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Das aktuelle Erbrecht

Das aktuelle Erbrecht

Titel: Das aktuelle Erbrecht Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Herbert und Malte B. Bartsch
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folgende Generationen zu lenken. Sie können Vorsorge treffen für den Fall, dass ein vorgesehener Erbe vorzeitig versterben sollte und die Erbschaft nicht antreten kann. Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihre Vorstellungen auch buchstabengetreu verwirklicht werden, können Sie eine Person Ihrer Wahl zum Testamentsvollstrecker bestimmen. Darüber hinaus können Sie auch noch Regelungen treffen, die nicht unmittelbar zum Erbrecht gehören, aber mit dem Erbfall zu tun haben.
    Der wahre Wille zählt
    Sie haben Bedenken, weil Ihnen das juristische Rüstzeug fehlt und Sie die Fachausdrücke nicht kennen? Diese Angst ist unbegründet, denn bei der Auslegung eines Testaments ist stets der wahre Wille des Testierenden zu erforschen. Falschbezeichnungen, Irrtümer , offensichtliche Unrichtigkeiten, Unvollständigkeiten werden korrigiert. Sogar ergänzende und berichtigende Auslegungen sindmöglich, wenn es Hinweise dafür gibt, dass diese dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Testierenden entsprechen. Allerdings ist in solchen Fällen Streit vorprogrammiert: Nichts ist schwieriger als den tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen eines Erblassers festzustellen.
    Die Erbeinsetzung
    An dieser Stelle müssen Sie die wichtigste Entscheidung treffen. Wenn Sie mehrere Erben einsetzen, so bedenken Sie bitte, dass nach Ihrem Tod eine Erbengemeinschaft entsteht, in der Entscheidungen nur gemeinsam gefällt werden können. In einigen Fällen genügt dabei die Mehrheit (schwierig, wenn Sie zum Beispiel Ihre beiden Kinder, die sich nicht gut verstehen, je zur Hälfte einsetzen). In vielen Fällen aber ist Einstimmigkeit erforderlich, gerade bei wichtigen, weitreichenden Entscheidungen.
    Praxis-Tipp:
    Bitte beachten Sie: Sie müssen selbst entscheiden, wen Sie zum Erben einsetzen. Diese Entscheidung können Sie in der Regel nicht einem Dritten überlassen.
    Erbeinsetzung und Vermächtnis werden häufig verwechselt. Das ist jedoch ungefährlich, wenn das wirklich Gewollte hinreichend deutlich wird. Entscheidend ist die Frage, ob der Begünstigte mit der Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses betraut werden soll. Wenn ja, dann ist er Erbe.
    Beispiel:
    „Mein Haus und mein Sparguthaben vermache ich meinem Neffen Nepomuk. Meine Briefmarkensammlung soll meine Großnichte Gerda erhalten, die selbst begeistert sammelt.“
    Wenn damit das Vermögen des Testierenden weitgehend umschrieben ist, so spricht viel dafür, dass Nepomuk Alleinerbe werden soll, während Gerda die Briefmarkensammlung als Vermächtnis bekommt.
    Praxis-Tipp:
    Wenn Sie zum Beispiel Ihren Neffen zum Alleinerben eingesetzt haben, haben Sie damit, stillschweigend und ohne einen einzigen von ihnen auch nur zu erwähnen, alle anderen Verwandten von der Erbschaft ausgeschlossen. Wenn Sie jemanden enterben wollen, brauchen Sie ihn also nur zu übergehen.
    Die Teilungsanordnung
    Mit der Teilungsanordnung können Sie bestimmen, welcher Erbe welche Vermögensgegenstände erhalten soll. Es handelt sich um eine Anweisung an die Erben, wie sie das Erbe untereinander aufteilen sollen.
    Beispiel:
    „Mein gesamtes Vermögen geht an meine drei Kinder, Konrad, Karla und Konstantin, zu gleichen Teilen. Konrad, der heute bereits in meinem Betrieb tatkräftig mitarbeitet, soll das Geschäft erhalten. Die Wertpapiere bekommt Karla. Konstantin soll das unbebaute Grundstück erhalten, das vielleicht bald Bauland wird.“
    Jedes Kind erhält ein Drittel der Erbschaft, allerdings in Form der genannten Vermögenswerte.
    Diese Formulierung könnte allerhand Ärger unter den Erben verursachen, wenn die Vermögenswerte unterschiedlich viel wert sind. Konstantin könnte einwenden, dass das Grundstück viel weniger bringt als Betrieb und Wertpapiere. Auf die vage Hoffnung, es könne später Bauland entstehen, könne er sich derzeit nicht verlassen. Dieser Einwand besteht zu Recht. Da jedes Kind auf ein Drittel eingesetzt ist, müsste ein Wertausgleich stattfinden. Das setzt wiederum voraus, dass die wirklichen Werte der drei Vermögensteile festgestellt werden. Ohne Sachverständigen wird das nicht gehen. Wenn Sie das ausschließen wollen, müssten Sie hinzusetzen:
    Variante:
„Ein Wertausgleich soll nicht stattfinden.“
    Die Teilungsanordnung ist eine Möglichkeit, bestimmte Vermögenswerte sinnvoll zu verteilen.
    Praxis-Tipp:
    Wenn die Erben später durch einstimmige Entscheidung anders aufteilen, so ist dagegen kein Kraut gewachsen. Sollten Sie auch das verhindern wollen, müssen Sie

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