Das Ende der Geduld
Sie haben sich bis zum heutigen Tage nicht verändert.
- Im Januar 1992 beschießen sich in einem noch nicht eröffneten Lokal in Berlin-Kreuzberg Mitglieder der Großfamilien A. und B. Bei der Auseinandersetzung wird die gesamte Einrichtung zerstört. Durch Schüsse und Messerstiche werden mehrere Personen verletzt. Als die Polizei erscheint, versuchen alle Beteiligten sich zu verstecken. Die Auseinandersetzung drehte sich mutmaßlich um 4 kg Kokain.
- Zwei männliche Mitglieder der „arabischen" Familie C. betreten im Oktober 1992 mit einer Pumpgun bewaffnet ein jugoslawisches Restaurant und richten einen Mazedonier mit fünf Schüssen hin. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen werden größere Mengen Heroin und gesiegelte libanesische Blanko-Geburtsurkunden sichergestellt.
Im Jahr 1995 erkennen mehrere Palästinenser, darunter der Deutsche S. und sein Bruder T., einen Mann als Täter einer zuvor begangenen Körperverletzung wieder und stellen ihn zur Rede. Es kommt zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung, an der sich am Ende 20-30 Personen beteiligen und in deren Verlauf ein Mitglied der Familie Z., das bis dahin eine bedeutende Rolle in der kurdisch-libanesischen Szene Berlins gespielt hatte, von S. erschossen wird.
Nachdem im zuvor geschilderten Fall eine Entschädigungszahlung seitens des Clans des S. an die Familie des Erschossenen wegen Zahlungsunfähigkeit scheitert, wird S. auf einer Tankstelle von den Brüdern des getöteten Angehörigen der Familie Z. mit 24 Schüssen hingerichtet.
In einer anderen „geschäftlichen Angelegenheit" weigert sich der türkische Betreiber eines Cafes im Jahr 1997, sein Lokal von der Familie A. übernehmen zu lassen. Das Cafe soll wohl zur Abwicklung von Drogengeschäften genutzt werden. Daraufhin stürmen vier 15 (!) bis 25 Jahre alte Söhne des Familienoberhauptes des Clans A. das Restaurant und feuern u.a. mit einer Maschinenpistole wahllos in den Räumlichkeiten herum, in denen sich Menschen befinden.
Im Oktober 2001 kommt es zwischen zwei Familienoberhäuptern der A.s und B.s zunächst zu Verhandlungen über die Scheidung von zwei nach islamischem Recht verheirateten Töchtern der Familie A. mit zwei Söhnen der Familie B. Es geht u.a. um die Rückgabe der Mitgift. Die Situation eskaliert und ein Mitglied des A.-Clans wird durch eine Stichverletzung lebensgefährlich verletzt. Der Täter (übrigens deutscher Staatsangehörigkeit) aus der Familie B. wird zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Das ist sehr selten, denn meistens wird in diesen Fällen ein sogenannter „Friedensrichter" eingeschaltet, der die „Ausgleichszahlung" verhandelt. Vor den deutschen Behörden wird dann oft nicht mehr ausgesagt.
Zusätzlich finden sogenannte „Ehrenmorde" statt, wenn ein weibliches Familienmitglied aus der Hierarchie ausbrechen will oder sich schlicht nicht normkonform im Sinne der archaischen Clanstruktur verhält. Dann ist damit zu rechnen, dass ein Bruder seine eigene Schwester niedermetzelt. In der Familie und in der Community wird er als Held gefeiert.
Insgesamt ergibt die strafrechtliche Gesamtbetrachtung einiger Clans, dass die weiblichen Familienangehörigen vorwiegend stehlen und die männlichen Straftaten aus allen Bereichen des Strafgesetzbuches begehen: Von Drogen- und Eigentumsdelikten über Beleidigung, Bedrohung, Raub, Erpressung, gefahrliche Körperverletzung, Sexualstraftaten und Zuhälterei bis zum Mord ist alles vertreten. Die Kinder wachsen weitgehend unkontrolliert in diesen kriminellen Strukturen auf. Auch sie begehen deshalb oft von Kindesbeinen an Straftaten.
Der Staat kommt an diese Familien nicht heran. Die Jugendämter sind hoffnungslos überfordert, wenn sie wieder einmal auf eine Vereinbarungsfahigkeit der Eltern hoffen. Die amtlichen Bemühungen lassen sich dabei nie lückenlos nachvollziehen, da die Akten der Ämter nicht „mit dem Clan mitwandern", wenn dieser auch nur innerhalb einer Stadt umzieht. Dabei geht aus amtlichen Einschätzungen hervor, die Eltern seien in ihrem Selbst- und Alltagsverständnis weit von den deutschen Realitäten entfernt. Eine Unterstützung oder Erziehung hin zur Integration oder Förderung der Kinder liege außerhalb ihrer Möglichkeiten. Ausgeprägt sei bei den männlichen Familienmitgliedern eine massive Gewaltbereitschaft, die auch innerfamiliär, das heißt von den Männern gegenüber den Frauen, ausgelebt werde. Es existieren nach meinem Wissen jedoch diesbezüglich kaum
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