Das geht auf keine Kuhhaut
dahingestellt.
„Die Hand ins Feuer legen“
bürgen, geradestehen
D ieses mittelalterliche Gottesurteil war sicher eines der schmerzhaftesten, denn der Angeklagte musste bei der Feuerprobe eine Zeitlang die Hand ins Feuer halten. Die Richter beurteilten dann nicht, ob er Schmerzen erlitten hatte oder nicht. Als unschuldig galt vielmehr, wer sich entweder gar nicht verbrannte – was sicher höchst selten vorkam – oder wessen Wunden in kürzester Frist wieder verheilt waren. Von einem ähnlichen Gottesurteil ist die Redewendung Ein heißes Eisen anfassen erhalten geblieben; in der sogenannten Eisenprobe musste der Beschuldigte ein glühendes Metallstück tragen. Übrigens konnte auch ein anderer Bürger, der von der Unschuld des Angeklagten überzeugt war, stellvertretend diese Proben auf sich nehmen; es ist nicht bekannt, ob sich dazu jemals jemand bereitgefunden hat. Kein Wunder, dass wir heute noch sagen: Da möchte man sich lieber nicht die Finger verbrennen!
|51| „Den Kürzeren ziehen“
unterliegen, verlieren
G ottesurteile waren im Mittelalter weit verbreitet. Die Menschen waren erheblich religiöser als heute und sahen in allem Möglichen, auch im Zufall, das persönliche Eingreifen Gottes. Damit kein Missverständnis aufkommt: Damit war beileibe nicht das Glücksspiel gemeint, denn das wurde ja von der Kirche verteufelt, und Falschspieler wurden geächtet und im Wiederholungsfall sogar mit dem Tode bestraft. Das Losverfahren wurde aber ernsthaft eingesetzt, wenn die Entscheidung über gut und böse nach menschlichem Ermessen nicht möglich war. Dann konnte das Losen mit Halmen, Stroh oder Holzstäbchen nach damaliger Auffassung Aufschluss darüber geben, was Gott für die richtige Lösung hielt. Dabei konnte es natürlich auch zu einem negativen Numerus clausus kommen, indem der, der den kürzesten Strohhalm zog, im Unrecht war. In den Toiletten verschiedener Uni-Mensen hat sich die Redewendung in folgender Form erhalten: „Nimm dir nichts vor mir heraus – du ziehst sowieso den Kürzeren!“
Jemanden „überführen“
die Schuld beweisen
I m Mittelalter waren die Möglichkeiten der Kriminalistik begrenzt, man kannte weder Fingerabdrücke noch DNA-Nachweise. Um der Gerechtigkeit bei ungeklärten Mordfällen zum Sieg zu verhelfen, versuchte man, mit Hilfe von Gottesurteilen den Mörder zu überführen. Die sogenannte Bahrprobe war eine dieser Methoden; sie wird sogar im Nibelungenlied erwähnt. Der Verdächtige wurde zu dem auf der Totenbahre liegenden Mordopfer hinübergeführt. Er musste seine Hand auf die tödliche Wunde legen und seine Unschuld beschwören. Wenn dann die Wunde wieder anfing zu bluten, galt der Verdächtige als schuldig, andernfalls nicht. An manchen Orten wurde diese Probe noch bis ins 17. Jahrhundert praktiziert, bis sie, wohl im Zuge der Aufklärung, endgültig als juristisches Beweismittel ausgedient hatte. Dass heute diese doch äußerst fragwürdige Beweisführung die Vokabel für kriminalistische Ermittlungsarbeit liefert, dürfte alle Krimi-Fans gruseln lassen.
|52| „Etwas aus dem Effeff beherrschen“
etwas gründlich können, Erfahrung besitzen
D ies ist eine der Redewendungen mit den meisten plausiblen Erklärungen. Ist ff in Wahrheit ein unsauber geschriebenes griechisches π (Pi), mit dem bis ins 16. Jahrhundert Juristen die „Pandekten“, Bestandteile des römischen Rechts, abgekürzt haben? Oder steht ff für „folgende Seiten“ und derjenige, der etwas aus dem Effeff kann, beherrscht demnach nicht nur den Inhalt des Vorworts, sondern auch den Stoff des ganzen Buches? Kommt der Begriff von dem lateinischen „ex forma, ex functione“ und bedeutet, dass jemand etwas nicht nur formal beschreiben, sondern auch seine Funktion erklären kann? Oder gibt es eine musikalische Deutung, weil ff in der Musik für „fortissimo – sehr laut“, im übertragenen Sinn „nachdrücklich“, steht? Oder meint ff beste Qualität, weil Kaufleute seit dem 17. Jahrhundert sehr feine Waren mit ff für „finissimo“ bezeichnen? Fragen über Fragen, eine Antwort so schlüssig wie die anderen.
„Die Daumenschrauben anlegen“
starken Druck ausüben, zu etwas zwingen
I m Mittelalter konnte eine Verurteilung nur auf Grund zweier Augenzeugenaussagen oder eines Geständnisses erfolgen. Im Kampf mit den Ketzern erlaubte Papst Innozenz 1252 erstmals das Mittel der Folter, um Geständnisse zu erzwingen. Die Tortur konnte auch später nicht von sadistischen
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