Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
ausgewiesen.
Hierdurch buchen Sie eine Verbindlichkeit gegenüber dem Debitor ein. Da die Verbindlichkeit gegenüber einem Debitor auf der rechten Kontoseite steht, also auf der Seite, auf der normalerweise Kreditoren verbucht werden, entsteht durch die Verbuchung ein kreditorischer Debitor .
Gemäß § 246 Abs. 2 HGB dürfen Posten auf der Aktivseite nicht mit Posten auf der Passivseite der Bilanz verrechnet werden, dementsprechend dürfen in unserem Fall auch Forderungen nicht mit Verbindlichkeiten saldiert werden.
Wenn Sie nun beim Jahresabschluss die Salden der einzelnen Debitorenkonten auf dem Konto „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ zusammenfassen würden, ergäbe dies aber genau die oben genannte gegenseitige Verrechnung der Salden.
Demzufolge müssen Sie zur Einhaltung des vorgenannten Saldierungsverbots darauf achten, dass die kreditorischen Debitoren (ggf. zusammengefasst) nicht im Sammelkonto „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ erscheinen, sondern separat in der Bilanz ausgewiesen werden. Allerdings ist für diese Bilanzposition in keinem Standard-Kontenrahmen ein besonderes Konto vorgesehen. Einige EDV-Programme ermöglichen aber, den Haben-Saldo im Jahresabschluss unter den „Sonstigen Verbindlichkeiten“ auf der Passivseite der Bilanz gesondert auszuweisen. Diese EDV-Unterstützung sollten Sie für Ihre Buchhaltung prüfen.
Praxis-Tipp: Im DATEV-Standardkontenrahmen Konto umbenennen
Sollte Ihre Software nicht entsprechend eingerichtet sein, können Sie im DATEV-Standardkontenrahmen SKR 03 das Konto 1793, im SKR 04 das Konto 3695 für den gesonderten Ausweis der kreditorischen Debitoren unter den „Sonstigen Verbindlichkeiten“ nutzen und entsprechend umbenennen.
Debitorische Kreditoren
Nun zum umgekehrten Fall: Debitorische Kreditoren sind Kreditoren mit einem Soll-Saldo. Zur Erinnerung: Kreditoren sind die Schulden (Verbindlichkeiten) eines Unternehmens an die Geschäftsfreunde. Wie bereits dargestellt, werden Eingangsrechnungen von Lieferanten auf der rechten (Haben-)Seite der Konten erfasst. Der Schuldcharakter der Rechnung wird hierdurch auf dem Lieferantenkonto bis zur Zahlung der Rechnung gezeigt.
Sofern Sie alle Rechnungen eines Lieferanten beglichen haben und Sie vom Lieferanten aus welchem Grund auch immer (z. B. Boni, Nachlass) eine Gutschrift erhalten, verbuchen Sie diese auf der linken (Soll-)Seite des Kreditorenkontos.
Praxis-Beispiel: So buchen Sie richtig
Ihr Lieferant A (Kreditorenkonto 70000) schickt Ihnen am Jahresende eine Bonusgutschrift über 6.000 EUR zzgl. 1.140 EUR USt. Im Übrigen haben Sie keine offenen Rechnungen dieses Lieferanten.
Buchung:
Kreditor Kto. 70000
7.140 EUR
an Erhaltene Boni (SKR 03/04: 3769/5769)
6.000 EUR
an Vorsteuer 19 % (SKR 03/04: 1570/1400)
1.140 EUR
Nunmehr wird der Saldo auf der linken (Soll-)Seite des Kreditorenkontos ausgewiesen.
Selbstverständlich gilt auch hier das Verrechnungsverbot gem. § 246 Abs. 2 HGB, wonach Forderungen und Verbindlichkeiten nicht miteinander saldiert werden dürfen.
Das würde aber gerade dann geschehen, wenn Sie die Salden der einzelnen Kreditorenkonten auf dem Konto „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ zusammenfassen würden.
Demzufolge müssen Sie zur Einhaltung des vorgenannten Saldierungsverbots bei den Jahresabschlussarbeiten darauf achten, dass diese debitorischen Kreditoren nicht im Sammelkonto „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ zusammengefasst, sondern separat unter den „Sonstigen Vermögensgegenständen“ auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen werden. Wie auch bei den kreditorischen Debitoren ist hierfür kein besonderes Konto vorgesehen. Einige Softwareprogramme weisen im Jahresabschluss allerdings den Soll-Saldo gesondert aus, was Sie für Ihre EDV prüfen sollten.
Praxis-Tipp: Im DATEV-Standardkontenrahmen Konto umbenennen
Sollte Ihre Software nicht entsprechend eingerichtet sein, können Sie im DATEV-Standardkontenrahmen SKR 03 das Konto 1593 für einen gesonderten Ausweis nutzen und entsprechend umbenennen. Im SKR 04 können Sie das Konto 1495 entsprechend einrichten und umbenennen.
Dessen ungeachtet ist immer zu prüfen, ob tatsächlich kreditorische Debitoren und/oder debitorische Kreditoren vorliegen, oder ob es sich nicht nur um Fehlbuchungen handelt, die im Rahmen der vorbereitenden Abschlussarbeiten bzw. im Rahmen der turnusmäßigen OPOS-Arbeiten zu bereinigen sind.
Sonderkonten im Bereich der
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