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Der Pathologe weiß alles, ... aber zu spät.

Der Pathologe weiß alles, ... aber zu spät.

Titel: Der Pathologe weiß alles, ... aber zu spät. Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Dr. med. Hans Bankl
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und Selektion vielleicht sogar verbessert. Vergleichen wir dies ruhig mit einem Stafettenlauf: die Fackel des Bios eine Strecke lang zu tragen und dann an einen neuen, frischen, noch erholten Läufer weiterzugeben. Das ist unsere biologische Aufgabe.
    Betrügt man jemand anderen, so ist das strafbar. Betrügt man sich selbst, ist das nutzlos und dumm. Die Tabuisierung des Todes ist Selbstbetrug, denn jeder kommt dran.

WAS IST EIN LEICHNAM?
    Die häufigste Definition lautet: Ein Leichnam ist der Körper eines Verstorbenen, der noch die menschliche Gestalt erkennen läßt. Der Begriff der Leiche ist somit nach dem äußeren Erscheinungsbild zu beurteilen. Wenn Kopf und Rumpf vorhanden sind, ist jedenfalls von einem Leichnam zu sprechen; isolierte, abgetrennte Extremitäten sind Leichenteile, der Rumpf allein heißt Torso.
Die sprachgeschichtliche Herleitung ist interessant.
Leiche (gotisch „leik“, mittelhochdeutsch „lich“) bedeutete immer Fleisch, Körper.
Leichnam (mittelhochdeutsch „licham“) ist aus der Zusammensetzung von „lich“ und „hamo“ (Kleid, Hülle) entstanden. Leichnam ist also die Fleischhülle bzw. Leibeshülle.
Wesentlich und erstaunlich ist, daß das Wort Leichnam ursprünglich den lebenden Menschenleib bezeichnete. Der Übergang setzte ein mit der sprachlichen Formel toter Leichnam, woraus letztendlich die Bedeutung toter Menschenleib entstand.
Die Bedeutung des Fronleichnamsfestes wird damit auch sprachlich klar: Abgeleitet von „fron“ (Herr) und „leichnam“ (Leib), ist dies in der katholischen Kirche das Fest zur Feier der Gegenwart des Leibes Christi im Altarsakrament. Die Hostie wird als der Leib des Herrn, also Fronleichnam verehrt.
Bei den lateinisch schreibenden Schriftstellern gab es bis in das Mittelalter noch die Bezeichnung „cadaver“ (Leiche). Dieser Begriff kommt von „cado“ (fallen, verfallen, sterben) und „corpus “(Leib, Fleisch, Körper).

DIE VERWIRRUNG DER JURISTEN
    Eine Reihe von Handlungen und Delikten werden in bezug auf einen Leichnam juristisch bewertet, verfolgt und auch bestraft, z. B. Leichenöffnung, Leichenschändung, Störung der Totenruhe, Organentnahme aus Leichen und dergleichen mehr.
Wir sollten daher annehmen, daß das Objekt Leichnam juristisch eindeutig definiert ist. Doch dem ist ganz und gar nicht so. Die Judikatur hat sich noch zu keiner unbestritten-einheitlichen Auffassung durchgerungen.
Im Detail existieren erstaunlicherweise zwei völlig unterschiedliche Rechtsinterpretationen.
In der ersten heißt es, der Leichnam ist an das Vorhandensein fleischlicher Überreste gebunden. Knochen und Skelette sind kein Leichnam.
In der zweiten ist ein Leichnam der tote Körper ohne Rücksicht darauf, ob die körperliche Substanz, d. h. die Weichteile, noch vorhanden sind oder nicht. Skelett, Skeletteile, ja sogar die Asche eines Verstorbenen fallen nach dieser Meinung auch unter den Rechtsbegriff Leiche.
Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz zwischen Personen und Sachen 5 . Es steht außer Zweifel, daß der menschliche Leichnam keine Person im Rechtssinn darstellt, denn die Personeneigenschaften als Träger von Rechten und Pflichten enden mit dem Tod des Menschen. Mit dieser Feststellung endet aber auch die Einhelligkeit der Rechtslehre. Drei wesentliche Ansichten werden von den Juristen in Deutschland und Österreich kontroversiell diskutiert:
1. der Leichnam ist eine Sache,
2. der Leichnam ist keine Sache,
3. die Rechtsnatur einer Leiche ist strittig.
Daraus wird ersichtlich, daß wir uns in einer juristischen Grauzone bewegen und somit einem Rechtsstreit jederzeit Tür und Tor geöffnet ist. Da man nie weiß, wie ein Rechtsverfahren ausgeht, ist allergrößte Vorsicht geboten.
Am häufigsten und stichhaltigsten wird folgende Meinung vertreten, an die man sich als Faustregel auch halten kann. Der menschliche Leichnam ist als Sache einzuordnen, an der zwar keine Vermögensrechte, wohl aber eingeschränkte Verfügungsrechte bestehen. Das führt pfeilgerade zur nächsten Frage.

WEM GEHÖRT DER LEICHNAM?
    Ein Leichnam gehört nicht zum Vermögen des Verstorbenen, damit auch nicht in den Nachlaß, und kann daher nicht vererbt werden. Von manchen Juristen wird sogar dezidiert erklärt, der Leichnam sei eine herrenlose Sache.
Wer besitzt ein Verfügungsrecht über den menschlichen Leichnam? 1. Staatlichen Institutionen steht im öffentlichen Interesse
    5 Daher ist z. B. ein Haustier und somit auch mein Hund eine Sache. Allerdings würde

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