Denkwuerdigkeiten - Aus Meinem Leben
zwischen ihnen zu.«
Mit anderen Worten: Auch die sonst so seriösen Hamburger Landgerichtler hatten bei diesen Fotos die durchaus beabsichtigte, ja unabweisliche Assoziation Rammeln oder zumindest Rammelwille und Rumpelphantasien.
Das Hanseatische Oberlandesgericht bestätigte am 10.11.1994 diesen Eindruck; empfand allerdings – mit der Folge von 20000 Mark Schmerzensgeld – vier der ca. zwanzig von den Höhler-Anwälten monierten Textpassagen, das kunstschöne Ganze nun also doch parzellierend, als nicht mehr zulässig und nämlich als »das Maß des Zumutbaren überschreitend«.
Bleibt erläuternd anzumerken, daß die damals landesweit und multimedial gestreuten Werbefotos der Annie Leibovitz vom Auftraggeber gewöhnlich in einer Größenordnung von 50 bis 100000 Mark honoriert zu werden pflegen und im Fall Höhler wohl pflogen; eine Summe, die sich Frau Professor bei zwei Fotomotiven vermutbar eventuell zweimal gutschreiben ließ.
Anzusprechen ist auch die Finesse, von der die Schändliche und ihre Anwälte wohl wußten, kaum aber ihr Prozeßgegner und sein etwas späterer Verleger: Daß ein Wiederabdruck des Artikels – sogar neutral kommentiert und/oder die monierten Passagen geschwärzt – in einem Buch (Meine Jahre mit Sepp Herberger, 1999) im Sinne der alten »Unterlassungserklärung« ein Bußgeld von, meiner Erinnerung nach, 500000 Mark hätte erwirken können. Im gleichsam letzten Augenblick erwitterten der Verleger und ich diese neue Gefahr seitens der männer- und womöglich verlagsmordenden Entsetzlichen; und wir verzichteten. So viel Geld wollte ich dem Abel Höhler für seine neue Fotoausrüstung denn doch nicht in den Rachen nachwerfen.
Daß freilich die Verworfene kurz nach meiner sie eigentlich erledigenden satirischen Einlassung auch noch eiskalt den neuen und schweizerischen Preis der »Stiftung für abendländische Besinnung« (!!) in Höhe von 50000 SF r. einstrich, nachdem sie durch meinen Geldbeitrag doch schon aus dem Gröbsten raus war, zeigt halt wieder einmal zu unser aller Besinnung, daß die »satirische Essigfabrik« (Jean Paul) eine gänzlich ohnmächtige ist.
Und froh sein kann, wenn ihr für die Umweltverletzung mit Essig nicht noch ein extra Bußgeld zugunsten dieser oder sonst irgendeiner Schreckschraube auferlegt wird.
*
»A pathological, harmless nutcase« sei, nach Mr. Henscheids Meinung, Mr. Heinrich Böll, so faßte bereits am 3.8.1991 die »Times« die inzwischen gerichtsrelevante, aber diesbezüglich noch lang nicht abgeschlossene Causa Heinrich und René Böll versus »Rabe«/Henscheid zusammen, und »The Times Literary Supplement« sah es mit Fragezeichen ähnlich und mit der gleichen, meiner Rezension entlehnten, wenn auch frei übersetzten Metapher: »High priests or nut-cases?«
Die weidlich lachhafte Überpointe meiner winzigen Böll-Invektive mündete darin, daß mir selber zwar vom Kammergericht Berlin und vom Bundesverfassungsgericht verboten wurde, weiter zu behaupten, was in dem Artikel gestanden hatte – und was ich auch hier nur auszugsweise zitieren darf mit dem auferlegten Hinweis, daß es nicht wahr ist: daß nämlich Böll ein »steindummer, kenntnisloser und talentfreier Autor« sei usw., »ein z.T. pathologischer, z.T. ganz harmloser Knallkopf«; daß diese meine bedauernswerten Irrtümer und vermessenen Entgleisungen von der an Literatur bzw. Trubel interessierten Medienlandschaft gleichwohl und erst recht ewig weiter verbreitet und zitiert wurden – als eine Art strukturlogischer Systemfehler moderner Gerichtsbarkeit.
Arrondierend die schon überwölbende Komik, daß der hinter dem Ganzen erahnbare Wunsch und Wille meines Prozeßgegners, es möchten diese meine Lästerungen gegen den Vater nicht weiter die Öffentlichkeit verseuchen, ein Wunsch erwachsen vielleicht aus autoritativem Abstrafwillen, vielleicht auch aus der Begehrlichkeit der vom Vater Böll damals noch immer gar nicht schlecht lebenden Böll-Sippschaft, mag sein sogar aus dem Trachten nach literarischer Objektivität und Sauberkeit – daß diese meine in der Tat überpointierten Schmähungen durch den Doppeleffekt Justiz/Medienbetrieb jetzt erst wahrlich und offen öffentliche wurden:
Den »Rabe«-Kleintext lasen, wie oben berichtet, vielleicht halbwegs zustimmend und abnickend an die 2500 Leser, um ihn in 1700 Fällen sofort wieder zu vergessen. Durch seine Ganz- oder Teilrepetition in den Medien (denen das Zitieren nicht verboten war), in den Medien
Weitere Kostenlose Bücher