Das halbe Haus: Roman (German Edition)
Durchschlag einer sein rechtswidriges Ersuchen betreffenden Anfrage an den Rat der Stadt L., Abteilung Inneres, vom 19.03.1982. In dem Schreiben an den Bundesminister Franke informiert F. diesen verbunden mit der Bitte um Unterstützung bei seinem rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung nach der BRD über seine am 05.03.82 erfolgte Vorsprache beim Rat des Stadtbezirks Süd. Er teilt mit, daß ihm unter Verschweigen von Gründen der Personalausweis für unbegrenzte Dauer entzogen wurde.
Mit dem Inhalt der nach der BRD verbrachten Anfrage an staatliche Organe der DDR vom 19.03.82 greift F. die rechtsmäßige Entscheidung der für sein rechtswidriges Ersuchen sowie den Einbehalt seines PA zuständigen Organe der DDR an. Die Ausgestaltung dieses Schreibens sowie des Anschreibens an den Bundesminister Franke sowie des Begleitbriefs an die W. sind geeignet, die DDR zu schädigen.
F. zweifelte in ihnen die Kenntnis und die Einhaltung von internationalen Vereinbarungen (KSZE) durch die staatlichen Organe der DDR an, bezeichnete ihre Entscheidungen als „inhuman“ und schätzt aus „Gesprächen mit vielen Kollegen und Mitmenschen“ ein, daß viele Bürger der DDR mit den gesellschaftlichen Normen, die er als „psychologische Enge“ und „Dogma“ bezeichnet, unzufrieden sind. Sein rechtswidriges Ersuchen auf Übersiedlung nach der BRD begründete der F. mit dem Motiv der Familienzusammenführung. Das Verhältnis zu seiner Mutter ist innig, und sie ist – inzwischen hochbetagt und jede Freude und Gemeinschaft entbehrend – auf die Anwesenheit ihres Sohnes und Enkelsohns angewiesen.
Diese Argumentation des F. kann jedoch entlarvt werden. In mehreren Schreiben zwischen den Jahren 1972 und 1976 an die Abtlg. Inneres des Stadtbezirks Süd hat er die Zuweisung einer eigenen Wohnung gefordert, um – von seiner Mutter getrennt – einen eigenen Haushalt führen zu können, was für seine „Persönlichkeitsentwicklung und Emanzipation nötig“ wäre. Dieses Ansinnen wurde wiederholt negativ beschieden, da mit dem Tod seiner Frau das Anrecht auf eine eigene Wohnung verfallen ist. Darauf trat der F. demonstrativ aus dem FDGB aus.
Während der Vorladung vom 05.03.82 bei der Abteilung Inneres des Stadtbezirkes Süd sagte F., daß sein gesamtes Leben in der DDR „eine stetige Kränkung und Erniedrigung“ gewesen ist. Als Mensch ist er „massiv geschädigt“ worden, weshalb er nun beabsichtigt, die DDR durch Verweigerung seiner Arbeitsleistung zurückzuschädigen. „Auge um Auge“, sagte der F. Sein erklärtes Ziel ist es, sich auf Kosten des Staates „einen Fetten“ zu machen, um dadurch sein rechtswidriges Ersuchen gegenüber den zuständigen staatlichen Organen der DDR durchzusetzen. Weiterhin drohte F. Demonstrativhandlungen an, um seine Meinung in der Öffentlichkeit zu verbreiten. In provozierend-aggressiver Weise fragte er, ob man es wirklich riskieren will, daß er den Umzug am kommenden 1. Mai durch Tragen eigener Plakate stört, „notfalls auch splitterfasernackt“. Bisher jedoch wurden keine Demonstrativhandlungen des F. realisiert.
Durch seine berufliche Tätigkeit beim VEB Chemiekombinat Leuna, Betriebsteil Proben- und Vermessungswesen, hat F. nach Auskunft des Abteilungsleiters Gen. L a n g r o c k Kenntnis von sensiblem Wissen, das der Geheimhaltung unterliegt. Dessen mögliche Weitergabe würde einen Verstoß gegen § 97 StGB darstellen.
Aus der Kausalität der Kontaktaufnahme des F. zum BMB sowie der Vorsprache in der Abteilung Inneres kann der Vorsatz des F., eine Schädigung der Interessen der DDR herbeizuführen, abgeleitet werden. Aus dem Fakt, daß F. die schriftliche Verbindung zum BMB nicht direkt, sondern über eine dritte Person – seine Mutter – aufnahm, kann abgeleitet werden, daß F. sich seiner strafbaren Handlung gemäß § 100 StGB bewußt war.
Im Zusammenhang mit der Absicht einer ständigen Wohnsitznahme in der BRD wurde nachgenannter Sachverhalt, der den Verdacht der Vorbereitung bzw. des Versuches strafbarer Handlungen gemäß § 213 StGB zuläßt, dokumentiert:
Nach inoffiziellen Hinweisen, die auf Berichten des F. selbst beruhen, ist der F. im Vorjahr zusammen mit seinem Sohn an die Staatsgrenze zur BRD vorgedrungen. Aus gleicher Quelle wurde später bekannt, daß sich dies am 31.08.1981 nahe der Gemeinde Dingleben/ Bezirk Erfurt ereignete. Angehörige der Grenztruppen der DDR fanden bei Kontrollgängen an besagtem
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