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Das Gesicht des Todes: Authentische Mordfälle (German Edition)

Das Gesicht des Todes: Authentische Mordfälle (German Edition)

Titel: Das Gesicht des Todes: Authentische Mordfälle (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Toni Feller
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Morgen nur für etwa zehn Minuten beim Bäcker. In dieser Zeit konnte sich ein Fremdtäter unmöglich unbemerkt Zugang in die Wohnung verschafft, dort die junge Frau getötet und sie anschließend wegtransportiert haben.
    Vielmehr wurde gerade das Verschwinden der Leiche als ein deutliches Indiz dafür gewertet, dass Ralf Opitz der Täter war. Nach allgemeiner kriminologischer Erfahrung machen sich Fremdtäter, die einbrechen, um zu stehlen oder zu vergewaltigen und anschließend einen sogenannten Verdeckungsmord begehen, nie die Mühe, eine Leiche wegzuschaffen, da sie damit letztendlich auch ein sehr hohes Risiko eingehen, entdeckt zu werden.
    7. Neben den Blut-, Urin- und Speichelspuren kam den gelben Faserspuren am Türrahmen von Corinnas Wohnung, an der Stoßstange und im Kofferraum des Ralf Opitz gehörenden Fahrzeuges eine ganz besondere Bedeutung zu. Wie ein LKA-Experte für Faserspuren vor Gericht in aller Ausführlichkeit erläuterte, wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Leiche in den gelblichen Steppdeckenüberzug gehüllt und durch den Täter in Brusthöhe aus der Wohnung getragen, wobei er den Türrahmen streifte. An der Ladekante seines Pkw setzte er anschließend den Leichnam ab, um ihn dann vollends in den Kofferraum zu heben, zu schieben und zu drücken. Dabei streiften schwere, in dem Überzug eingehüllte Teile der Leiche über die Stoßstange, was ein Abrieb von mikroskopisch feinen Fasern zur Folge hatte. Ebenso konnten an einer Kante innerhalb des Kofferraumes die gleichen Textilteilchen gesichert werden.
    Dass diese Faserspuren eindeutig Corinnas Steppdeckenüberzug zugeordnet werden konnten, ergaben spektralphotometrische Vergleichsuntersuchungen mit Proben, die an der noch vorhandenen Steppdecke gesichert werden konnten.
    8. Dem Angeklagten konnte ein durch mehrere Zeugen belegtes typisches Vortatverhalten zur Last gelegt werden.
    Seine krankhafte Eifersucht kam nämlich sehr deutlich dadurch zum Ausdruck, dass er versuchte, Corinna Roth auf Schritt und Tritt zu verfolgen und sie unter Kontrolle zu halten.
    Gleichzeitig schmiedete er aber auch schon weit im Vorfeld der eigentlichen Tat Mordpläne gegen sie. Dies konnte durch die Aussage seines Freundes Freddy Zech eindeutig belegt werden. Zech hatte übrigens ein wasserdichtes Alibi für die Tatzeit und kam somit als Mittäter nicht infrage.
    Da sich die Aussage des sonst nicht gerade mit Ehrlichkeit behafteten Schwerkriminellen nahtlos in alle anderen Ermittlungsergebnisse einfügte, wurde sie in logischer Konsequenz hierzu auch als absolut glaubwürdig eingestuft.
    9. Aus dem gleichen Grund wurde das Geständnis, das Opitz vor Zoran Radic abgelegt hatte, als authentisch bewertet, wenngleich Opitz vor Gericht immer noch vehement abstritt, sich Radic jemals anvertraut zu haben.
    Während der Schwerkriminelle stundenlang von den drei Richtern, dem Staatsanwalt sowie vom Verteidiger befragt wurde, hinterließ Radic, wie zuvor Freddy Zech, einen sehr überzeugenden und glaubhaften Eindruck. Er kam auch nicht durch die zahlreichen Fangfragen der Verteidigung ins Wanken. Vielmehr konnte sich Radic an viele ihm von Opitz anvertraute Einzelheiten erinnern, die er nur von der Person erfahren haben konnte, die Corinna Roth auch tatsächlich ermordet und ihre Leiche anschließend verschwinden lassen hatte. Die meisten Details standen absolut im Einklang mit den vorhandenen Spuren und den übrigen Zeugenaussagen.
    10. Die Eltern von Opitz versuchten vor Gericht alles, um ihren Sohn vor der drohenden Verurteilung zu retten. Doch sie verstrickten sich immer wieder in Widersprüche. Höhepunkt ihrer offensichtlichen Unwahrheiten und unsachlichen Argumente war, dass sie ganz allein Corinna Roth und deren Eltern die Schuld dafür zuschoben, dass ihr Sohn in Haft sei und diese unwürdige Verhandlung über sich ergehen lassen müsse.
    Insbesondere die Mutter von Ralf Opitz wurde bei ihrer Zeugeneinvernahme gleich mehrfach der Lüge überführt. Ihre Schilderung hinsichtlich des 8. Februar 1996 war von zahlreichen Unstimmigkeiten geprägt, die derart gravierend waren, dass die Richter zu dem Schluss kamen, Frau Opitz könnte ihrem Sohn sogar beim Verbrennen der Leiche behilflich gewesen sein.
    Bis zum elften und letzten Verhandlungstag waren insgesamt 83 Zeugen und sieben Sachverständige gehört worden. Noch bevor die Plädoyers gehalten wurden, beantragte der Verteidiger zum wiederholten Male, das Verfahren aus Mangel an stichhaltigen

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