Das Vermächtnis des Ratsherrn: Historischer Roman (German Edition)
wurde, was es heute ist.
Den drei damals dort herrschenden Mächten sollte in dieser Trilogie ganz besondere Aufmerksamkeit zuteil werden. So befasste sich der erste Band mit den Ratsherren, der zweite mit den Schauenburger Grafen und dieser mit dem Klerus, um eine Übersicht der Regierungsverhältnisse im 13. Jahrhundert zu geben.
Alle genannten Domherren sowie der Kantor Heinrich Bars und der Dekan Gottschalk von Travemünde sind historisch verbürgt und waren auch tatsächlich in jener Zeit in ihrem Amt. Bei dem Schauenburger Propst Albrecht von Holstein allerdings, habe ich widersprüchliche Angaben zu seiner Amtszeit gefunden. Manche Quellen behaupten, er wäre ab 1266/67 tätig gewesen, andere sprechen von der Zeit zwischen 1284 bis 1299, welche ich zugrundelege.
Erzbischof Giselbert von Brunkhorst war einer der wichtigsten Geistlichen seiner Zeit. Da ich immer wieder lesen konnte, dass er sich lieber dem weltlichen Geschehen widmete als dem geistlichen, habe ich ihn auch so dargestellt. Die Konflikte mit den Kehdingern hat es gegeben, ebenso wie die von mir erwähnte Verbindung zu Buxtehude, und seine Brudersöhne Florenz und Ludwig von Brunkhorst, die ihm auch wirklich einige Jahre später auf den Bischofsstuhl, bzw. Graf Albrecht in das Amt des Propstes folgten.
Eine weitere wichtige, klerikale und authentische Gestalt des Romans ist sicherlich Johannes von Hamme, der Scholastikus oder auch Magister Scholarum der Stadt. Ihm habe ich wahrlich einen streitbaren und machthungrigen Charakter verpasst, der aber durch die Quellen auch ähnlich hindurchschien. Tatsächlich hat es seinerseits eher willkürliche Schulgelderhöhungen gegeben, obwohl man ihm nachsagte, den Pflichten seines Amtes nur ungenügend nachgekommen zu sein. Auch ist es wahr, dass er beharrlich versucht hatte, neben der Leitung des Marianums die Oberaufsicht der Nikolaischule an sich zu reißen – was ihm schlussendlich ja auch gelungen ist.
Die Gründung der Nikolaischule wurde in der Tat auf die Bitte der Neustädter hin zunächst durch den Erzbischof und anschließend durch die päpstliche Bulle vom 7. Juli 1281 bewilligt, und dieser Beschluss wurde auch stetig vom Scholastikus bekämpft. Jener dazugehörige, acht Jahre später ausgefochtene Streit mit den von mir im Prolog beschriebenen Ergebnissen, hat sich inhaltlich so zugetragen. Alle Rahmenbedingungen, also die Abhaltung des Gebets in der Krypta und die Debatte im Chor des Mariendoms, habe ich mir dazuerdacht.
Die daraus resultierenden Schuljungenkriege entsprechen den Quellen; sie müssen schlimm gewesen sein, denn in manchen Dokumenten ist sogar von toten Kindern die Rede. Was den Schulalltag der Jungen betrifft, habe ich versucht, ihn so wiederzugeben, wie er laut der Überlieferungen auch gewesen sein soll. Erwähnte Unterrichtsinhalte und das Singen im cantus minor und cantus major sind ebenso belegt wie das Abhalten des Kinderbischofsspiels ( ludus episcopi puerorum ). Anfänglich handelte es sich beim Spiel der umgekehrten Ordnung , wie es auch genannt wurde, eher um eine Art Narrenspiel, bei dem die Schüler einmal im Jahr in die Rollen der Kleriker schlüpften. Später aber entstand daraus das Nikolausbrauchtum zu Ehren des Nikolaus von Myra, wie wir es heute kennen und am 6. Dezember begehen.
Ehler und Thymmo gehören zu den fiktiven, geistlichen Personen des Romans. Zum Werdegang des Ersten muss gesagt sein, dass ich mir einige Freiheiten erlaubt habe. Ich behaupte beispielsweise, dass er – sowie einige Domherren und der Scholastikus – berechtigt gewesen war, Messen zu halten. Dies war allerdings nur mit einer Priesterweihe durch den Erzbischof möglich, für die es ein Mindestalter gab, welches zumindest Ehler noch nicht erreicht hatte. Ebenso sind die von mir beschriebenen Messen mit Sicherheit nicht zu hundert Prozent korrekt wiedergegeben, da es immer wieder schwer zu rekonstruierende Reformen der Liturgie gegeben hat, die Veränderungen der Lieder, ihrer Melodien und der Gebete in Inhalt und Ablauf zur Folge hatten.
Thymmos geistliche Laufbahn ist ein Produkt meiner Fantasie – jedoch mit einem Quäntchen Wahrheit darin. Tatsächlich konnten Jungen bereits mit sieben Jahren zu Kinderdomherren ernannt werden, was das Verleihen der Domherrenwürde an Thymmo im Alter von fünfzehn Jahren wahrscheinlich macht. Doch ein Amt als Archidiakon nur wenige Jahre später, wie es der Erzbischof am Ende plant, war wohl trotzdem undenkbar.
Was den Dom betrifft, habe ich
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