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Telegramm aus dem Königshaus kam?
Der noch während der Ermittlungen zurück getretene Chef der Londoner Polizei Charles Warren tat dies auf Grund der Intervention der Königin Victoria Höchstselbst, da sie mit der Art, wie er die Ermittlungen im Ripper Fall führte nicht einverstanden war und den Premier -Minister offen darum bat, er möge sich dieses Polizeichefs entledigen. Dabei war Charles Warren derjenige, der Abberline deckte und ihn drängte die Wahrheit ans Licht zu bringen, gleich wo diese liegen mag. Warren war auf Grund seiner militärischen Laufbahn zuvor und seinen Errungenschaften hochdekoriert und stand stets im Rufe, ohne Rücksicht auf sein eigenes Ansehen rückhaltlos und geradlinig die Wahrheit zu fördern.
Mit dem Rücktritt Warrens am 9. November 1888 wurde nicht nur die Spur in Richtung Prinz Viktor verboten weiter zu verfolgen, es verschwanden ebenso die entsprechenden Aufzeichnungen, die diesen Teil der Ermittlungen betrafen.
Das Graffito in der Gaulston Street spricht ebenfalls für eine Täterschaft des Prinzen.
Könnte man die zuvor geschilderten Umstände allenfalls als Indizien bewerten, so ist das Graffito schon als Beweis oder doch zumindest als starkes Indiz mit Beweischarakter anzusehen.
Der Prinz Viktor, angehender Thronfolger, kam 8. Januar 1864 unter denkbar schweren Umständen zur Welt. Nicht nur das er körperlich viel zu schwach auf die Welt kam und deutlich zu früh, so waren seine geistigen Fähigkeiten auf einem Niveau, das heute vermutlich als „unterdurchschnittlich Intelligent“ zu beschreiben wäre. Seine universitäre Laufbahn überlebte er nur durch seine Herkunft und es war ein offenes Geheimnis, dass es um seine Rechtschreibfähigkeiten und Lesekenntnisse alles andere als gut bestellt war.
Seine Geisteshaltung Juden gegenüber jedoch kann getrost als „radikal“ bezeichnet werden, da er die in dieser Zeit populäre These vertrat, Angehörige dieser Religion wären pauschal an den Missständen der Welt verantwortlich.
Ein in der Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts aufgetauchtes Schriftstück bestärkt dies, da der Prinz in diesem von der „jüdischen Verschwörung“ gegen das Empire spricht. Dies findet an dieser Stelle deshalb Erwähnung, da er dabei das Wort „Juden“ so geschrieben hat, wie man es ausspricht und im Englischen „ Juwes “ schreibt. Genau auf die Art und Weise, wie es in der Gaulston Street über den Fundstücken des Opfers mit Kreide an die Wand gemalt und auf Anweisung des Polizeichefs umgehend entfernt wurde… Wobei noch der Umstand Erwähnung finden sollte, das zu damaliger Zeit nicht wirklich jeder Bürger schreiben konnte, was für den eher sozial schwachen Stadtteil Whitechapel insbesondere zutreffend war.
Der Prinz verfügte über einen eigenen Reitstall und die entsprechenden Kutschen. Er verfügte über Macht und Mittel, das Schweigen des Kutschers dauerhaft zu sichern. Das Wappen an einer Kutsche des königlichen Reitstalls war zudem ein Garant dafür, dass niemand die Kutsche auf den Fahrten vom Tatort weg anhalten und einen Blick in den Innenraum werfen würde, in dem sich nach den Taten das unweigerlich aus den Opfern heraus gespritzte Blut befunden haben musste. Denn eine Kutsche mit königlichen Wappen durfte nicht angehalten werden.
Das immer wieder in diesem Zusammenhang herbeigebrachte „Alibi“ des Prinzen, er habe sich während der Zeit der Rippermorde in Schottland auf Staatsvisiten und Konferenzen aufgehalten und einen ganzen Stab von Zeugen dafür, mag durchaus bezweifelt werden. Es gibt kein einziges Protokoll, in dem Staatsbeamte oder Botschafter bzw. Gesandte anderer Staaten diese Anwesenheit zu diesen fraglichen Zeiten bestätigen, nicht einmal in diesen Zeiträumen. Keine vermerkten Boten, Kammerdiener oder Bedienstete des Königshauses als Zeugen.
Für die Täterschaft des Prinzen spricht also tatsächlich eine Menge und nicht zuletzt der Umstand, dass mit seiner Erkrankung im Jahre 1889 und dem später einsetzenden Tod um den Jahreswechsel 1891/1892 die Mordserie ebenso mysteriös wieder aufhörte, wie sie begann…
Der Prinz verfügte durch seine Zeit auf der Universität, in der er auch Obduktionen beiwohnte, über die Kenntnisse der menschlichen Anatomie, die der Täter zweifellos hatte. Er verfügte über das für die Ausübung dieser Taten notwendige Gefährt, das zudem eine unentdeckte und ungestörte Heimfahrt gewährleistete, seine
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