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Delphi Saemtliche Werke von Karl May Band II (Illustrierte) (German Edition)

Delphi Saemtliche Werke von Karl May Band II (Illustrierte) (German Edition)

Titel: Delphi Saemtliche Werke von Karl May Band II (Illustrierte) (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Karl May
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Geschlechtes, welcher sie einen äußerst schweren Stand auferlegten. Es mag dies ein Beweis sein, daß die weisen Männer die Absicht hatten, das Feuer der jüdischen Schönen zu zügeln.
    Die Töchter der Juden waren fast immer in ihre Wohnungen verbannt, sie schliefen bei ihren Müttern, oder man vertraute ihre Schlafgemächer der Aufsicht besonders dazu angestellter Hüterinnen an, und nie durften sie anders ausgehen, als mit einem Schleier um das Haupt, welcher das Gesicht gänzlich verhüllte.
    Den Männern dagegen waren Beischläferinnen erlaubt, welche nach hebräischen Auffassungen weder den Character der öffentlichen Dirnen trugen, noch zu den Maitressen gezählt wurden. Gefiel einem Hebräer eine seiner Mägde, so nahm er sie, mit oder ohne Einwilligung seiner Frau, zu sich in’s Bett und nannte sie Kebsweib. Die mit ihr erzeugten Kinder hatten gleiche Rechte mit denen, welche die rechtmäßige Frau zur Welt gebracht.
    Moses erließ Gesetze, welche sich auf diese Kebsweiber bezogen. Waren dieselben israelitischen Ursprunges, so durfte sie ihr Herr nicht nach siebenjährigem Dienste entlassen, wie es bei den Knechten der Fall war. Wollte ein Mann sein Kebsweib nicht länger als Beischläferin behalten, so mußte er dafür sorgen, daß sie sich anderweitig verheirathen konnte.
    Anders war es mit den Weibern, welche kriegsgefangen in die Hände der Hebräer geriethen. Diese mußten sich Haare und Nägel abschneiden, einen Monat lang ihr Vaterland beweinen, und erst dann durften sie als Beischläferin das Bett ihres Herrn besteigen. Die jüdische Religion anzunehmen wurden sie nicht gezwungen, allein sie durften auch ihren Göttern nicht mehr opfern.
    Wir ersehen hieraus, daß die Männer sich ungestraft der Wollust hingeben durften, und aus dieser Erlaubniß entwickelte sich mit der Zeit eine öffentliche Prostitution, welche mit vielem Raffinement geführt wurde. Den Weibern der Juden aber war nur nach der mosaischen Gesetzgebung Ehebruch und Hurerei verboten.
    Interessant sind die Gebräuche, welche bei den Juden in Bezug auf die eheliche Verbindung herrschten.
    Gewöhnlich zur Zeit der Weinlese zeigten sich die jüdischen Schönen den nach den Freuden der Ehe lüsternen Jünglingen, bei welcher Gelegenheit sie ihnen zuriefen: »Jüngling, hebe Deine Augen auf und siehe, welche Du erwählen willst. Siehe nicht nach der Schönheit, denn sie ist vergänglich; aber die, welche Gott fürchtet, soll man loben!«
    Wenn eine Braut sich fälschlich für eine unberührte Jungfrau ausgab,   so hatte der junge Ehemann das Recht, sie ihren Eltern zurückzuschicken; von den Aeltesten des Volkes wurde sie alsdann zur Steinigung verurtheilt.
    Eine Stelle des mosaischen Gesetzes lautet folgendermaßen: Wenn Jemand ein Weib nimmt und wird ihr gram, nachdem er sie beschlafen hat, und legt ihr etwas Schändliches auf und spricht: das Weib habe ich mir genommen, und da ich mich zu ihr that, fand ich sie nicht Jungfrau, dann sollen die Eltern die Dirne zu sich nehmen und zu den Aeltesten sagen: Ich habe diesem Manne meine Tochter zum Weibe gegeben und nachdem er ihr gram geworden, legt er ein schändliches Ding auf sie und spricht: ich habe Deine Tochter nicht Jungfrau gefunden; hier ist die Jungfrauenschaft meiner Tochter. Alsdann sollen sie die Kleider derselben vor den Thoren der Stadt ausbreiten. Die Aeltesten aber sollen den Mann nehmen und züchtigen und um hundert Seckel büßen; dieselben soll er der Dirne Vater geben, darum, daß er eine Jungfrau Israels berüchtigt hat, und er soll sie zum Weibe behalten, daß er sie sein Lebelang nicht lassen möge. Ist es aber Wahrheit, daß die Dirne nicht Jungfrau gefunden ist, so soll man sie hinausführen vor ihres Vaters Haus und die Leute der Stadt sollen sie zu Tode steinigen, darum, daß sie eine Thorheit in Israel begangen und in ihres Vaters Hause gehuret hat (5. Buch Mose, Kap. 22. V. 13 bis 21).
    Nach der Ansicht Moses mußte also jede Braut ein Hymnen (Jungfernhäutchen) haben und dessen Vernichtung in der Brautnacht mußte die angeschuldigte Frau durch das blutgefleckte Betttuch beweisen können, wenn sie nicht Gefahr laufen wollte, durch die Anklage ihres Mannes gesteinigt zu werden. War es eines Priesters Tochter, welche diese Beschuldigung traf, ohne daß sie im Stande war, diese Schuld von sich abzuwälzen, so wurde sie dem Verbrennen unterworfen.
    Anderntheils war aber auch dafür gesorgt, daß man den verführten Dirnen, wenn sie sich wirklich rechtzeitig

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