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Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung

Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung

Titel: Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Wilfried Ahrens
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versprach, sich um die Mutter zu kümmern, worauf sich Frau Breit erstmal eine ordentliche Ohrfeige einhandelte! Musik leise. Keine weiteren Maßnahmen.
     
    Abgesehen davon, daß es sich beim «Cousin» erst recht um ein verflixt schweres Wort handelt (auch dazu zwei Beispiele), steht ihm allerdings keinZeugnisverweigerungsrecht zu.

    Kein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht, vielmehr ein rein faktisches war es, das im nächsten Fall zum Zuge kam. Geboren aus einer sehr speziellen Nächstenliebe.
    Der Zeugin wurde der Sachverhalt bekanntgegeben. Nach erfolgter Belehrung macht sie folgende Angaben zur Sache:
    Frage: Nennen Sie den Namen Ihres Freundes. Ich meine die Person, die die Null auf die Briefmarke geschrieben hat.
    Antwort: Mein Freund hat mir seinen Namen nie genannt, ich weiß also nicht, wie er heißt.
    Frage: Ich denke, Sie haben seit 12 Jahren ein enges Verhältnis zu dem Mann. Sie müßten dann doch wissen, wie er heißt.
    Antwort: Mein Freund sagte mir, daß es besser sei, wenn ich seinen Namen nicht wisse. So braucht er wenigstens nicht zu bezahlen, falls ich einmal ein Kind von ihm bekomme.
    Frage: Und damit geben Sie sich zufrieden?
    Antwort: Ja. Weitere Angaben möchte ich nicht machen.
     
    Als juristisch nicht verkehrsfähig erwies sich die Belehrung dieses Senatsvorsitzenden, der dem Schwager einer Klägerin unverblümt riet:
    Als Schwager haben Sie ein Zeugungsverweigerungsrecht gegenüber der Klägerin.
     
    Daß sein Schwager besagte Grenze sogar bei der eigenen Schwester überschritten haben müsse, argwöhnte ein mißtrauischer Ehemann und griff zu
    Eilantrag und Klage wegen Geschlechtsverkehr zwischen engsten Blutsverwandten
    Schlagender Beweis: der Sohn.
    Hiermit behaupte ich und zweifle daran, ob mein Sohn überhaupt mein Sohn ist.
    Denn:
    Es ergeben sich Anhaltspunkte dafür, daß mein Sohn mir nicht ähnlich sieht: die Figur, fettleibig und breit, großkopferlnd, der Familie der Mutter spiegelbildähnlich, im ganzen nach der Mutter und deren Bruder, der im Heim untergebracht wurde.
     
    Der naheste Angehörige ist man natürlich sich selbst, und wenn dann auch noch die Anwaltseigenschaft hinzukommt …
    Schreiben eines Rechtsanwalts an die Bußgeldbehörde:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    in obiger Sache zeige ich an, daß ich mich in eigener Sache vertrete.
    Ich bitte um Akteneinsicht für drei Tage in meine Kanzlei.
    Zu weiteren Angaben bin ich zur Zeit nicht in der Lage, da ich durch das anwaltliche Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber meiner Mandantschaft gem. § 53 StPO gebunden bin.
     
    Bei den sogenannten Privatklagedelikten, namentlich bei Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder Körperverletzung, soll die Staatsanwaltschaft nur einschreiten, sofern dies im öffentlichen Interesse liegt. Was meist zu verneinen ist, wenn der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus nicht gestört ist, das Ganze sich also gewissermaßen im Privaten abgespielt hat.
    Geraten sich beispielsweise nahe Angehörige in die Haare, so soll der Staat sich regelmäßig raushalten und statt dessen auf den Privatklageweg verweisen. Der allerdings wird in der Praxis nur selten beschritten (der Bürger gewissermaßen als Staatsanwalt)und setzt zudem einen Sühneversuch beim Schiedsmann voraus.
    Hier jedoch haben wir mal so einen seltenen Fall einer erhobenen Privatklage, was zugleich ein bezeichnendes Licht auf den Härtegrad der Fronten wirft. Die Geschichte liegt schon einige Jahre zurück und betrifft eine Geschwisterfehde auf dem Land.
    Beantwortung der Privatklage:
    An das Amtsgericht
    Betreffs Klage gegen meine Wenigkeit
    In Betreff der Anschuldigung der Anna G. erhebe ich hiermit nochmals wie beim Schiedsgericht Widerspruch, wegen vollständig entstellten Angaben. Ich Unterzeichneter gebe hiermit auf Ehre und Gewissen die Wahrheit entsprechend die Schilderung wie es vor sich ging am 5.7. dieses Jahres 19.10 Uhr auf dem Brandweg 15 m von der Feuerlöschstelle, linksseitige Grabenböschung.
    Meine Tochter Luise 20jährig und ich gingen um diese Zeit nochmals zum Felde. Ungefähr 350 m von der Hauptstraße sehe ich meine Schwester. Nicht etwa Schlechtes im Schilde zu haben gehe ich ihr entgegen. Ich grüße dieselbe. Frau G. bekam eine ganz besondere Farbe. Ob sie den Gruß erwidert hat, kann ich nicht sagen. Ich wollte Frau G. nur etwas fragen, weil ich ihr am 5.7. eine Entscheidung gestellt hatte, wie es damit wäre.
    Ich sagte Anna was. In diesem Augenblick hatte ich

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