Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung
dem von meinem Ehemann gelenkten Pkw.
Ich wurde über mein Zeugnisverweigerungsrecht belehrt und möchte davon Gebrauch machen. Ich werde deshalb hier bei der Polizei nichts weiter aussagen. Ich könnte auch sowieso nichts anderes sagen als mein Ehemann, falls der eine Aussage machen sollte.
Um es aber klarzustellen: Die Inanspruchnahme des Zeugnisverweigerungsrechts geschieht durch schlichten Hinweis beispielsweise auf die Ehegatteneigenschaft; einer näheren Begründung bedarf es nicht.
Selbst geschiedenen Ehegatten steht dieses Recht zu. Der Gesetzgeber nimmt hier Rücksicht auf fortwirkende emotionale Bande, auch wenn deren Vorzeichen sich bekanntlich drastisch verändern können.
Er, schriftlich dazu befragt, wer denn die flotte Dame am Steuer seines geblitzten Autos gewesen sei:
Ich berufe mich vorsorglich auf mein Zeugnisverweigerungsrecht, da ich meiner Tochter versprochen habe, ihre Mutter nicht zu verpetzen.
Dabei sollten wir Männer doch all unseren Grips zusammenkratzen, um Schaden von unseren Frauen abzuwenden.
Aus einem Insolvenzverfahren gegen ihn:
Der Schuldner war in den vergangenen Jahren ausschließlich als persönlicher Finanzberater seiner Ehefrau, Frau Dr. Knirschnagel, tätig, die eine gutgehende Orthopädiepraxis betrieb. Nach hiesigen Ermittlungen führte die Finanzberatung des Schuldners zur Insolvenz seiner Ehefrau. Die Scheidung ist beantragt.
Solche oder ähnliche Ereignisse zerstören das Vertrauen natürlich nachhaltig.
Ich zeige meinen getrennt von mir lebenden Ehemann hiermit wegen bestehender und wegen bevorstehender Unterhaltspflichtverletzung an.
Und trotzdem bewahrheitet sich immer wieder auch der Satz, wonach alte Liebe eben doch nicht rostet. Die Polizei:
Es ist davon auszugehen, daß Herr Schmiegel seine geschiedene Frau deckt.
Bestimmte Delikte, wie Diebstahl und Betrug, sind unter Angehörigen nur verfolgbar, wenn binnen drei Monaten ein Strafantrag gestellt wird. Und so stoppte die Staatsanwaltschaft unter Hinweis auf dieses Antragserfordernis und die im konkreten Fall versäumte Frist das Unterfangen eines Anzeigeerstatters,gegen seine Schwester strafrechtlich zu Felde zu ziehen. Eine juristische Argumentation, die der verbitterte Bruder nicht akzeptieren mochte.
Hierzu äußere ich mich, daß ich mit Frau Borstig schon seit zwei Jahren nicht mehr in einem Familienangehörigenverhältnis stehe. Für mich ist das eine genauso fremde Person wie jeder andere Bürger auch.
In einschlägigen Fällen klärt bereits die Polizei über die Rechtslage auf.
Auf die drohende Antragsfrist wurde ich hingewiesen.
Wenn eine junge Frau von der eigenen Schwester angezeigt wird, dürfte es mit der geschwisterlichen Liebe nicht zum besten bestellt sein. Das fiel hier auch der Polizei auf.
Aufgrund der ersten spontanen Äußerung der Beschuldigten nach Eröffnung des Tatvorwurfs («Dieses alte Miststück») scheint das Verhältnis zur Schwester nicht konfliktfrei zu sein.
Diese Vater-Tochter-Beziehung hingegen schien aufopferungsvoll in die nächste Runde gegangen zu sein.
Ich habe die Fußpflege von meinem verstorbenen Vater übernommen.
Bereits ein Verlöbnis begründet die Angehörigeneigenschaft mit allen daran geknüpften Rechtsfolgen, vor allem also dem Recht, das Zeugnis verweigern zu dürfen. Diesen deshalb in der Praxis nicht selten behaupteten Status tatsächlich auch sicher festzustellen, ist nicht immer einfach. Schon im Schriftbild ist er bisweilen nur schwerauszumachen.
Am besten läßt man hier die richtigen Leute die richtigen Fragen stellen, dann erstrahlt das Protokoll in erfrischender Klarheit.
Ich bin zwar der Meinung, mit Tatjana Fröhlich verlobt zu sein. Sie hat mir aber gerade gesagt, daß es sich bei den Ringen nur um Freundschaftsringe handelt. Demnach bin ich wohl nicht verlobt mit Tatjana und habe kein Zeugnisverweigerungsrecht.
Andere Beziehungen werden dagegen schon mal weit inniger protokolliert, als die Aussage an sich zuläßt.
An jenem Abend war ich von etwa 21.30 Uhr an in der Gaststätte «Zur Rebe». In meiner Bekleidung befand sich der mir bekannte Mike Liebetraut.
Was der Polizei streng verboten ist, die lieben Angehörigen erledigen es zuweilen, ohne mit der Wimper zu zucken. Bericht über einen nächtlichen Einsatz:
Frau Breit war wieder hochgradig zugemostet, angriffslustig und hörte zu laut Musik. Einigung war nicht in Sicht, bis die Tochter aus demselben Haus auftauchte und
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