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Der große Krankenkassenratgeber

Der große Krankenkassenratgeber

Titel: Der große Krankenkassenratgeber Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Horst Marburger
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fallen solche Abfindungen , die als nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung nach Eintritt des Versorgungsfalls an die Stelle der laufenden Versorgungsbezüge treten.
    Dabei gilt ein Einhundertzwanzigstel der Abfindung als monatlicher Zahlbetrag . Dies bedeutet, dass der Betrag der Kapitalabfindung auf zehn Jahre umgelegt wird.
    Die Frist von zehn Jahren beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf die Auszahlung der Kapitalabfindung folgt. Werden Versorgungsbezüge für einen Zeitraum von weniger als zehn Jahren abgefunden und anschließend laufend gezahlt, kann die Abfindung nur auf den entsprechenden kürzeren Zeitraum verteilt werden.
    Die Beitragsentrichtung unterbleibt, wenn der monatliche Betrag ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt.
    Versorgungsbezüge, die aus Anlass der Wiederverheiratung einer Witwe oder eines Witwers kapitalisiert werden, sind nicht beitragspflichtig.
    Arbeitseinkommen
    Nach ausdrücklicher Vorschrift in §  237 SGB V werden bei versicherungspflichtigen Rentnern nicht nur der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung und der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, sondern auch das Arbeitseinkommen berücksichtigt. Es handelt sich dabei um Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit. Als Beitragssatz wird der bundeseinheitliche allgemeine Beitragssatz der Krankenversicherung berücksichtigt (15,5 Prozent).
    Erreicht der Zahlbetrag der Rente nicht die Beitragsbemessungsgrenze , werden nacheinander der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge und das Arbeitseinkommen des Mitglieds bis zur Beitragsbemessungsgrenze herangezogen.
    Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich 2012 auf 3.825 Euro im Monat.
    Beispiel:
    Ein Rentner hat im Jahr 2012 monatlich folgende Einkünfte:

Rente:
2.000 Euro

Versorgungsbezüge:
1.000 Euro

Arbeitseinkommen :
1.200 Euro
 
4.200 Euro

    Ergebnis:
    Für die Beitragsberechnung sind heranzuziehen:

Rente:
2.000 Euro

Versorgungsbezüge:
1.000 Euro

Arbeitseinkommen:
825 Euro
 
3.825 Euro
    Das restliche Arbeitseinkommen in Höhe von 375 Euro bleibt wegen Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenze unberücksichtigt.

    Es ist für die Beitragspflicht der Rente nicht erforderlich, dass ein Arbeitnehmer ohne die versicherungspflichtige Arbeitnehmerbeschäftigung in der Rentnerkrankenversicherung versicherungspflichtig wäre. Dies bedeutet, dass die Erfüllung der Vorversicherungszeit (beachten Sie dazu die Ausführungen ab Seite 206) nicht entscheidend für die Beitragspflicht ist.
    Beitragspflicht besteht im Übrigen auch dann, wenn keine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern nur Versorgungsbezüge gewährt werden.
    Die Rangfolge der Einnahmearten wird in §  230 SGB V festgelegt. Danach werden bei der Beitragsberechnung Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen insoweit herangezogen, als sie zusammen mit Arbeitsentgelt aus dem die Versicherungspflicht begründenden Beschäftigungsverhältnis die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen.
    Aber : Die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung wird separat bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Hier gibt es allerdings die Möglichkeit der Beitragserstattung (siehe folgende Seiten).
    Beispiel 1:
    Im Jahr 2012 hat ein Rentner folgende monatliche Einkünfte:
Arbeitsentgelt :
1.600 Euro
Rente:
1.400 Euro
zusammen:
3.000 Euro
    Ergebnis:
    Für die Beitragsberechnung sind Arbeitsentgelt und Rente jeweils in voller Höhe heranzuziehen. Beide überschreiten zusammen die Beitragsbemessungsgrenze (2012: 3.825 Euro) nicht.
    Beispiel 2:
    Ein Rentner erzielt im Jahr 2012 monatlich folgende Einkünfte:
Arbeitsentgelt :
1.700 Euro
Arbeitseinkommen :
150 Euro
Rente:
1.000 Euro
zusammen:
2.850 Euro
    Ergebnis:
    Für die Beitragsberechnung sind Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen in voller Höhe heranzuziehen. Die Beitragsbemessungsgrenze wird nicht überschritten. Daneben ist die Rente ebenfalls in voller Höhe zu berücksichtigen.
    Die Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen sind von Versicherten alleine in voller Höhe zu bezahlen.
    Beitragserstattung möglich
    Wird durch die Berechnungsweise der beitragspflichtigen Einnahmen die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung überschritten, hat der Versicherte einen Erstattungsanspruch gegen die gesetzliche Krankenkasse.
    Die vom Krankenkassenmitglied getragenen Beiträge sind von der zuständigen Krankenkasse auf

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