Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung
ist.
Durch langjährige Berufserfahrung (den einen oder anderen Trinkversuch sicherlich eingeschlossen) erweisen sich auch Anwälte als wahre Alkohol-Experten.
Aufgrund des getrunkenen Alkohols, also des Glases Sekt und der 3 Glas Likör, die einen Gehalt von ca. 20 Promille haben mögen, fühlte sich der Mandant in keiner Weise beeinträchtigt.
Bei Alkoholkranken ist schon viel gewonnen, wenn sie sich endlich dazu durchringen können, therapeutische Angebote wahrzunehmen, mögen auch im Einzelfall noch Steigerungen bei der Intensität vorstellbar erscheinen.
An dem Tag bin ich so gegen 09.00 Uhr mit dem Bus in der Stadt eingetroffen. Nachdem ich kurz zur Suchtberatung war, bin ich in eine Gaststätte eingekehrt. Dort trank ich dann ein paar Bierchen und entschloß mich gegen 13.30 Uhr zur Rückfahrt mit
meinem Pkw, den ich vom Grundstück meines Sohnes holte. Ich schätzte mich durchaus noch in der Lage, fahren zu können.
Knapp daneben geschätzt, fürchte ich. Ergebnis der Blutprobe: 2,41 Promille.
Selbst dem Einsichtigen stehen aber zuweilen Hindernisse im Weg.
Der Beschuldigte stritt die Sachbeschädigung und das übermäßige Trinken nicht ab. Er war anfangs sogar bereit, freiwillig mit uns zu kommen, um anschließend in das Landeskrankenhaus eingewiesen zu werden. Während des Gesprächs fiel ihm aber ein, daß er Anfang Mai seinen 50. Geburtstag feiern möchte. Nun war er nicht mehr bereit, sich freiwillig entgiften zu lassen.
Die Sache sehr ernst genommen hatte dagegen dieser Mann. Allen Widrigkeiten zum Trotz war er auf sein Fahrrad gestiegen und hatte sich auf den kurvenreichen Weg gemacht. Allein 2,19 Promille, ein Sturz und die Polizei verhinderten seine Ankunft in der Stadt. Schade eigentlich, denn:
Dort wollte er eine Selbsthilfegruppe für «trockene Alkoholiker» besuchen.
Andererseits wissen gerade starke Trinker sehr wohl um die Gefährlichkeit des Alkohols.
Herr Bechert lehnte einen Alcotest ab mit dem Hinweis, daß dieser das Gerät sprengen würde.
Also bleibt oft nur die Blutprobe, denn die läßt sich notfalls erzwingen. Nicht jedoch das Rahmenprogramm.
Koordinationstests und Schriftprobe wurden vom Beschuldigten mit den Worten verweigert: «Hier habt ihr den Blutzoll und gut ist.»
Es ist aber ohnehin bereits der richtige Riecher der Polizei, der Trunkenheitsfahrern häufig zum Verhängnis wird.
Zur körperlichen Verfassung, in der sich der Beschuldigte befand, ist noch anzuführen, daß seine Atemluft nach Atemluft roch. Außerdem war sein Gang unsicher und leicht schwankend.
Nicht immer aber hat es die Polizei gerade auf die Atemluft abgesehen.
Der Beschuldigte stand unter massiver Alkoholeinwirkung. Obwohl er darauf hingewiesen wurde, nicht sein Fahrrad zu benutzen, versuchte er dieses. Um zu verhindern, daß er sich auf dem Rückweg schwerere Verletzungen zuzog, wurde ihm die Luft aus den Reifen gelassen, so daß er zwangsläufig schieben mußte.
Da war der Beschuldigte so platt wie seine Reifen.
Wenn Polizisten häufig mit betrunkenen Verkehrsteilnehmern zu tun haben, schärft das fraglos den Blick für die Regel und ihre Ausnahmen.
Während der Verkehrsunfallaufnahme wurde ein Alcotest mit dem Alcomaten durchgeführt. Dieser ergab einen AAK-Wert von 0,86 Promille. Herr Krug machte klare Ausführungen und hatte keine verkehrsüblichen Ausfallerscheinungen.
Auf Abweichungen von der Regel zu achten ist ohnehin eine der Wurzeln erfolgreicher Ermittlungen.
Wir fuhren sofort zur Wohnung der Jugendlichen, deren Zimmer nun durchsucht werden sollte. Vor Ort erklärten wir unser Vorhaben. Beide Elternteile, übrigens nicht alkoholisiert, stimmten zu.
Die nüchterne Art der Eltern mochte irritierend gewirkt haben, spätestens im Zimmer der Beschuldigten aber war für die Beamten die Welt wieder in Ordnung.
Im vorderen, als Schlafzimmer dienenden Teil lagen die für eine Jugendliche üblichen Bekleidungsgegenstände auf dem Boden. Das Zimmer war altersgemäß unaufgeräumt.
13. Die lieben Angehörigen
Nahen Angehörigen eines Beschuldigten steht ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Der Gesetzgeber will ihnen damit drohende Konflikte ersparen. Sollten Angehörige sich nämlich zur Aussage entschließen, muß alles der Wahrheit entsprechen, so wie bei jedem anderen Zeugen auch. Von Begünstigungstendenzen dürfen sie sich dann nicht leiten lassen. Wer hier also Abhängigkeiten verspürt, sollte lieber schweigen.
Ich war Beifahrerin in
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