Der große Krankenkassenratgeber
Stunden
Stundenlohn × wöchentliche Arbeitsstunden: 7 = Regelentgelt.
Das Regelentgelt wird bis zur Höhe des Betrages der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.
2012 beläuft sich dieser Betrag auf 127,50 EUR in den alten und den neuen Bundesländern
Wird das Arbeitsentgelt nach Monaten berechnet oder ist eine Berechnung des Regelentgeltes nach den obigen Grundsätzen nicht möglich, gilt der dreißigste Teil des im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Kalendermonat erzielten und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderten Arbeitsentgelts als Regelentgelt.
Formel:
Arbeitsentgelt des letzten Bemessungszeitraumes ./. einmalig gezahltes Arbeitsentgelt
Ergebnis:
Zu berücksichtigendes Arbeitsentgelt
=
Regelentgelt
30
Wenn mit einer Arbeitsleistung Arbeitsentgelt erzielt wird, das für Zeiten einer Freistellung vor oder nach dieser Arbeitsleistung fällig wird, ist für die Berechnung des Regelentgelts das im Bemessungszeitraum der Beitragsberechnung zugrunde liegende und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt maßgebend.
Es wurde bereits erwähnt, dass das Krankengeld 70 Prozent des Regelentgeltes beträgt. Allerdings ist es nicht höher als 90 Prozent des Nettoentgelts . Dieses wird in gleicher Weise berechnet wie das Regelentgelt.
Praxis-Tipp:
Achten Sie darauf, dass die Ihnen zustehenden Freibeträge auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Das senkt Ihre Steuerlast und erhöht Ihr Nettoeinkommen . Davon wiederum profitieren Sie beim Bezug von Krankengeld.
Das Krankengeld erhöht sich jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums um den Prozentsatz, um den die Renten der gesetzlichen Rentenversicherungen zuletzt vor diesem Zeitpunkt ohne Berücksichtigung der Veränderung der Belastung bei Renten anzupassen gewesen wären.
Ist Berechnungsgrundlage für das Krankengeld ein im Beitrittsgebiet erzieltes Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen, erhöht sich das Krankengeld nach dem Ende des Bemessungszeitraumes jeweils in den Zeitabständen und um den Prozentsatz wie bei Renten im Beitrittsgebiet.
Die Anpassungssätze werden jeweils durch Bekanntmachungen des Bundesarbeitsministeriums mitgeteilt.
Nach der Anpassung darf das Krankengeld 70 Prozent des Betrages der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen. Im Jahr 2012 liegt diese Beitragsbemessungsgrenze bei 3.825 Euro im Monat.
Sonderfall: Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
Berechnung des Kinder-Krankengeldes
Für die Gewährung von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes ist nicht Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist, sondern dass ein Kind krank ist. Diese Leistungsart ist für Arbeitnehmer von besonderer Bedeutung.
Versicherte erhalten Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass der Versicherte zur Beaufsichtigung , Betreuung oder Pflege seines erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleibt. Voraussetzung ist auch, dass eine andere im Haushalt des Versicherten lebende Person die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege nicht übernehmen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die gleichen Personenkreise wie im Zusammenhang mit dem Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit oder stationärem Aufenthalt haben auch hier keinen Leistungsanspruch. Beachten Sie dazu bitte die Ausführungen ab Seite 129.
Das Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes kommt nur dann in Betracht, wenn es sich bei dem Versicherten um einen Arbeitnehmer handelt und sein Versicherungsverhältnis einen Krankengeldanspruch einschließt.
Krankengeld kommt sowohl in den Fällen in Betracht, in denen das erkrankte Kind zu Hause der Beaufsichtigung oder Pflege bedarf, als auch dann, wenn es von dem Versicherten zur ärztlichen Behandlung gebracht werden muss (Betreuung). Die Notwendigkeit der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege wegen der Erkrankung des Kindes muss von einem Arzt unter Angabe der Diagnose bescheinigt werden. Dabei ist es notwendig, dass das ärztliche Zeugnis von einem Vertragsarzt ( Kassenarzt ) ausgestellt wird.
Darüber, dass keine andere Person im Haushalt lebt, die die Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege des Kindes übernehmen kann, genügt in der Praxis eine entsprechende Erklärung des Arbeitnehmers.
Das zwölfte Lebensjahr des Kindes ist mit dem Tag vor dem zwölften Geburtstag vollendet.
Achtung: Vollendet das Kind während des
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