Der große Krankenkassenratgeber
behinderte Menschen oder in der Kinder- und Jugendhilfe geschehen Der ambulante Hospizdienst muss mit palliativ-medizinisch erfahrenen Pflegediensten und Ärzten zusammenarbeiten. Außerdem muss er unter der fachlichen Verantwortung einer Krankenschwester, eines Krankenpflegers oder einer anderen fachlich qualifizierten Person stehen.
Rehabilitationsmaßnahmen
Begriff der Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Wichtige Regelungen
Krankengeldbezug
Stufenweise Wiedereingliederung
Unter Arbeitsunfähigkeit ist die Unfähigkeit zu verstehen, die Arbeitsleistung wegen Krankheit zu erbringen. In den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses wird dies näher definiert. Danach liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit seine ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann.
Wichtig:
Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn aufgrund eines bestimmten Krankheitszustandes, der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der Ausübung der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen.
Zwischen der Krankheit und der dadurch bedingten Unfähigkeit zur Fortsetzung der ausgeübten Tätigkeit muss ein kausaler Zusammenhang erkennbar sein. Deshalb hat der Arzt den Versicherten über Art und Umfang der tätigkeitsbedingten Anforderungen und Belastungen zu befragen und das Ergebnis der Befragung bei der Beurteilung von Grund und Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu berücksichtigen.
In den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und die Bescheinigung über ihre voraussichtliche Dauer wegen ihrer Tragweite für den Versicherten und ihrer arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen sowie wirtschaftlichen Bedeutung besondere Sorgfalt erfordern.
Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit des Versicherten kann nur aufgrund von Krankheit vorgenommen werden. Dabei sind der körperliche, geistige und seelische Gesundheitszustand des Versicherten gleichermaßen zu berücksichtigen. Deshalb darf die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit nur aufgrund ärztlicher Untersuchungen erfolgen.
Die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit ist Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und für die Zahlung von Krankengeld.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
In der Regel besteht bei Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers zunächst Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss deshalb dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Dafür ist der Arbeitnehmer verantwortlich. Meist übersendet der Arzt die für die Krankenkasse bestimmte Bescheinigung direkt an die Krankenkasse.
Wichtige Regelungen
Bei Versicherten, die zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit arbeitslos sind, ist Maßstab für die Arbeitsunfähigkeit nicht die vor der Arbeitslosigkeit ausgeübte Erwerbstätigkeit, sondern der Tätigkeitsbereich, der für eine Vermittlung des Arbeitslosen in Betracht kommt.
Rentner können, wenn sie noch eine Erwerbstätigkeit ausüben, insoweit auch durch Krankheit arbeitsunfähig werden.
Ist eine Dialysebehandlung lediglich während der vereinbarten Arbeitszeit möglich, besteht für deren Dauer, die Zeit der Anfahrt zur Dialyseeinrichtung und für die nach der Dialyse erforderliche Ruhenszeit Arbeitsunfähigkeit. Dasselbe gilt für andere extrakorporale Hämotherapieverfahren .
Wichtig:
Die Bescheinigung für im Voraus feststehende Termine sollte in Absprache mit dem Versicherten in einer für dessen Belange zweckmäßigen Form erfolgen.
Ist ein für die Ausübung der Tätigkeit oder das Erreichen des Arbeitsplatzes erforderliches Hilfsmittel (z. B. Körperersatzstück ) defekt, besteht Arbeitsunfähigkeit so lange, bis die Reparatur des Hilfsmittels beendet oder ein Ersatz des defekten Hilfsmittels erfolgt ist.
Krankengeldbezug
Während der Zeit des Krankengeldbezuges ist ein Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit vom Arzt auf der Bescheinigung zum Zwecke der Erlangung von Krankengeld zu attestieren.
Diese Bescheinigung soll in der Regel nicht für einen mehr als sieben Tage zurückliegenden und nicht mehr als zwei Tage im Voraus liegenden Zeitraum erfolgen. Ist es aufgrund der Erkrankung oder eines besonderen Krankheitsverlaufs
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