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Der Osmanische Staat 1300-1922

Der Osmanische Staat 1300-1922

Titel: Der Osmanische Staat 1300-1922 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Klaus Kreiser
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Armenier wurde nach dem Russisch-Türkischen
Krieg über die Grenzen des osmanischen Staats hinaus fortgesetzt [700: BEYDILLI].
Eine neuere Monographie behandelt die armenische Gesellschaft im
19. Jahrhundert [747: KASBARIAN-BRICOUTI. Die herausragende Rolle armenischer Künstler bei der Entstehung des modernen türkischen Theaters haben
alle Architektur-, Musik- und Theaterhistoriker [z. B. 785; 804; 805; 807] gewürdigt.
    Juden
    Die Forschungsbeiträge zu den osmanischen Juden sind bedeutend - nicht allein
wegen der starken Vertretung des Faches in Israel [vgl. zur Historiographie der
Palästinafrage in spätosmanischer Zeit 751: REINKOWSKII. In der Türkei hatte
AVRAM GALANTI (1873-1961) wichtige Quellen erschlossen. Das Jahr 1992 bot
fünfhundert Jahre nach der Vertreibung der iberischen Juden den Anlaß zu
Kongressen, Publikationen und Ausstellungen [748: L>vY (Hg.)]. Mit Zurückhaltung ist dagegen wegen einer Reihe unzulässiger Verallgemeinerungen und
immanenter Widersprüche die Monographie von SHAW zu benutzen [749].
    k) Die islamischen Institutionen (ilmiye, Bruderschaften, Stiftungen)
    Drei Institutionen haben die historische Forschung seit Bestehen einer wissenschaftlichen Osmanistik beschäftigt: die ilmiye als Korpus der höheren medrese-Lehrer und Richter, die mit ihr zum Teil verflochtenen Bruderschaften
(tarikät) und das Stiftungswesen. Aus dem Kadi-Amt von Istanbul ging das von
mehreren Autoren [zuletzt 764: REI>t'] beschriebene Scheichülislamat hervor. I)as
Verhältnis von känün und Scheria beschäftigt die Rechtshistoriker innerhalb und
außerhalb der Türkei. Schon HEYD [769] sah, daß die Sultane zunächst große und
anfangs teilweise erfolgreiche Anstrengungen unternahmen, um die Dichotomie
zwischen zwei Jurisdiktionen zu beseitigen. Bis in süleymanische Zeit wurden
ältere, bis auf Mehmed II. zurückgehende Codices ausgebaut. Obwohl der
Scheichülislam Ebussuüd postulierte, daß nichts Ungesetzliches (nä-meirü` = im
religiösen Recht verbotenes) vom Herrscher verordnet werden dürfe, blieb eine
Zweiteilung zwischen einem pragmatischen und praktischen känün und der
formalistisch-theoretischen Scheria bestehen. Einige Autoren [wie 196: AKGÜNDüz] weisen darauf hin, daß die Kadis beauftragt waren, beide Formen des Rechts
durchzusetzen, und daß islamische Kategorien auch im känün vorkommen (wie
die Halbierung von Geldstrafen für Nichtmuslime in einem känün-näme aus dem
späten 15. Jahrhundert). Nichtmuslime im Zeugenrecht bilden eine besonders interessante „Schnittstelle" zwischen Mehrheit und Minderheit [773: GRIGNASCHI]. Eine der wenigen rechtshistorischen Monographien, die sich auf eine
breitere osmanische und europäische Quellengrundlage stützt, analysiert das
Phänomen der rüivet, insbesondere der aktiven und passiven Bestechung von
Richtern, bis zur Verkündung der Tanzimät 1839 [592: MuMCU].

    Bruderschaften
    Den islamischen Bruderschaften sind nicht wenige Werke gewidmet, die sich
mit ihrem Verhältnis zum osmanischen Staat befassen. BARKAN hat in einem
weithin bekannten Aufsatz [775] von den „derviches colonisateurs" als Siedlungsgründer und Kulturstifter in Anatolien, v.a. aber in Südosteuropa, gesprochen und auf die Protektion der Sultane für viele Derwischscheiche hingewiesen. Seitdem sind so gewichtige Monographien zu einzelnen „Orden"
erschienen wie von Göt.PiNARL1 zur Mevleviye [778], FAROQHI zur Bekta§iye
[779] und von CLAYER zur Ausbreitung der Halvetiye in Südosteuropa im
19. Jahrhundert [776]. Den Kenntnisstand über die Istanbuler Derwischkonvente faßt der Band von LIFCHEZ [777] zusammen.
    Stiftungen
    Unübersehbar sind Einzelbeiträge zum Stiftungswesen (vor allem auch in der
schon angeführten Vaktflar Dergisi). Zu den ältesten osmanischen Stiftungsurkunden auf dem Balkan hat sich KALE~I [139] geäußert. Für die jüngere
Forschung soll eine Gemeinschaftsarbeit beispielhaft genannt werden [774: DEGUILHEM (Hg.)], nachdem auf das kleine Buch von BARNFS [477] über die Reform
des vakf-Wesens im 19. Jahrhundert schon hingewiesen wurde. Stiftungsakten
von Damen des Hauses Osmän haben in den letzten Jahren große Aufmerksamkeit auf sich gezogen [57: DuRAN u. ATEM].
    1) Osmanische Zivilisation
    Der zweite Band des von IHSANOüLU herausgegebenen Sammelwerks [235]
enthält Einzelbeiträge zu einer osmanischen Kulturgeschichte. Es ist nicht
überraschend, daß die höfische Seite vorläufig besser bekannt ist

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