Darf ich meine Oma selbst verbrennen?
eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen. Die ist an und für sich recht günstig. Aber in der Police steht »Beitragsendalter fünfundsechzig Jahre«.
Nun sind meine Frau und ich doch recht erstaunt darüber und fragen uns, was mit fünfundsechzig passiert, die Lebenserwartung ist doch heute bedeutend höher.
Antwort
Vertrag ist Vertrag! Der Bestatter wird Sie am fünfundsechzigsten Geburtstag holen, so wie abgemacht.
Okay, ich gebe zu, das ist Quatsch.
Endalter fünfundsechzig bedeutet in diesem Fall nur, dass der Versicherungsvertrag mit dem fünfundsechzigsten Lebensjahr erfüllt ist. Danach müssen Sie wahrscheinlich keine Beiträge mehr bezahlen, haben aber lebenslang vollen Versicherungsschutz.
Das ist übrigens eine Besonderheit bei Sterbegeldversicherungen.
Ist die Beitragsdauer nicht begrenzt oder müssen die Beiträge bis in ein sehr hohes Alter (z.B. fünfundachtzig Jahre) oder gar bis zum Lebensende gezahlt werden, dann kann es unter Umständen passieren, dass die Summe der insgesamt eingezahlten Beiträge höher ist als der Betrag, der hinterher im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgeschüttet wird.
Verträge mit so langer Laufzeit rechnen sich nur für bereits betagte Personen, ansonsten sollte man darauf achten, dass die Beitragszahlungen in einem vertretbaren Alter (etwa bei Eintritt ins Rentenalter) auslaufen.
In Testberichten wird oft gerade dieser Punkt als Negativmerkmal für Sterbegeldversicherungen gewertet. Hierbei berücksichtigen die »Finanzexperten« allerdings nicht, dass es sich nicht um einen »Beerdigungssparvertrag« handelt, sondern um eine Versicherung!
Man könnte natürlich auch einen Sparvertrag abschließen und dort monatlich eine gewisse Summe einbezahlen; die Rendite ist da gewiss interessanter. Allerdings steht dann im Todesfall auch nur der Betrag zur Verfügung, der bis dahin angespart worden ist. Die Sterbegeldversicherung hingegen zahlt nach einer meist kurzen Wartezeit sofort die gesamte Versicherungssumme und bei Unfalltod oft sogar das Doppelte.
So gesehen darf man hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, denn bei einer Sterbegeldversicherung geht es nicht in erster Linie darum, Kapital zu bilden und eine möglichst hohe Rendite zu erzielen, sondern darum, dass man nach der kurzen Wartezeit sofort versichert ist, ganz gleich wie viel oder wenig in die Versicherung eingezahlt wurde.
Man bezahlt also für den Versicherungsschutz und nicht für die Kapitalansparung. Im Übrigen zählt man ja auch nicht seine lebenslang gezahlten Beiträge für die Hausratversicherung zusammen, um dann festzustellen, dass man niemals Schäden in der Höhe der Summe der Beiträge geltend gemacht hat.
Wichtig ist die Sicherheit, dass im Falle eines Falles gezahlt wird; und welcher Fall tritt sicherer ein als der Tod?
So viele Tote?
Nach so viel grauer Theorie zum Thema Sterbegeldversicherung hier nun etwas Kurzes zum Aufheitern.
Frage
Ich habe Ihre Bücher gelesen und lese auch das Bestatterweblog unter www.bestatterweblog.de . Auch schaue ich mit meinem Mann viele Krimis im Fernsehen. Sagen Sie jetzt mal ehrlich: Wird wirklich so viel gestorben, wie Sie immer schreiben?
Antwort
Nein, die tun bloß so. In Wirklichkeit verstecken sich die Leute alle auf der Insel Lummerland.
Welche Unterlagen benötigt man im Sterbefall?
Bevor wieder eine etwas lustigere Frage kommt, möchte ich auf eine Frage eingehen, die durchaus berechtigt ist.
Frage
Welche Unterlagen und Dokumente brauche ich im Sterbefall, zum Beispiel für das Standesamt?
Antwort
Jeder Bestatter kennt das: Wenn ein Angehöriger gestorben ist, stehen die übrigen Familienmitglieder vor der Frage, welche Papiere sie nun mit zum Bestatter nehmen müssen. Leider sind nahezu alle Ratgeber, die am Markt erhältlich sind, völlig falsch, und auch in den tages- oder wochenaktuellen Publikationen der Presse wird immer wieder der gleiche Unsinn verzapft.
So kommt es dann, dass den Bestattern alte Stammbücher mit Hakenkreuz vom längst begrabenen Opa vorgelegt werden oder Schulzeugnisse, entwertete Ausweise und sogar Lehrverträge und Diplome.
Richtig ist normalerweise nur Folgendes:
Ledige/Kinder: Geburtsurkunde
Verheiratete: Heiratsurkunde
Verwitwete: Sterbeurkunde des Ehepartners
Geschiedene: Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk)
Bei verpartnerten Personen (was für ein Wort!) sind es eben die entsprechenden Unterlagen, wobei sich hier die Standesämter manchmal nicht ganz sicher sind, so dass es
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