Das aktuelle Erbrecht
bankeigenen Formulare.
Soweit Sie eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, ohne einen Bezugsberechtigten zu benennen, sollten Sie einem Erben ebenfalls eine gesonderte Vollmacht erteilen. Diese Person sollte auch wissen, wo sich die Versicherungspolice befindet.
Wenn Sie Streit vermeiden wollen, so bestimmen Sie auch, wer für die Ausrichtung Ihrer Beerdigung und der Grabstätte verantwortlich sein soll.
Praxis-Tipp:
Prüfen Sie Ihr Testament (oder Ihren Erbvertrag ) alle paar Jahre, ob es noch mit Ihren Wünschen übereinstimmt. Sind Sie inzwischen geschieden? Dann könnten einzelne Formulierungen, in denen Sie Ihren früheren Gatten begünstigt haben, nicht mehr Ihrem Willen entsprechen (Einzeltestament).
Rechtsschutzversicherung
Wurde eine solche abgeschlossen, gewährt sie meist nur die Kosten für die Beratung durch den Rechtsanwalt. Einzelne Versicherungen gewähren in neuen Verträgen Leistungen, die darüber deutlich hinausgehen.
Der Wert des Nachlasses
Prüfen Sie, was überhaupt zu Ihrem Nachlass gehört:
Bevor Sie ein Testament machen, müssen Sie Ihr Vermögen sichten und berücksichtigen, dass es erhebliche Diskrepanzen bei der Bewertung einzelner Nachlassteile geben kann. Das hat Bedeutung für die Verteilung Ihres Nachlasses wie auch für Pflichtteilsansprüche und nicht zuletzt für die Erbschaftsteuer.
Prüfen Sie, was überhaupt zu Ihrem Nachlass gehört:
Gehört das Eigenheim oder die Eigentumswohnung Ihnen, Ihrem Gatten oder vielleicht beiden? Wer es genau wissen will, muss ins Grundbuch schauen. Danach richtet sich, was überhaupt in den Nachlass fällt. Daraus ergibt sich schließlich auch, wie der Ausgleich unter Abkömmlingen vorgenommen werden muss, wenn zu Lebzeiten geschenkt wurde.
Guthaben und Depots bei Banken, Bausparkassen und Lebensversicherungen „gehören“ im Allgemeinen demjenigen, der als Inhaber des Kontos oder des Depots bezeichnet ist. Davon gibt es aber Ausnahmen. Auch ein Konto, das nur einem Gatten zugeordnet ist, kann im Innenverhältnis beiden Gatten zustehen.
Bei wertvolleren Gegenständen sollte am besten schriftlich klargestellt werden, wer Eigentümer ist.
Checkliste: Wert des Nachlasses
Stichtag: Todestag
Checkliste: Wert des Nachlasses
Wenn Sie gleich nahe Verwandte, insbesondere Abkömmlinge gleichmäßig bedenken wollen, so sollten Sie sich zu erinnern versuchen, ob und inwieweit einzelne Erben oder Vermächtnisnehmer schon zu Ihren Lebzeiten begünstigt worden sind. Legen Sie fest, ob Schenkungen zu Lebzeiten unter den Erbberechtigten ausgleichspflichtig sein sollen.
Wenn Sie enge Angehörige enterben, denken Sie bitte an das Pflichtteilsrecht. Das Recht, den Pflichtteil zu verlangen, entsteht mit dem Erbfall und kann dazu führen, dass die Erben sofort erheblichen finanziellen Forderungen ausgesetzt sind. Oftmals bleibt dann nur der Ausweg, Vermögenswerte schnell zu versilbern. Das kann insbesondere bei Immobilien zu erheblichen Wertverlusten führen. Andererseits haben Pflichtteilsberechtigte bis zu drei Jahre Zeit, ihren Anspruch geltend zu machen.
Das gilt umso mehr, als die Erben möglicherweise Erbschaftsteuer zahlen müssen.
Bedenken Sie weiter, dass die Kosten für die Beerdigung und das Grab mit rund 5 000 Euro anzusetzen sind. Überlegen Sie, welche weiteren Schulden Sie voraussichtlich hinterlassen und wann sie fällig werden könnten.
Bei Teilungsanordnungen müssen Sie berücksichtigen, dass Vermögenswerte starken Schwankungen unterworfen sein können. Manchmal ist der Wert von Nachlassteilen ohne einen kostspieligen Fachmann überhaupt nicht zu ermitteln.
Stichtag: Todestag
Für Wertpapiere und ausländische Währungen gilt der Wert am Todestag . Spätere Gewinne und Verluste (!) bleiben unberücksichtigt. Das gilt für die Pflichtteilsberechnung wie für die Erbschaftsteuer.
Bei Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten gilt der Verkehrswert , der notfalls geschätzt werden muss. Wenn die Erben nicht hoffnungslos zerstritten sind, sollte eine kostengünstige Schätzung durch ein Kreditinstitut oder einen Makler genügen, sonst ist ein Sachverständigengutachten erforderlich. Es hilft übrigens nichts, wenn Sie im Testament einen Wert vorgeben.
Bei der Erbschaftsteuer wurden Immobilien seit Anfang 1996 mit dem Ertragswert angesetzt. Das war ein erheblicher Vorteil gegenüber allen anderen Vermögenswerten. Durch die Reform der Erbschaftsteuer gilt seit 1.1.2009 auch hier der Verkehrswert ; daran hat auch das
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