Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
ausländischen Leistungserbringers durch dessen Finanzbehörde bescheinigen zu lassen.
Eine weitere Prüfung der Rechnungsangaben zum Zwecke des Vorsteuerabzugs ist dann nicht erforderlich. Die Aufbewahrungsfrist für die Eingangsrechnung beträgt 10 Jahre.
Sehen Sie die folgenden Buchungshinweise für den Leistungsempfänger :
Leistungsempfänger als Steuerschuldner im deutschen Inland mit Vorsteuerabzug (Reverse-Charge-Verfahren – Übergang Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG):
Buchung der von einem im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmer empfangenen Leistung – mit Vorsteuerabzug
Praxis-Beispiel: Buchung Leistungsempfänger mit Vorsteuerabzug
Der in der Schweiz ansässige Leistungserbringer erbringt für den in Deutschland ansässigen Leistungsempfänger eine sonstige Leistung. Der Leistungsempfänger ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer bzw. 7 % Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer
an
Kreditor
SKR03
3125 bzw. 3115
an
70000
SKR04
5925 bzw. 5915
an
70000
Der Steuerschlüssel 94 führt zum gleichen Ergebnis wie die Verwendung der Konten 3125/5925 (SKR03/04) mit der Funktion AV 46001: 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer
Der Steuerschlüssel 91 führt zum gleichen Ergebnis wie die Verwendung der Konten 3115/5915 (SKR03/04) mit der Funktion AV 46002: 7 % Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer
Beim Buchen mit den entsprechenden Steuerschlüsseln öffnet sich in den Rechnungswesenprogrammen (REWE) der DATEV ein separates Fenster, in dem der Übergang der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG konkretisiert werden muss (Sachverhaltsbestimmung durch ankreuzen).
Der Steuerschlüssel 91 bzw. 94 bewirkt eine zweite Buchung:
Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG bzw. Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 %
an
Umsatzsteuer nach § 13b UStG bzw. Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 %
SKR03
1578 bzw. 1577
an
1785 bzw. 1787
SKR04
1408 bzw. 1407
an
3835 bzw. 3837
Bei der Verwendung der vorgenannten Steuerschlüssel dürfen keine Automatikkonten wie 3125 bzw. 3115 oder 5925 bzw. 5915 verwendet werden.
Die Verwendung der Steuerschlüssel ermöglicht auch, die empfangenen sonstigen Leistungen auf andere Aufwandskonten zu buchen.
Leistungsempfänger als Steuerschuldner im deutschen Inland (Reverse-Charge-Verfahren, § 13b UStG) ohne Vorsteuerabzug :
Buchung der von einem im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmer empfangenen Leistung – ohne Vorsteuerabzug
Praxis-Beispiel: Buchung Leistungsempfänger ohne Vorsteuerabzug
Der in der Schweiz ansässige Leistungserbringer erbringt für den in Deutschland ansässigen Leistungsempfänger eine sonstige Leistung. Der Leistungsempfänger ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers ohne Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer bzw. ohne Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer
an
Kreditor
SKR03
3145 bzw. 3135
an
70000
SKR04
5945 bzw. 5935
an
70000
Der Steuerschlüssel 95 führt zum gleichen Ergebnis wie die Verwendung der Konten 3145/5945 (SKR03/04) mit der Funktion AV 48001: ohne Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer
Der Steuerschlüssel 92 führt zum gleichen Ergebnis wie die Verwendung der Konten 3135/5935 (SKR03/04) mit der Funktion AV 48002: ohne Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer
Beim Buchen mit den entsprechenden Steuerschlüsseln öffnet sich in den Rechnungswesenprogrammen der DATEV ein separates Fenster, in dem der Übergang der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG durch ankreuzen konkretisiert werden muss.
Bei der Verwendung der Steuerschlüssel dürfen keine Automatikkonten verwendet werden.
Der Steuerschlüssel 92 bzw. 95 bewirkt eine zweite Buchung:
z. B. Fremdleistungen
an
Umsatzsteuer nach § 13b UStG bzw. Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 %
SKR03
z. B. 3100
an
1785 bzw. 1787
SKR04
z. B. 5900
an
3835 bzw. 3837
Die Verwendung der Steuerschlüssel ermöglicht auch, die empfangenen sonstigen Leistungen auf andere Aufwandskonten zu buchen.
Sofern der Leistungserbringer im anderen EU-Mitgliedsstaat ansässig ist, gelten die Ausführungen zum Leistungserbringer aus dem Drittland entsprechend (siehe insbesondere die Rechnungshinweise der Nettorechnung mit Übergang Steuerschuld nach § 13b UStG, Deklaration USt-Voranmeldung,Nachweis der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und hinsichtlich des Bezugs für dessen Unternehmen). Auch hier wird dem Leistungsempfänger empfohlen, sich die Leistungserbringung im Rahmen des Unternehmens und die
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