Das Gesicht des Todes: Authentische Mordfälle (German Edition)
Beweisen einzustellen und die sofortige Freilassung seines Mandanten zu verfügen. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt.
In seinem dreistündigen Plädoyer führte dann der Oberstaatsanwalt mit sehr überzeugenden Argumenten aus, es gebe keinen Zweifel, dass Ralf Opitz in besonders verachtungswürdiger Weise seine Freundin Corinna Roth tötete. Und dann holte der überaus erfahrene Anklagevertreter zum alles entscheidenden Schlag aus. In ungewöhnlich beeindruckender Weise plädierte er nicht, wie in seiner ursprünglichen Anklageschrift, auf Totschlag, sondern auf Mord aus niedrigen Beweggründen. Mit erhobener Stimme an die drei Richter gewandt, ließ er keine Zweifel zu, dass die Tötung von Corinna Roth aus Hass, Rach- und Eifersucht sowie zur Verdeckung der von Opitz begangenen Vergewaltigung geschah.
Der Vertreter der Anklage forderte somit folgerichtig die für einen Mörder vom Gesetz vorgesehene lebenslange Freiheitsstrafe.
Die Rechtsanwältin der Eltern von Corinna Roth, die als Nebenkläger in dem Prozess auftraten, schloss sich in ihrem Plädoyer dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Sie schilderte eindringlich, welches Leid mit dem Verschwinden ihrer Tochter über die Familie Roth gekommen sei und dass ihnen mit dem Schweigen des Angeklagten das Recht genommen wurde, das einzige Kind beerdigen und beweinen zu können. Die Eltern wollten keine Rache. Ihr sehnlichster Wunsch sei, Corinna eine letzte Ruhestätte zu geben. Die Rechtsanwältin richtete einen flammenden Appell an den Angeklagten, er möge doch angesichts der erdrückenden Beweislast endlich preisgeben, wo er die sterblichen Überreste und die Asche der Getöteten vergraben habe.
Das Plädoyer des Verteidigers stand in seiner Dauer dem des Staatsanwalts nicht nach. Mit jedoch teilweise nicht mehr nachvollziehbaren dilettantischen Argumenten versuchte er die einzelnen Glieder der Indizien- und Beweiskette zu sprengen. Unter anderem warf er der Polizei und Staatsanwaltschaft vor, Beweismittel seien absichtlich unterdrückt worden, um das Hauptverfahren zu manipulieren. Er betonte noch einmal, es sei auch vorsätzlich versäumt worden, die Angehörigen von Corinna Roth in den Kreis der Verdächtigen mit einzubeziehen und gegen sie entsprechende Untersuchungen einzuleiten.
Vor dem Hintergrund des unsäglichen Leids der Eltern und der Großmutter der Ermordeten wurde diese in höchstem Maße respektlose und widerwärtige Äußerung des Verteidigers mit lauten Unmutsäußerungen des Publikums quittiert.
Kaum war das empörende Gemurmel verklungen, wehrte sich der aufs Äußerste verärgerte Oberstaatsanwalt mit lauter Stimme gegen den Vorwurf. Er griff mit dem nur sehr seltenen Mittel der » Replik« unmittelbar in das Plädoyer des Verteidigers ein und bezeichnete dessen Anschuldigungen als ungeheuerlich. Die skandalösen Behauptungen würden die Grenzen einer sachgerechten Verteidigung weit überschreiten und seien angesichts der erdrückenden Beweislage ein kläglicher Versuch, die Ermittlungsbehörden zu kriminalisieren. Dies hätte noch ein Nachspiel, wetterte der sichtlich aufgebrachte Anklagevertreter.
Letztlich schloss der Verteidiger sein Plädoyer mit den Worten:
» Die von der Anklage vorgebrachten Beweise lassen bestenfalls Vermutungen zu. Sie können aber nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit beweisen, dass mein Mandant seine Freundin tatsächlich getötet hat. Es gibt auch keinen einzigen sicheren Beweis, dass Corinna Roth tatsächlich tot ist. Aus diesem Grund beantrage ich, den Angeklagten in allen Punkten der Anklage freizusprechen und den Haftbefehl sofort außer Vollzug zu setzen.«
Als der Vorsitzende dem Angeklagten schließlich das Schlusswort erteilte, erhob sich Opitz langsam von der Anklagebank und verkündete in kühlen, wohlbedachten Worten:
» Ich habe Corinna nicht getötet! Dazu wäre ich nie in der Lage gewesen. Ich hoffe, dass ihr Schicksal geklärt wird, denn sonst bleibt an mir immer ein Makel haften. Ich bitte das hohe Gericht, mich freizusprechen.«
Vier Tage später wurde das Urteil verkündet. Der Schwurgerichtssaal war brechend voll. Beim Eintreten der Richter erhoben sich alle von ihren Sitzen, um kurz danach wieder auf ein Zeichen des Vorsitzenden Platz zu nehmen. Nach an Spannung kaum noch zu überbietenden endlosen Sekunden, in denen nur noch das leise Summen des Deckenventilators zu hören war, verkündete der Vorsitzende das Urteil. Dabei schien er entgegen den
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