrepublik enge Verbindungen habe. Wieder unterbrach der Anwalt mit dem Hinweis, hier gehe es nicht um den Verdacht, angebliche Verbrechen begangen zu haben; da Hedlund schwedischer Staatsbürger sei, könne er wegen einiger Bekanntschaften nicht als Verbrecher angesehen werden, und daher gebe es keinen Anlaß, auf solche Fragen zu antworten.
Aber es gehe doch um den Verdacht, mit Personen in Verbindung gestanden zu haben, von denen befürchtet werde, sie könnten in Schweden Gewalttaten unterstützen, versuchte es einer der Vernehmer, der den Wortlaut des Terroristengesetzes offenbar nur halb verstanden hatte.
Keineswegs, entgegnete der Anwalt, und stellte ein kleines schwarzes Tonbandgerät auf den Tisch, Verdächtigungen dieser Art dürften gegen schwedische Staatsbürger nicht geltend gemacht werden. Entweder nähmen die Beamten jetzt zu konkreten Verdachtsmomenten Stellung, oder aber sie würden sich weiterhin auf allgemeine politische Gespräche beziehen, und in dem Fall gebe es keinerlei Anlaß, sich hier dazu zu äußern.
Die Vernehmungsbeamten protestierten gegen das Tonbandgerät des Anwalts. Was in diesem Raum gesprochen werde, sei bis auf weiteres vertraulich und dürfe allenfalls von den Vernehmungsbeamten auf Band aufgenommen werden.
Der Streit fand ein schnelles und peinliches Ende. Der Anwalt bat darum, unter vier Augen mit seinem Klienten zu sprechen. Das Gespräch dauerte nur fünf Minuten, und danach erfuhren die Beamten, bis auf weiteres kämen Vernehmungen nicht in Frage. Zunächst müsse der Staatsanwalt persönlich erstens schriftlich mitteilen, daß er, der Anwalt, kein Tonband benutzen, sondern sich nur Aufzeichnungen mit Bleistift machen dürfe, und zweitens müsse der Staatsanwalt die Verdachtsmomente schriftlich konkretisieren.
Sofern es bloß um den Besitz einer älteren Schrotflinte der Marke Husqvarna gehe, erkenne sein Klient den Sachverhalt an, aber ein Verbrechen oder eine verbrecherische Absicht würden von ihm bestritten.
Damit rauschte der Anwalt aus dem Zimmer, und die Vernehmungsbeamten waren mit ihrem höhnisch lächelnden Sympathisanten des westdeutschen Terrorismus allein.
Das kurze Nachspiel hatte mehrere interne Streitigkeiten zur Folge. Die Vernehmungsbeamten erklärten Näslund die Lage und teilten ihm mit, es werde sehr schwierig sein, Hedlund über einen Haftprüfungstermin hinaus festzuhalten. Näslund ging zu Staatsanwalt K. G. Jönsson und bat diesen unter Hinweis auf einige gesetzliche Bestimmungen, welche die Sicherheit des Reiches etc. betrafen, die Festnahmezeit zu verlängern. Der Staatsanwalt jedoch, der wußte, daß er und niemand sonst sich zu verantworten hatte, falls es später zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof käme, vor dem ein neues Beispiel unangemessener Haftzeiten in Schweden verhandelt werden würde, bekam einen Tobsuchtsanfall; Näslund habe ihm ja fest versprochen, wenn man nur eine Haussuchung durchführen und eine Festnahme vornehmen könne, würden Beweise ans Licht kommen. Aber es gebe ja Beweise, beharrte Näslund, denn das Ergebnis der Hausdurchsuchung bei Hedlund könne wiederum zur Festnahme eines oder mehrerer Terroristen in der Bundesrepublik führen. Und dies werde wiederum zu neuen Hinweisen führen: Vor diesem Hintergrund sei ein Verhaftungsgrund ja ganz offenkundig, nämlich die Fluchtgefahr. Der Staatsanwalt bekam einen neuen Wutanfall und schrie, Fluchtgefahr oder nicht, hier müsse ein Gericht davon überzeugt werden, daß der Besitz einer unbrauchbaren Schrotflinte von 1910 ein formaler Verhaftungsgrund sei!
Näslund bekam nicht mehr als drei Tage Zeit, mit neuen Ergebnissen aufzuwarten. Danach würden die Schweden auf freien Fuß gesetzt - ohne Haftprüfungstermin.
Es war ein klarer Tag, kalt und für die Jahreszeit ungewöhnlich hell. Carl, Fristedt und Appeltoft schien eine rote Nachmittagssonne ins Gesicht, als sie sich wieder trafen, und Carl berichtete mit spürbarem Eifer von seinen Funden in den privaten Briefen und der Protokollsammlung Hedlunds.
Was die betreffe, habe Hedlund
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