Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
Kontokorrentbuchhaltung
Der Einsatz von Zwischenkonten oder Verrechnungskonten , die auch Interimskonten genannt werden, ist in der Buchhaltungspraxis weitverbreitet. Zwischenkonten gibt es in jedem Kontenrahmen. Sie dienen vorrangig der Überwachung und Weiterverarbeitung bestimmter Geschäfts- bzw. Buchungsvorgänge. Zwischenkonten sind Sonderkonten (Hilfskonten) und demzufolge weder Bestandskonten (Aktiva, Passiva) noch Erfolgskonten (Aufwand, Ertrag).
Sie dienen lediglich als „Zwischenlager“, in dem Buchungen für eine bestimmte Zeit „abgestellt“ werden. Diese Sammelkonten werden z. B. dann angesprochen, wenn man noch nicht weiß, wie richtig gebucht werden soll. Die Zwischen-/Interimskonten dienen hier also auch der kurzfristigen Problemlösung bei Buchungsvorgängen im Zusammenhang mit schwierig zu beurteilenden Geschäftsvorfällen. So kann mit dieser Lösung beispielsweise der Tagesabschluss fristgerecht erledigt werden.
Somit helfen die Interimskonten bereits im Vorfeld dabei, Buchungsfehler zu vermeiden. Allerdings sollten Sie sich spätestens mit dem Monatsabschluss die Frage stellen: Welche Salden beziehungsweise Buchungen sind zum Monatsende wirklich noch offen und aus welchem Grund?
Die Hilfskonten dürfen nicht in den Jahresabschluss übernommen werden; sie werden im Vorfeld durch Umbuchungen neutralisiert. Vor der Aufstellung des Jahresabschlusses muss sichergestellt sein, dass die Zwischenkonten einen Saldo von 0,00 EUR aufweisen. Es empfiehlt sich, in einem gewissen Rhythmus (Turnus) solche Arbeiten zu erledigen, bei denen dann etwaige Salden abgestimmt und umgebucht werden.
In der Buchungspraxis finden sich viele Möglichkeiten, Interimskonten anzusprechen. Jedem Buchhalter ist es selbst vorbehalten, welche „Zwischenkonten“ er pflegt. Es besteht keine gesetzliche Pflicht, mit diesen Hilfskonten zu arbeiten, es ist aber auch nicht verboten. Insofern kann jeder einzelne Buchhalter für sich selbst festlegen, welche Hilfskonten er verwenden möchte.
Wird mit diesen Verrechnungskonten gearbeitet, hat die Bereinigung spätestens zum Jahresende höchste Priorität. Die GoB, insbesondere der Grundsatz der Kontenklarheit, sind aber auch unterjährig zu beachten.
Im Bereich der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung kommen insbesondere die nachfolgenden Zwischenkonten in Betracht:
Kreditoren-Verrechnungskonto
Debitoren-Verrechnungskonto
Interimskonto Anzahlungen
Auch Sicherungseinbehalte/Fremdgelder stellen Geschäftsvorfälle dar, für die Zwischenkonten genutzt werden.
Worauf Sie im Bereich der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung bei der Arbeit mit Interimskonten achten müssen, beschreibt der folgende Abschnitt.
Interimskonten
In der Praxis gibt es einige Situationen, die ein Zwischenkonto für Kreditoren notwendig machen. Wenn mit der Warenlieferung gleichzeitig die Rechnung eintrifft, läuft alles „normal“. Anders verhält es sich dagegen, wenn die Ware ohne Rechnung ankommt. Dann sollte ein Verrechnungskonto benutzt werden. Sehen Sie dazu folgendes Beispiel:
Praxis-Beispiel: Ausgangssituation – Warenlieferung mit Rechnung
Eine Warenlieferung über 10.000 EUR netto zzgl. 1.900 EUR Umsatzsteuer trifft ein.
Bei Wareneingang am 30. Juli mit beiliegender Rechnung („Normalfall“) wird gebucht:
Wareneingang (SKR 03 ab Kto. 3000 ff./SKR 04 ab Kto. 5000 ff.)
10.000 EUR
Vorsteuer (SKR 03 ab Kto. 1570 ff./SKR 04 ab Kto. 1400 ff.)
1.900 EUR
an Kreditor (SKR 03 70000 ff./SKR 04 70000 ff.)
11.900 EUR
In der EDV-Buchführung können Sie dazu Konten wählen, welche die Vorsteuer automatisch verbuchen (Automatikfunktion der Konten).
Kommt die Ware aber ohne Rechnung und folgt diese erst Tage später, sollte ein Verrechnungskonto „Wareneingangs-Verrechnungskonto“ benutzt werden.
Praxis-Beispiel (Fortsetzung): Warenlieferung ohne Rechnung
Eine Warenlieferung über 10.000 EUR netto zzgl. 1.900 EUR Umsatzsteuer trifft am 30. Juli ein, eine Rechnung liegt (noch) nicht vor.
Bei Wareneingang am 30. Juli ohne beiliegende Rechnung wird gebucht:
Wareneingang (SKR 03 ab Kto. 3000 ff./SKR 04 ab Kto. 5000 ff.)
10.000 EUR
an Wareneingangs-Verrechnungskonto (SKR 03 70001/SKR 04 70001)
10.000 EUR
Dieses Wareneingang-Verrechnungskontos können Sie, wie im Beispiel, dem Kreditorennummernkreis zuordnen oder aber auch anderen Verrechnungskonten.
Achtung: Vorsteuerabzug erst bei ordnungsmäßiger Rechnung
Beachten Sie, dass nach § 15 Abs. 1 UStG die Vorsteuer erst dann abgezogen werden
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