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CyberCrime

CyberCrime

Titel: CyberCrime Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: M Glenny
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mit DarkMarket zu tun hatte, zu einer milden Strafe verurteilt, und das Verfahren gegen Fake wurde eingestellt. Dieses Versagen war einer der Gründe, warum ein Richter den Staatsanwalt im Oktober 2007 zwang, den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung zugunsten der weniger schweren Beschuldigung des Kreditkartenbetrugs fallenzulassen. Wenig später wurde das Vertrauen in die Fähigkeit der deutschen Landes- und Bundesbehörden, mit einem derart komplexen Fall zurechtzukommen, noch weiter untergraben: Frank Eißmann ließ vor Gericht die Bombe platzen, dass man die Akten über Fake vernichtet hatte. Der Grund: Sie seien nicht mehr erforderlich gewesen, nachdem das Verfahren gegen ihn eingestellt worden war.
    Für das baden-württembergische Landeskriminalamt in Stuttgart stand mit den Ermittlungen gegen Matrix 001 viel auf dem Spiel. In internationalen Fällen wie diesem läuft in der Regel die gesamte Kommunikation über das Bundeskriminalamt in Wiesbaden, aber Frank Eißmann, der Chefermittler, hatte seine Vorgesetzten davon überzeugt, dass er sich besser selbst mit Keith Mularski, der Schlüsselperson beim FBI , in Verbindung setzen sollte.
    Als Mularski dann von Matrix 001 hörte, der deutsche Hacker sei mit einer Nachricht von einem anonymen Hushmail-Account gewarnt worden, dass seine Festnahme bevorstand, setzte das große Zittern ein. Polizisten in London, Pittsburgh und Stuttgart beteten, dass die Quelle sich nicht allzu sehr in ihrer Nähe befand.
    Nach Lingels Festnahme machte sich unter den Ermittlern Erleichterung breit: Es sah so aus, als hätten sie ihren Mann gefunden. Aber im Dezember 2007 teilte das Dezernat 3.5 Lingel in einem Brief mit, es gebe keine weiteren Indizien für eine Verbindung zwischen ihm und der Weitergabe der E-Mails, und er könne im folgenden Monat, also Anfang 2008, wieder arbeiten. Er kehrte aber nicht in die Abteilung IV zurück, die mit den Ermittlungen gegen Matrix 001 befasst war. Lingel empfand eine starke Verbitterung gegenüber seinem unmittelbaren Vorgesetzten Frank Eißmann, der offenbar zum Teil dafür verantwortlich war, dass man mit den Fingern auf seinen Untergebenen gezeigt hatte.
    Im späten Frühjahr, als der Prozess gegen Matrix näher rückte, herrschte im Stuttgarter Polizeipräsidium eine düstere, von Zwietracht geprägte Atmosphäre. Da die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der kriminellen Vereinigung gegen Matrix nicht aufrechterhalten konnte, wusste sie, dass man ihn wahrscheinlich nicht zu einer Gefängnisstrafe würde verurteilen können. Außerdem stand sie in der Frage, wo die undichte Stelle war, wieder ganz am Anfang.
    Lingel war zwar wegen des Erlebten verbittert, seine Versetzung in die Abteilung I erwies sich aber als Glücksgriff, und die neuen Kollegen verhielten sich ihm gegenüber vorbildlich. Für ihn war es eine Erleichterung und eine willkommene Abwechslung, nachdem man ihm vorher monatelang mit Misstrauen begegnet war.
    Dann, im Mai 2008, wurde Lingel erneut festgenommen. Dieses Mal warf man ihm jedoch nicht vor, er habe die E-Mails an Matrix geschrieben. Stattdessen verdächtigte man ihn, er habe die verdeckte Identität des FBI -Agenten J. Keith Mularski gefährdet.

37 Zorro wird demaskiert
    Im Juni 2008, als Matrix gerade vor Gericht stand, blätterte der Rundfunkreporter Kai Laufen die Technology Review des Massachusetts Institute of Technology durch und stieß dabei auf einen Artikel über Cyberkriminalität. Der Enthüllungsjournalist aus Karlsruhe hatte bis zu diesem Augenblick keine Ahnung gehabt, um was für ein großes Problem es sich dabei handelte. Er war fasziniert und wollte nun herausfinden, in welchem Ausmaß Deutschland von Cyberkriminalität betroffen war.
    Der vorsichtige, aber auch gründliche Laufen begann seine Recherchen bei den Paragrafen des deutschen Strafgesetzbuches, die auf Computerkriminalität anzuwenden sind. Nachdem er sie gefunden hatte, schrieb er E-Mails an ungefähr fünfzig Land- und Amtsgerichte im ganzen Land und erkundigte sich, ob man dort mit solchen Fällen zu tun gehabt habe.
    Er erhielt nur wenige Antworten, aber eine davon bezog sich auf einen Fall von Kreditkartenbetrug, der vor dem Amtsgericht Göppingen anhängig war, einer Kleinstadt in Baden-Württemberg ganz in der Nähe von Laufens Wohnort. Dort wartete ein junger Mann namens Detlef Hartmann auf seinen Prozess; die Anklage: Er habe in 13 Fällen geklonte Kreditkarten verwendet.
    Die Geschichte hörte sich nicht sonderlich

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